Kann man eine kawasaki ninja zx10r auf A2 drosseln?

3 Antworten

Lt §6 der Fahrerlaubnisverordnung wird die Klasse A2 wie folgt beschrieben:

Klasse A2:

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit

a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und

b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,

die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Lt unten stehendem Beitrag gibt es zwar eine Drossel auf 35kW, allerdings darfst Du ein Krad mit Klasse A2, dessen ursprüngliche Leistung mehr als 70kW beträgt, nur fahren, wenn Du Deine Klasse A2 vor dem 27.Dezember 2016 erworben hast.
Die Ausnahme gilt nur innerhalb Deutschslands, im Ausland wäre diese Berechtigung nicht gültig.

Siehe §76 Punkt 6a der Fahrerlaubnisversordnung:

§ 6 Absatz 1 zu Klasse A2

Inhaber einer ab dem 19. Januar 2013 bis zum Ablauf des 27. Dezember 2016 erteilten Berechtigung zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, sind im Inland auch zum Führen von Krafträdern berechtigt, deren Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet ist.

Wenn Du Deine Klasse A2 nach dem 27.12.2016 erworben hast, kannst Das vergessen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
JochenOWL  12.04.2024, 00:39

@Transalp Tom

Völlig richtig, was du schreibst aber es gibt noch ein Problem, denn der Drosselsatz ist nur für die Baujahre 2004 bis 2007 geeignet - ab 2008 ist die Ausgangsleistung zu hoch....

LG

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JochenOWL  12.04.2024, 00:59
@TransalpTom

Nein, hat er nicht aber das Gutachten des Drosselsatzes gilt nur für die angegebene, abgeleitete Leistung und die wird schon im Jahre 2008 überschritten - wäre ja dumm, wenn er sich eine aktuelle oder mit Baubahr ab 2008 anschaffen würde.

Habe ihm geschrieben er solle sich unsere Antworten durchlesen, bevor er nun losrennt und sich einen Drosselsatz bestellt.....

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TransalpTom  12.04.2024, 06:59
@JochenOWL

Gute Idee, ich habe den Händler aus dem links angeschrieben, dass seine pauschale Aussage nicht korrekt ist. Ist denen vielleicht gar nicht bewusst.

Das so auf die homepage zu schreiben ist ja schon "Anstiftung zu einer Straftat"

(Fahren ohne Fahrerlaubnis nach §21 StVG)

Da hört dann einfach der Spaß auf ...

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JochenOWL  12.04.2024, 10:22
@TransalpTom

Sehr gute Idee von dir, den Händler zu informieren, denn ich glaube, dass er das nicht besser weiß und nun froh ist, dass du ihn informiert hast 👍

Wenn du unten den Link öffnest, findest du, ganz unten auf der Seite unter "Modelljahre", die Leistungsangaben für das jeweilige Modelljahr - einfach nach rechts, bis zum gewünschten Modelljahr klicken.

Im Jahre 2008 hat die ZX bereits 138,3 kw (188PS) mit RAM Air sogar 147,1kw (200PS) und unterscheidet sich "etwas" von der Leistung der früheren Baujahre mit 128,7kw (175PS), auf die sich das Gutachten bezieht....

LG

https://www.kawasaki.de/de/products/Supersport/2023/Ninja_ZX-10R/overview?Uid=08EFDllQDVxfDg0JCgleXAoMDFFYXVkKUFpQCQ1bWllcW18

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Der Drosselsatz ist leicht einzubauen aber es gibt einen kleinen Haken....

Du müsstest dir eine anschaffen, die vor 2008 gebaut worden ist, denn ab 2008 passt die Ausgangsleistung nicht mehr zum Gutachten.....

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjähriger Motorradfahrer und "Schrauber"
Eine wirklich lustige Idee. Wie kommt man auf sowas?

Die Kawa hat rund 200 PS!

Sie müsste auf max. 48 PS gedrosselt werden.

Dann ist es aber keine zx10r mehr - sondern ein Blender.