Darf man sich zu einem Teilzeit Job überhaupt 450 € dazuverdienen?

5 Antworten

Ja klar doch - ein Minijob ist immer erlaubt laut der minijob-zentrale.de

Hat Ihr Minijobber eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er daneben nur einen 450-Euro-Minijob ausüben. Nimmt er später noch einen oder mehrere 450-Euro-Jobs auf, werden diese mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und sind mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung in der Regel versicherungspflichtig.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/04_mehrere_beschaeftigungen/node.html;jsessionid=D8B695BC9E0DBB674F9FE85685EB75FB

Dein Arbeitgeber muß natürlich informiert werden wegen der korrekten Abrechnung vom Lohn...

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Familiengerd  01.07.2021, 22:38
Dein Arbeitgeber muß natürlich informiert werden wegen der korrekten Abrechnung vom Lohn...

Er muss bei einem Minijob als Nebenjob nicht informiert werden, weil der abrechnungsmäßig mit dem Hauptjob dann überhaupt nichts zu tun hat.

Informiert werden muss der Hauptarbeitgeber nur, wenn das vertraglich vereinbart wurde oder die Möglichkeit der Beeinträchtigung seiner Interessen besteht.

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Darf man sich zu einem Teilzeit Job überhaupt 450€ dazu verdienen

Selbstverständlich! Du darfst so viele Teilzeitjobs ausüben, wie es Dir nach der erlaubten Arbeitszeit (dauerhaft nicht mehr als 48 Wochenstunden) möglich ist.

Sind dabei mehr als ein Minijob, dürfen alle Minijobs zusammen die Einkommensgrenze von 450 € monatlich nicht überschreiten. Obst Du auch einen sozialversicherungspflichtigen Nebenjob aus, darfst Du daneben zwar weitere Teilzeitjobs ausüben, aber nur 1 Minijob.

Bei mehr als 1 Minijob muss Du die Minijobarbeitgeber jeweils über den/die anderen Minijob/s informieren, weil die Arbeitgeber nur so in der Lage sind, die von ihnen zu leistenden Sozialversicherungsbeiträge korrekt abzuführen.

Ansonsten bist Du nicht verpflichtet, Deinen Hauptarbeitgeber über eine Nebentätigkeit zu informieren - es sei den, das wurde so vereinbart. Informieren musst Du ihn auch, wenn durch die Ausübung des Nebenjobs berechtigte Interessen des Hauptarbeitgebers beeinträchtigt würden; das wäre der Fall, wenn

  • es sich bei dem Nebenjob um eine konkurrierende Tätigkeit handeln würde,
  • durch den Nebenjob der Hauptjob beeinträchtigt würde (z.B. wegen Übermüdung),
  • gesetzliche Bestimmungen verletzt würden (z.B. Überschreitung der erlaubten Höchstarbeitszeiten).

Nur unter diesen Voraussetzungen darf der Hauptarbeitgeber einen Nebenjob verbieten (wobei der bloße Verdacht oder die bloße Befürchtung, dass ein solcher Grund vorliegen könnte, für ein Verbot noch nicht ausreichen).

Im Übrigen bist Du für die Aufnahme eines Nebenjobs nicht davon abhängig, dass der Arbeitgeber seine Erlaubnis dazu erteilt (die gegenteiligen Aussagen in den Antworten von Britney1103 und pneu12 sind falsch).


Auch in Teilzeit muss der Arbeitgeber sein Einverständnis geben, dass du zusätzlich noch auf 450 Euro Basis arbeiten möchtest.

Es ist auf jeden Fall gesetzlich erlaubt.


Familiengerd  01.07.2021, 21:03
muss der Arbeitgeber sein Einverständnis geben

Das ist falsch!

Die Ausübung eines (weiteren) Nebenjobs ist nicht von der Erlaubnis durch den Arbeitgeber abhängig.

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siola55  01.07.2021, 21:47
@Familiengerd

Aber informiert sollte er werden zwecks korrekter Lohnabrechnung...

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Familiengerd  01.07.2021, 22:39
@siola55

Nein, das ist nicht erforderlich, wenn ... (siehe meinen Kommentar zu Deiner Antwort).

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Ja - du darfst den Nebenjob ausüben.

Dein Arbeitgeber muss dir die Erlaubnis geben damit du den Nebenjob annehmen darfst


Familiengerd  01.07.2021, 21:04

Das ist falsch!

Die Ausübung eines (weiteren) Nebenjobs ist nicht von der Erlaubnis durch den Arbeitgeber abhängig.

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