Was zahlt Hartz IV bei einer WG mit Partner?

5 Antworten

Man sollte sich nicht darauf verlassen auf das, was "offiziell" im WWW steht oder von vielen erzählt wird. Auch hier in den Kommentaren. Warum? Weil die Rechtslage da etwas anders aussieht als man es gerne suggerieren will. Kurz gesagt: Wer schlau ist, versteht zu wissen was es bedeutet & hat die Vorteile.

Ich möchte mit meinem Freund alleine in eine neue Wohnung ziehen.

Es gibt 2 Optionen. Offiziell als Paar & der Erklärung dass Ihr füreinander einstehen wollt, oder dass Ihr nicht füreinander einstehen wollt jedoch euch dennoch als Paar outen könnt.

  • Option 1: Ihr meldet euch als BG (Bedarfsgemeinschaft) an. Das bedeutet dann, dass das Einkommen des Freundes auf deine Leistungen angerechnet wird. Das will das JC am liebsten, sie sparen Geld dadurch.
  • Option 2: Ihr meldet euch als WG (Wohngemeinschaft) an ohne euch als Paar zu outen. Das JC wird dennoch erstmal versuchen, in den meisten Fällen, euch in eine BG, Einsteh- und Verantwortungsgemeinschaft oder in eine Haushaltsgemeinschaft zu stecken. LETZTERES ist rechtswidrig (!) aus dem simplen Grund: Es steht auf der Anlage HG bereits drauf: NUR (!) Bei Verwandten & Verschwägerten ist Anlage HG auszufüllen. Gerne versucht das JC auch mit der Karte der Hausgemeinschaft zu kommen, diese ist jedoch auch nicht so ohne weiteres durchzusetzen, weil per Definition eine Hausgemeinschaft sowas wie zb. ein Altenheim ist, sowas kann man als Hausgemeinschaft bezeichnen. Im WWW steht es genauer beschrieben.

Was sind also die Unterschiede der BG, Einsteh- & Verwantwortungsgemeinschaft, Haushalts- & Hausgemeinschaft? Simpel: Das JC spart Geld wenn sie es schaffen euch da reinzustecken.

Option 2.1: Meldet Ihr euch als WG an und outet euch als Paar, darf das JC jedoch euch nicht, was sie versuchen werden, in eine der genannten Formen stecken. Denn hier gibt es wie unter § 7 SGB II geregelt, das sogenannte "Probejahr". Erst nach diesem Jahr kann man davon ausgehen füreinander einzustehen. Tut man es aber weiterhin nicht, so ist man in der Beweispflicht. Das zu beweisen ist jedoch relativ simpel. Keine gemeinsamen Konten, offiziell getrennte Kassen, getrennte Einkäufe, eigenes Fach im Kühlschrank etc. - Das Schlafen in einem Bett ist KEIN BEWEIS dass man füreinander einsteht. Hierzu gibt es Urteile.

Mein Freund ist jedoch berufstätig. Wie viel Geld erhalte ich dann für die Erstausstattung, Miete und Unterhalt wenn wir zusammenziehen?

Ich hoffe du konntest oben schon einige Infos herausfiltern.
Im Umkehrschluss bedeutet das folgendes:

Wie viel Geld erhalte ich dann für die Erstausstattung, Miete und Unterhalt

Volle Ansprüche! je nach gewählter Wohnsituation die IHR anmeldet.
Du bildest, wenn Ihr euch für die WG-Form entscheidet, einen eigenen Hausstand und hast somit auch das Anrecht auf die vollen Leistungen.

Auch wenn Ihr beide ALG II beziehen würdet, stehen euch die Regulären Leistungen eines einzelnen Hausstandes zu, auch bei der Miete, die man als eigener Hausstand vom JC am gewählten Wohnort haben kann. In Hamburg wären das zb. bei einer Ledigen Person etwa um die 501,50, bei 2 Personen in einem Hausstand 609,60 €. Der Schlaue weiß was das im Falle 2er Hausstände mit ALG II bedeutet ;)

  • Ich hoffe diese Info reicht dir / euch schon mal. Leider kann ich nicht weiter ins Detail gehen. Fragen können aber gerne gestellt werden.

"Hartz IV" ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die Sozialleistung Arbeitslosengeld 2. Eine Bezeichnung kann nichts zahlen.

Das Jobcenter hingegen kann als zuständige Behörde schon.

Während des ersten Jahres des Zusammenlebens seid Ihr eine Bedarfsgemeinschaft "auf Probe" = sein Einkommen/Vermögen wird nicht angerechnet.

Du wirst vermutlich den normalen Regelbedarf für 1 Erwachsenen bekommen plus Miete anteilig, soweit diese "angemessen" ist.

Was ist mit Unterhalt gemeint?

An Erstausstattung gibt es vermutlich 50% dessen, was Du als alleinige/r MieterIhn bekommen würdest.

Da das Thema Erstausstattung jedoch von jedem Jobcenter individuell gehandhabt wird, solltest Du diesbezüglich vielleicht beim für Dich/Euch zuständigen Jobcenter anfragen.

Wie ist denn deine Situation? Alter? Ausbildung abgeschlossen? Beziehst du bereits Hartz 4? (Aber grundsätzlich zählt ihr als Bedarfsgemeinschaft, je nachdem wie viel er verdient kann es eh sein dass du nichts dazu kriegst - auch wenn du theoretisch Anspruch hast. Erstausstattung steht auf einem ganz anderen Blatt und was hat Unterhalt damit zu tun?)

Du bekommst Deinen Regelsatz + die angemessene Miete. Erst nach einem Jahr bildet Ihr eine Bedarfsgemeinschaft.

Geht vor dem Zusammenzug in eine Beratungsstelle für ALG II Empfänger. Da kann Euch das genauer erklärt werden.


Comp4ny  18.11.2020, 02:03
Erst nach einem Jahr bildet Ihr eine Bedarfsgemeinschaft.

Nur wenn einwandfrei nachgewiesen wird seitens des Jobcenter, dass man füreinander einsteht. Den es lässt sich leicht beweisen als man glaubt.

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Comp4ny  18.11.2020, 02:23
@Comp4ny

*also leichter zu beweisen dass man keine BG ist

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Dann ist das eine Bedarfsgemeinschaft und das Einkommen wird dann angerechnet.


Comp4ny  18.11.2020, 02:22
Dann ist das eine Bedarfsgemeinschaft

Nein ist es nicht.

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