Kann man als Sozialempfänger ein Haus kaufen?

10 Antworten

Da das Haus beim Kauf unter Vermögen fällt, egal ob es abbezahlst oder nicht, ist dies Problematisch. Ein Bezüger darf nur bis zu einem gewissen Freibetrag Vermögen besitzen: Der Rest ist zu veräussern bis der Freibetrag erreicht wurde. Erst dann springt die Sozialhilfe ein.

Das heisst, dass Sie das Haus wieder verkaufen, ihre Schulden tilgen und dem Sozialamt das Geld aushändigen muss... Dümmstenfalls werden die Sozialamtschulden zuerst fällig ;)

Damit soll verhindert werden, dass sozusagen REICHE Leute ohne Einkommen in ner Villa sitzen und dann noch Sozialhilfe bekommen :D

Der Nachteil beim System: Viele welche über längere Zeit in die Sozialhilfe rutschen, verlieren ihr Haus. Darum gibt es Leute die lieber Woring Poor leben statt sich hier zu melden.


Ali45678 
Fragesteller
 16.12.2021, 08:42

Wir haben mehrere Wohnungen gefunden, aber aktuell sind die Preise für Wohnungen in einer Großstadt wie Berlin sehr hoch 😂😂

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Mooncrash  16.12.2021, 08:43
@Ali45678

Also wenn das Haus unter 5000 Euro ist? :D

Berlin: Zum Vermögen gehören Geld und Geldeswerte, sonstige Sachen, Forderungen und sonstige Rechte soweit sie verwertbar sind, das heißt veräußert oder einer wirtschaftlichen Verwendung zugeführt werden können. Auch ein Vermögen im Ausland ist grundsätzlich einzusetzen.

Um Sozialhilfe zu erhalten, müssen Sie Ihr Geld jedoch nicht vollständig ausgeben. Ihnen wird ein Schonbetrag in Höhe von 5.000 Euro belassen.

Hinzu kommen jeweils ein Betrag von 5.000 Euro für Ihren Ehegatten/Lebenspartner und weitere 500 Euro für jede von Ihnen überwiegend unterhaltene Person.

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Ontario  25.08.2022, 09:54
@Ali45678

Problem dürfte sein, dass ihr als Leistungsbezieher keinen Kredit bekommt. Ausreichendes Eigenkapital steht auch nicht zur Verfügung. Also wird das mit dem Kauf einer Wohnung nichts.

Da müsste man sich erkundigen ob es eine Wohnung gibt, welche man mit der Miete zum Eigentümer wird. Das aber finanziert das Amt nicht.

Die Wohnung könnte dann einer von euch kaufen, der ein eigenes Einkommen hat und auf dessen Namen dann die Wohnung läuft.

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kevin1905  16.12.2021, 11:12

Selbstbewohntes Wohneigentum angemessener Größe ist Schonvermögen und muss nicht veräußert werden!

Vgl. § 12 Abs. 3, Nr. 4 SGB II.

Allerdings würd es für den Fragesteller kein Darlehen geben, da kein pfändbares Einkommen vorhanden ist.

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Das Sozialamt wird Dir keine Wohnung kaufen.

Wenn, dann müsstet ihr das über eine Bank finanzieren. Die wird Euch aber keinen Kredit geben, wenn Euer Einkommen nicht hoch genug ist und ihr kein Eigenkapital habt.

Kein Chance , denn wenn ihr die Wohnung kauft dann brauchst du einen Kredit, denn du musst ja einen Gewissen Betrag anzahlen vom Wert der Wohnung. Da kein regelmäßiges Einkommen vorhanden ist , gibts auch keinen Kredit.


Ali45678 
Fragesteller
 16.12.2021, 08:41

Das kann ich verstehen, sehr schade.

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rotweinfan67  16.12.2021, 08:44
@Ali45678

Anzahlen musst ihr aus dem Eigenkapital. Das habt ihr nicht. Der Rest wird finanziert.

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wäre es möglich die Wohnung in Raten abzuzahlen heißt jeden Monat 750-800€.

Der Eigentümer will sofort den kompletten Kaufpreis, also müsst ihr einen Kredit aufnehmen, denn ihr aber als Leistungsbezieher ohne pfändbares Einkommen nicht bekommt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Fragt doch einfach beim Jobcenter nach.Ich glaube aber eher nicht.