Mit Freundin Zusammen ziehen wie sind die schritte?

2 Antworten

Du selber musst keinen mehr beantragen, sie muss ihren aber auf 3 Personen aktualisieren lassen und auf dem Jobcenter muss das auch gemeldet werden, geht ja dann auch um die evtl.höhere KDU - Kosten der Unterkunft die dann ggf.übernommen würde und um eine höhere Erstausstattung, wenn diese benötigt würde.

Wenn ihr allerdings auch angenommen mit weniger Wohnraum auskommen würdet, dann müsste sie den WBS - auch nicht aktualisieren lassen und auf dem Jobcenter müsste sie dann erst nach deinem Einzug bescheid geben.

Aber wenn das alles vorher schon klar ist, dann macht am besten beim Jobcenter mal einen Termin zum persönlichen Gespräch bei ihrem SB - und klärt das vor Ort, dass erspart ihr und dem Jobcenter unnötige Arbeit und Wartezeiten.

Denn wenn das Jobcenter nicht wüsste das du da mit einziehst, dann stünde deiner Freundin nämlich der volle Regelbedarf für den Lebensunterhalt von derzeit 424 € zu + 36 % Alleinerziehenden Mehrbedarf für ein Kind unter 7 Jahren zu, berechnet von den 424 € zu + 245 € Regelbedarf fürs Kind + die angemessene KDU - zu, abzüglich anrechenbarem Einkommen wie Kindergeld, Elterngeld und Unterhalt von dir bzw.Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, wenn du nicht leistungsfähig wärst.

Denn dazu würdest du dann verpflichtet sein, deine Freundin müsste diesen auch von dir fordern bzw.dieses UVG - beantragen.

Nach deinem Einzug würde sich dann ja alles wieder ändern, ihr stünde dann nur noch 382 € ( dir dann ggf.auch ) und nicht mehr 424 € zu, die 36 % Alleinerziehenden Mehrbedarf würden auch entfallen und die KDU - geht dann nicht mehr nur durch 2, sondern dann durch 3 Personen.


Dann muss der WBS natürlich auf drei Personen angepasst werden.

Eine Wohnung suchen, müsst ihr auf jeden Fall selbst.


User6996 
Fragesteller
 09.10.2019, 23:04

Danke! Das wir die Wohnung selbst suchen müssen weiß ich aber wie sieht es aus muss sie nur ihren wbs auf 3 leute aktualisieren oder muss ich selbst auch einen wbs beantragen?

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