Hartz 4 plus Job..was bleibt?

5 Antworten

Wenn der neue Partner nicht der Kindesvater ist, seid Ihr während der ersten 12 Monate eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe = Du kriegst das ALG 2 für Dich und für Deine Kinder weiter plus Eure Mietanteile.

Ab dem 13. Monat des Zusammenlebens wird das Einkommen des Partners auf Eure Bedarfsgemeinschaft angerechnet, und die Auszahlung des Jobcenters würde sich entsprechend reduzieren.

Normalerweise bildet ihr nach dem Zusammenzug im ersten Jahr noch keine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) , wenn er nicht der Kindsvater ist, wenn ihr euch nicht gleich freiwillig unterstützen wollt.

Sein Einkommen und evtl. Vermögen darf dann nicht angerechnet werden.

Dann würde nur die Warmmiete durch 4 und nicht mehr nur durch 3 Personen geteilt, dann würdest Du also nur 3/4 der Warmmiete bekommen, dass andere 1/4 muss der Partner dann zahlen.

Solange ihr nicht heiratet, solltest Du auch weiterhin Unterhaltsvorschuss bekommen, zumindest solange das eine Kind das 12 Lebensjahr noch nicht vollendet hat, denn ab der Vollendung des 12 bis zum 18 Lebensjahr müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, eine wäre z.B. das Du dann min. 600 € Bruttoeinkommen haben müsstest.

Ihr zählt dann als eine Bedarfsgemeinschaft. Am einfachsten kannst du rechnen, indem du zusammenrechnet, was ihr an HartzIV bekommen würdet, also 404€ plus 404€ plus 311€ plus 285€ (falls ich jetzt nicht falsch geguckt habe). Davon abgezogen wird das Einkommen deines Partners (1000€) und das Kindergeld. Wie das mit Unterhaltsvorschuss aussieht, weiß ich nicht.

Steht danach ein Minus auf der Rechnung, bekommt ihr Geld vom Amt, nennt sich dann Zuschuss, weil das Gehalt nicht reicht. Steht ein Plus, geht ihr leer aus.

Ich kenne solche Rechenspiele mehrfach aus dem Bekanntenkreis, aber bisher immer ohne Unterhaltsvorschuss. Deshalb weiß ich nicht, ob und wenn ja wie das angerechnet wird.

Miete gilt bei euch übrigens auch durch vier. Bei Anspruch werden drei Teile übernommen, den vierten muss der Arbeitende selbst zahlen. War zumindest im Bekanntenkreis immer so.

Ihr seid dann eine Bedarfsgemeinschaft = alles in einen Topf. Miete bezahlt das Amt, da Du AlG2 bekommst, er mit 1000€ nicht den Bedarf für 4 decken kann.