Gehört einem sein Grundstück bis zum erdkern?
5 Antworten
Das ist wie folgt geregelt:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)§ 905 Begrenzung des EigentumsDas Recht des Eigentümers eines Grundstücks erstreckt sich auf den Raum über der Oberfläche und auf den Erdkörper unter der Oberfläche. Der Eigentümer kann jedoch Einwirkungen nicht verbieten, die in solcher Höhe oder Tiefe vorgenommen werden, dass er an der Ausschließung kein Interesse hat.
Nur wenn du bomben findest. Für die Entsorgung musst du zahlen.
Wenn du auf nen Schatz. Stösst, gehört der dem staat
Nein, aber einer bestimmten Tiefe gilt Bergbaurecht.
In London ist es cique, das Haus mangels Baugenehmigung fuer Etagenerweiterung einfach ein paar Stockwerke ins Erdinnere zu erweitern. Gibt es wohl ueberall, aber in London wurde das jetzt unterbunden. Also nein.
ab der fluessigen unteren Erdkruste ist das international gueltig.
Eine interessante Frage. Auch, ob ich Post vom Anwalt bekomme, wenn ich einen Meter über den Erdkern hinaus bohre und damit dann die Rechte des am Erdball gegenüberliegenden Grundbesitzers verletze.
Zu beachten wäre auch das das Grundstück Richtung Erdkern spitz zuläuft.
Der Erdkern ist ja nur ein Punkte , an dem sich alle Grundstücke treffen.
Ich vermute, dass es hier um ein Grundstück in Deutschland geht.