Friseur hat meine Haare kaputt gefärbt abgebrochen sie fallen aus und noch blutige Krusten an der kopfhaut wievieSchmerzensgeld wird für mich sprechen?

6 Antworten

Schlaf erst noch noch mal drüber. In Deutschland ist das eine wie das andere eine schwierige Angelegenheit. Nach 2 Jahren Streit bekommst Du vielleicht 200 € Schmerzensgeld. Schadensersatz bedeutet ja nur - Ersatz des Schadens. Aber das geht ja kaum.

Die Polizei hat damit nichts zu tun. Das ist eine unsachgemäße Handlung, Nichterfüllung des Vertrages und damit eine Sache fürs Zivilgericht. Der Anwalt kostet schon mehr.

Ich würde mit dem Friseur reden, wenn es eine Kette ist, Einschreiben mit Beschwerde an die Zentrale.

Ohne zweifel solltest du morgen Früh zur Polizei. Das ist mindesens Körperverletzung.

Zuerst solltest du den Zustand dokumentieren. Falls es wirklich so ist, daß ein Frisör einen Fehler gemacht hat, solltest du schnell handeln. Ich würde mir einen Gutachter suchen, Rechtsanwalt erst später.

Dann würde ich den Frisör mit dem Schaden am Haar konfrontieren. So, daß er ihn sieht. Der Frisör sollte dann einen Schaden bei seiner Berufshaftpflichtversicherung einreichen. So etwas kann ja mal passieren. Neuer Hersteller, andere Sorte Färbemittel, aus Versehen daneben gegriffen...

Und erst, wenn die Versicherung sich rausredet, würde ich einen eigenen Anwalt einschalten. Dann hast du auch ein Gutachten und Fotos von den Haaren.

Was hat die Polizei mit einer Forderung nach Schmerzensgeld zu tun? Genau gar nichts. Du musst denjenigen verklagen, und trägst das Prozesskostenrisiko. Für die Höhe eines Schmerzensgeldes gibt es keinen Katalog.


Still  03.06.2023, 07:26
und trägst das Prozesskostenrisiko.

Da sehe ich null Risiko, aber es muss eben zu einem Urteil kommen, dass die Kostenfrage regelt. Wenn die FS sich auf einen Vergleich einläßt, trägt sie ihre Kosten (häufig) selbst.

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Den Weg zur Polizei kannst du dir schenken, da es keine vorsätzliche Tat war.

Als Schmerzensgeld steht dir der Erwerb einer Perücke zu, plus 800 Euro würd ich als angemessen erachten.