Führerschein nach 3 Jahren in anderer Fahrschule?
Hi,
ich hab vor 3 Jahren eine Ausbildung in einer Fahrschule angefangen und nie beendet. Im Prinzip hab ich nur die anmeldegebühr bezahlt und war bei 5 Theoriestunden. Mittlerweile bin ich in einer anderen Stadt und würde gerne einen neuen Versuch wagen.
Online habe ich gelesen, dass es eine Gebühr kostet, wenn man seine Fahrschule wechselt. Nun die Frage:
Ist dies nur bei einer Laufenden Ausbildung der Fall, oder muss ich jetzt nach 3 Jahren dennoch eine Gebühr zahlen wenn ich in einer anderen Fahrschule meine Ausbildung beginne.
Und sind die gemachten Theoriestunden noch gültig, oder verjährt?
4 Antworten
Also nach der Anmeldung bei Straßenverkehrsbehörde hast du nur ein Jahr Zeit der Theorie Prüfung zu machen. Der Vertrag mit der Fahrschule beträgt zwei Jahre.
Das ist aber jetzt schon drei Jahre her ist musst du von vorne beginnen.
also die fünf Unterrichtsstunden, die du gemacht hast, musst du von vorne beginnen
bei mir in Österreich müsstest du den ganzen Theoriekurs nochmal machen, da die Ausbildung ohne Beendigung nur ca. 12 Monate gültig ist.
Es ist sehr wahrscheinlich, dass du alle Kosten nochmal zahlen musst
Rufe doch einfach bei der Fahrschule an, die können dir das am besten sagen, ist sicher von Fahrschule zu Fahrschule unterschiedlich!
Du musst mit allen Kosten und Stunden von vorne anfangen
Doch.
oder muss ich jetzt nach 3 Jahren dennoch eine Gebühr zahlen wenn ich in einer anderen Fahrschule meine Ausbildung beginne.
Und sind die gemachten Theoriestunden noch gültig, oder verjährt?
Sie meinte aber eine Zusatzgebühr , die anfällt wenn man von einer Fahrschule zu einer Anderen wechselt. also noch dazu , zum ganzen
Ich verstehe es so, dass sie wissen will, ob sie nun wieder eine Anmeldegebühr zahlen muss. Natürlich muss sie das.
Da steht " Online habe ich gelesen, dass es eine Gebühr kostet, wenn man seine Fahrschule wechselt."
Die Rede ist hier von der Sogenannten Wechselgebühr. Das sind zusätzliche cika 23 Euro.
NACH 5 JAHREN gibt es keinen Wechsel mehr, dann muss alles neu bezahlt werden. Es fällt keine Wechselgebühr an, da die Anmeldung abgelaufen ist.
Na gut, dann zahlt sie statt Wechsel- eben die Grundgebühr. Es gibt ja keinen Wechsel.
na klar war das gefragt, es war gefragt, welche Gebühren bezahlt werden müssen bei einem Wechsel, seine Antwort: alle!
:)
Das war nicht gefragt!