Ist sterbehilfe moralisch vertretbar?

5 Antworten

Sterbehilfe ist moralisch vertretbar und das Verfassungsgericht hat den selbst bestimmten Tod sogar als Menschenrecht deklariert

Deine 2 Punkte sind gut!

Wir haben ein Familienmitglied, das Krebs im Endstadium hat, dieser hat schon gestreut und es gibt keine Rettung, sondern nur lebensverlängernde Maßnahmen in Form von Chemotherapie, was aber eine Qual für den alten Mann ist.

Es sind auch 2 Lymphknoten befallen, der eine drückt auf die Luftröhre und er droht deshalb zu ersticken und der andere Lymphknoten drückt auf die Aorta im Bauchraum und droht diese zu sprengen, was bedeutet, dass er verbluten würde.

Er ist 85 Jahre alt, leidet unter dem gesundheitlichen Zustand und das wäre ein gutes Beispiel für deine 2 Punkte mit der Menschenwürde und was erlaubt ist und was nicht.

Andere Punkte wären vielleicht:

  • Wie ist Sterbehilfe mit Religion vereinbar?
  • Sterbehilfe im Zusammenhang auf das Recht auf körperliche Unversehrtheit (ärztliche Behandlungen ablehnen usw.)
  • Sterbehilfe im Zusammenhang mit großem körperlichen Leid
  • Wie solllte Sterbehilfe durchgeführt werden (wie sollte der Tod eintreten)
In welchem Kontext steht die Menschenwürde zur Sterbehilfe?

Das hängt davon ab wie diese Sterbehilfe durchgeführt wird, die passive Sterbehilfe ist durchaus vertretbar.

Was ist in der Sterbehilfe erlaubt und was nicht?

Erlaubt ist alles was man tun kann um dem Sterbewilligen sein Verlangen zu erfüllen, jedoch nur eben durch hilfestellungen, besorgen eines geeigneten Medikaments etc. Klar verboten ist jede aktive Handlung, z. B. ein tödliches Mittel spritzen. Das muss der betreffenden selbst tun.


Katze446  17.10.2022, 20:00

Und wenn ein Querschnittsgelähmter das nicht selbst tun kann, aber sterben will? Oder ein Patient mit Parkinson? Oder ein Patient, der durch einen Schlaganfall gelähmt ist? Oder ein Patient, der keine Arme oder Hände mehr hat?

Sollen die weiterleiden?

In der Schweiz und anderen Ländern ist auch die aktive Sterbehilfe erlaubt.

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Artus01  17.10.2022, 21:01
@Katze446
In der Schweiz und anderen Ländern ist auch die aktive Sterbehilfe erlaubt.

Wir sind hier aber nicht in der Schweiz, was auch gut so ist.

Nehmen wir mal den Fall des Querschnittsgelähmten. Sofern er noch in der Lage ist Nahrung aufzunehmen, braucht man ihm nur den Giftcocktail anzugeben, trinken muss er schon selbst. Solle er dazu nicht mehr in der Lage sein darfst Du ihm sogar den Strohhalm in den Mund stecken, Saugen muss er dann schon selbst daran. Wer auch dazu nicht mehr in der Lage ist, der hat schlicht Pech. Alles Andere ist Tötung auf Verlangen.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__216.html

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Katze446  18.10.2022, 08:32
@Artus01

Gut, danke. Ich wusste nicht, dass man z.B. einem Gelähmten den Strohhalm mit Giftcocktail in den Mund stecken darf. Immerhin war es ja eine andere Person, die dies getan hat.

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Es geht nicht um Moral, sondern Ethik.

Das BverfG urteilte ausdrücklich zum "Recht auf Suizid", allgemein unter Sterbehilfe sublementiert.
Es ist ein Willensausdruck des Menschen notabene zu versterben.
Das BverfG spricht von "bilanzieller Lebensmüdigkeit".

Deine erste Frage finde ich persönlich Bombe. Wenn du es schaffst dort auch mit einigen Philosophen zu argumentieren oder diese einzubringen, sollte diese Frage durchaus lange zu beantworten werden. Bei deiner zweiten Frage würde ich mir vielleicht eine andere überlegen, sie ist jetzt nicht schlecht oder so, aber aus meiner Sicht ist im Thema, wer sich etwas einliest, klar, was man machen darf und was nicht. Vielleicht wäre eine andere interessante Frage: Ist eine Patientenverfügung im Falle einer Sterbehilfe ratsam?