Freund zieht aus und nimmt alle Möbel mit?

7 Antworten

Zuerst einmal zur Erstausstattung die der EX - beantragt hat, diese wurde dann in einer BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bei Einzug ja für 2 Personen erbracht, ganz egal wer diesen Antrag gestellt hat.

Denn er hat dann in BG - auch in Vertretung für dich gehandelt !

Nun zur guten Nachricht, zumindest dem Grunde nach steht einem z.B. nach einer Trennung eine weitere Erstausstattung zu bzw.das was einem dann für die Grundausstattung noch fehlen würde.

Bei euch muss man allerdings die Beantragung der Erstausstattung in einer gemeinsamen BG - beachten, er kann also nicht die komplette Ausstattung mitnehmen, nur weil er den Antrag gestellt hat, dein Teil davon steht auch dir zu.

Ihr müsst euch also einigen wer was bekommt und dann muss jeder von euch einen weiteren bzw.in deinem Fall einen Erstantrag auf Erstausstattung wegen Trennung vom Partner stellen.

Darin gibt dann jeder an was ihm als Grundausstattung für die Wohnung noch fehlt, weil die vorherige gemeinsame Erstausstattung aufgeteilt wurde und dann darf das Jobcenter auch nicht ablehnen.

Hier ein Urteil des LSG - Niedersachsen - Bremen

Az. : L 11 AS 369 / 11

Kannst im Internet auch einmal eingeben ,, Fachliche Weisungen § 24 SGB - ll ", da kannst du die Voraussetzungen für eine und weitere Erstausstattungen selber noch einmal nachlesen.

Wie sieht es rechtlich aus?

Diese Frage solltest Du einem Anwalt stellen ;-)

Klärenswert wäre, wer das Eigentum an den Möbel hat. Wenn Dein Freund der alleinige Eigner ist, kann er damit machen, was er will.

Ich würde jetzt mal mutmaßen, daß die Erstausstattung der Bedarfsgemeinschaft - also auch Dir - gehört. Damit hättest Du nach meiner Einschätzung einen zivilrechtlichen Anspruch an den Freund. Ob und, wenn ja, wie Du den geltend machst, kann ich Dir nicht sagen. Allerdings sollte das Jobcenter aus meiner Sicht ein Darlehen zur Ersatzbeschaffung gewähren. Darlehen muß man allerdings zurückzahlen :(

Ich würde empfehlen, einen Anwalt zu Rate zu ziehen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe


Agamemnon712  03.05.2020, 15:43

Du kannst, wenn er auszieht und die Möbel mitnehmen will, sofern das noch nicht geschehen ist, die Polizei hinzuziehen.

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Ihr seid beide Erwachsen und müsst das Untereinander regeln.

Z.b. Er gibt dir die Hälfte des Geldes, das Ihr damals für die Erstausstattung bekommen habt und du kaufst dir davon die nötigsten Sachen selber.


Gutefrage229 
Fragesteller
 03.05.2020, 15:30

Das geld wurde doch schon längst für die Möbel ausgegeben in dieser Wohnung , er will alles mitnehmen da er meint das war sein Antrag auf Erstattung deshalb gehöre ihm alles

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berlina76  03.05.2020, 15:31
@Gutefrage229

Ihr wart zum Zeitpunkt der Erstastattung eine BG, dann ist der Antrag für euch beide.

Nur wenn Ihr zum Einzug als WG gezählt habt, dann sind das seine Möbel.

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Wenn Du allein bleibst, dann hast Du sehr Wohl einen Anspruch auf Möbel. Wende Dich an das Sozialgericht.

Das ist so richtig! Er hat das geld dafür bekommen nicht du deswegen darf er das auch mitnehmen!

Du hast 2 Möglichkeiten entweder ein Darlehn zu beantragen oder was wen möglich von dem Geld nehme und was gebraucht zu kaufen! Bei sozial lager bze Läden kann man recht günstig an möbeln kommen !

Das dumm bei dem Darlehn ist aber das da 2 rauskommen um zu sehen was du in der Wohnung brauchst! Das wird Dan aber sofort mit 10% vom Satz ein behalten um das Darlehn ab zu bezahlen!

Aber zb kann die Caritas dich da beraten wen es gegen das jobcenter geht !

Ps Ein Matratze kannst zb schon ab 40-50€ im Angebot bekomme (keine fürs bett gemeint)


Agamemnon712  03.05.2020, 15:38

Für was soll eine Matratze denn sonst gut sein?

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herakles3000  03.05.2020, 15:43
@Agamemnon712

Eine Matratze fürs bett kostet aber ab 99 € und aufwärts den Dan ist erstmal eine Gäste Matratze für den Boden eine Alternative!

Also bett ca ab 199€ dan noch alles andere auf einmal dan ist man schnell bei 1000€ Wen man es nicht gebraucht bekommt !Sofa zb 200€

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Ente4711  15.11.2020, 01:06

Nein, so einfach darf er das nicht.

Er hat kein Geld bekommen, sondern beide!

Da möchte ich auf den Kommentar unten von isomatte verweißen.

Er hat da weit mehr Ahnung und alles genau erklärt!

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