Grundsicherung und Möbel?

5 Antworten

Ich nehme mal an das deine Mutter bereits in einer Wohnung lebt und nicht unter der Brücke, denn dann handelt es sich bei ihrem Bedarf nicht um eine Erstausstattung, sondern um eine Ersatzbeschaffung und diese muss aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt oder eigenem Einkommen angespart werden.

Es gibt zwar auch hier Ausnahmen, die ich hier deinen Angaben zu Folge aber nicht sehe, wäre z.B. nach Trennung vom Partner oder nach Wohnungsbrand ohne Versicherungsschutz möglich, eine weitere Erstausstattung zu bekommen.

Wenn sie etwas benötigt, dann kann sie meiner Ansicht nach nur ein zinsloses Darlehen bewilligt bekommt.

Ich denke das sie Möbel oder Geld bekommt. Bei einer erstazsstattung bekommt sie es logischerwqeise aber auch wenn die vorher schon eine Wohnung hatte, ist es möglich etwas zu bekommen. Sie muss es nur ausreichend dar stellen. Zieht sie z.B. jetzt in eine billigere Wohnung aber hat keine Küche, weil die alte dem vor Vermieter gehört, so kann sie eine beantragen für die neue Wohnung.
Sahen wir mal jemand zieht aus einem Arpartment aus weil er/sie eine günstigere gefunden hat. Jene Person hat jetzt nur eine Chouch (Die auch zum schlafen benutzt wurde), Wohnzimmer Schrank, Tisch Stuhl und das wars. Die neue Wohnung hat aber gar nichts....keine Küche etc....keine Schlafzimmermöbel/Bett. Hier kann man eine Küche und/oder ein Schlafzimmer beantragen. Natürlich muss es begründet sein. genaueres weis ich auch nicht aber ich weis das es möglich ist. liegt denke ich mal im ermessen des Amtes/Grundsicherung.

Soweit ich weiß hat jemand mit geringem Einkommen nur bei Gründung eines neuen Haushalts. Also vorher noch keine eigene Wohnung hatte. Aber ich weiß das nicht 100prozentig. Und jedes Bundesland hat etwas andere Auslegungen. In großen Städten gibt es oft Orte, wo man gebrauchte Möbel günstig kaufen kann. Extra für Leute mit geringem Einkommen. Was die grade auf Lager haben, hängt davon ab, was andere hinbringen bzw spenden. Ob es sowas in deiner Nähe gibt, kann schon sein.

Wenn es um Erstausstattung geht ,ist es egal von wo man das Geld Bezieht.Man hat einen Anspruch auf Erstausstattung,Lass dich nicht abwimmeln vom Amt.


Nordseefan  12.11.2019, 10:43

DAs würde aber nur gehen, wenn die Mutter bis dahin zum Beispiel den Kindern gewohnt hat oder beim (Exmann) und nichts mitnehmen kann. Bei Umzug hat man normalerweise schon Möbel

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Sie muss die Ersatzbeschaffung beantragen. Dann kommt jemand vom Grundsucherungsamt zu ihr in die Wohnung und schaut, was fehlt, was noch geht und wo es einer Ersatzbeschaffung bedarf.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.