Hartz 4 plus Job..was bleibt?
Hallo..
Weis vllt einer von euch wie das mit dem Hartz 4 läuft wenn der Partner arbeiten geht?
Ich versuchs mal zu beschreiben^^
Ich habe zwei Kinder (11,5) und bekomme zur Zeit Hartz 4 , Unterhaltsvorschuss und Kindergeld.. Jetzt möchte ich allerdings mit meinem neuen Partner zusammen ziehen..er verdient glaube ich so um die 1000€..wie läuft das dann mit dem Hartz 4 für mich und die Kinder? Wie viel bleibt uns oder kriegen wir überhaupt noch was? Wer muss die Miete zahlen?
Ich hoffe ihr könnt mir ein bisschen helfen
5 Antworten
Wenn der neue Partner nicht der Kindesvater ist, seid Ihr während der ersten 12 Monate eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe = Du kriegst das ALG 2 für Dich und für Deine Kinder weiter plus Eure Mietanteile.
Ab dem 13. Monat des Zusammenlebens wird das Einkommen des Partners auf Eure Bedarfsgemeinschaft angerechnet, und die Auszahlung des Jobcenters würde sich entsprechend reduzieren.
Normalerweise bildet ihr nach dem Zusammenzug im ersten Jahr noch keine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) , wenn er nicht der Kindsvater ist, wenn ihr euch nicht gleich freiwillig unterstützen wollt.
Sein Einkommen und evtl. Vermögen darf dann nicht angerechnet werden.
Dann würde nur die Warmmiete durch 4 und nicht mehr nur durch 3 Personen geteilt, dann würdest Du also nur 3/4 der Warmmiete bekommen, dass andere 1/4 muss der Partner dann zahlen.
Solange ihr nicht heiratet, solltest Du auch weiterhin Unterhaltsvorschuss bekommen, zumindest solange das eine Kind das 12 Lebensjahr noch nicht vollendet hat, denn ab der Vollendung des 12 bis zum 18 Lebensjahr müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, eine wäre z.B. das Du dann min. 600 € Bruttoeinkommen haben müsstest.
Ihr zählt dann als eine Bedarfsgemeinschaft. Am einfachsten kannst du rechnen, indem du zusammenrechnet, was ihr an HartzIV bekommen würdet, also 404€ plus 404€ plus 311€ plus 285€ (falls ich jetzt nicht falsch geguckt habe). Davon abgezogen wird das Einkommen deines Partners (1000€) und das Kindergeld. Wie das mit Unterhaltsvorschuss aussieht, weiß ich nicht.
Steht danach ein Minus auf der Rechnung, bekommt ihr Geld vom Amt, nennt sich dann Zuschuss, weil das Gehalt nicht reicht. Steht ein Plus, geht ihr leer aus.
Ich kenne solche Rechenspiele mehrfach aus dem Bekanntenkreis, aber bisher immer ohne Unterhaltsvorschuss. Deshalb weiß ich nicht, ob und wenn ja wie das angerechnet wird.
Miete gilt bei euch übrigens auch durch vier. Bei Anspruch werden drei Teile übernommen, den vierten muss der Arbeitende selbst zahlen. War zumindest im Bekanntenkreis immer so.
https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/hartz-4-einkommen/ Wenn du hier mal nachschaust wirst du ja sehen was bei rumkommt, Das wird schon und ist ja wie ich sehe dann auch nur vorübergehend.
Alles gute und viele Grüße :)
Ihr seid dann eine Bedarfsgemeinschaft = alles in einen Topf. Miete bezahlt das Amt, da Du AlG2 bekommst, er mit 1000€ nicht den Bedarf für 4 decken kann.