Jobcenter verklagen?
Hi,
kurze Frage: Wie schnell gehen Klagen vor dem Sozialgericht?
Das Jobcenter hat mir einen rechtswidrigen Bescheid geschickt und nun will ich Schmerzensgeld.
Rechtsschutzversicherung habe ich.
Danke für jede Hilfe!
Für was genau willst du denn Schmerzensgeld ?
Aufgrund eines rechtswidrigen Bescheids wurden mit Leistungen verweigert und ich musste tagelang hungern.
Warum bist du nicht gleich am nächsten Tag zu dem Amt und hast dich da beschwert ?
Den Bescheid habe ich erst heute bekommen
oben schreibst du dass du tagelang hungern musstest:
Nun schreibst du dass du heute erst Schreiben bekommen hast.
Sobald sie nicht gezahlt hatten hättest du nachfragen sollen
Äh, ja?!
Den Antrag habe ich vor TAGEN gestellt und nun kam erst der Bescheid.
Urwitzig, aber Menschen brauchen Zeit, um sowas zu bearbeiten lol
8 Antworten
Den Antrag habe ich vor TAGEN gestellt und nun kam erst der Bescheid.
Die Bearbeitung eines Erst- oder Weiterbewilligungsantrages auf ALG 2 dauert im Regelfall 4 - 6 Wochen oder länger.
Klagen vor dem Sozialgericht können sich meines Wissens nach über Jahre hinziehen. Es sei denn, daß Eilbedürftigkeit herrscht, welche ich bei Dir aufgrund Deiner Angaben nicht sehe.
Wenn Du rechtsschutzversuchert bist, dann wird sich jeder Anwalt darauf freuen, Dir Deine Fragen zu beantworten :)
Das kannst du vergessen den du Häte es sofort einen Anwalt einschalten können oder Eine der viele Organisationen die helfen wen man Ärger Mit denen hat!
Du klagst nicht mehr vor dem Sozialgericht sondern Vor dem Verwaltungsgericht! Das kann Monate dauern!
Schalte Montag den Anwalt ein! Oder gehe in den Widerspruch!
Schmerzensgeld? Für was? Du hast vor Tagen einen Antrag gestellt und erwartest, dass dieser binnen kürzester Frist bearbeitet und Geld auf deinem Konto sein muss? Was kann das Jobcenter dafür, dass du einen Antrag offensichtlich viel zu spät stellst? Wenn ich merke das ich kein Geld mehr habe und nicht weiß, woher das nächste kommen soll, dann melde ich mich möglichst frühzeitig um eben nicht hungern zu müssen.
Denke ich mir die verspätete Antragstellung in einer zusammenhängenden Kette, die letztlich zum Ergebnis "Ich habe Hunger" geführt hat weg, so sehe ich das der Bescheid früher gekommen wäre und man sich früher dagegen hätte wehren können. Ergo wäre früher entschieden worden, du hättest ggf. früher Geld bekommen und hättest nicht hungern müssen.
Daher: Klage wird abgewiesen, Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger, Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar, boooooooom
"Schmerzensgeld? Für was? Du hast vor Tagen einen Antrag gestellt und erwartest, dass dieser binnen kürzester Frist bearbeitet und Geld auf deinem Konto sein muss?"
Ja, Denn so steht es im Gesetz.
Komisch, da kennen sich alle dann wieder mit den Gesetzen aus. Ohne Kommentar würde ich nur mit einem Gesetz arbeiten, wenn ich den Kommentar und die einschlägige Rechtsprechung dazu kenne und beherrsche. Anhand des Textes lässt sich dazu leider nicht viel rückschließen.
Auch daran gedacht, dass ein Antrag auch mal abgelehnt werden könnte? Da nützen dir deine §§ zur Bearbeitungsdauer gar nix..
Im Gesetz steht auch drin, daß ein Antrag bis zu 3 Monate dauern kann.
erstmal müsstest du feststellen lassen dass der Bescheid illegal war. Widerspruch, bei Ablehnung Klage von dem Verwaltungsgericht. Wenn du weiterhin nichts zu essen hast eine einstweilige Anordnung beantragen, das dauert AFAIK so ca, 2-3 Tage).
Das ist kaum machbar... für Schmerzensgeld ist im Übrigen nicht das Sozialgericht, sondern das Amtsgericht (Zivilsachen) zuständig. Am besten dann einen Anwalt konsultieren.
Widerspruch ist bereits eingelegt, zum Anwalt gehe ich am Dienstag. Danke!