Fantasiename als Kleinunternehmer?

5 Antworten

Hallo Inkognito,

Du musst den echten Namen im Impressum immer angeben, auf der Webseite, in Emails, Visitenkarten, usw.

Zusätzlich darfst Du einen Fantasienamen verwenden, den Du auch viel größer prominent platzieren darfst.

Im Impressum wo die Adresse steht aber immer den offiziellen Namen.

Inkognito-Nutzer   09.05.2024, 18:49

"Fantasiename - Inh. vollständiger Name" ist also zulässig bei der Gewerbeanmeldung?

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GandalfAwA  10.05.2024, 13:16
@Inkognito-Fragesteller

Bei der Gewerbeanmeldung kommt nur der echte Name rein, genauso wie bei deinen Steuererklärungen.

Aber auf Webseite, Firmenschild, Visitenkarten, auf Emails und Rechnungen darfst Du zusätzlich zum Impressum auch den Fantasienamen oben schön groß rein tun. 😊

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"Fantasiename - Inh. vollständiger Name"

So zulässig und gänig

Schau dir an wie andere das machen.

Ein Einzelunternehmen hat keinen eigenen Namen, weil es mit dem Gewerbetreibenden (also Dir) identisch ist. Auf der Gewerbeanmeldung steht also nur dein Name.

Im Tagesgeschäft darfst du so viele Fantasienamen nutzen, wie du willst und solange du nicht Namensrechte dritter verletzt. Eine rechtliche Bedeutung haben diese Namen nicht.

Auf Rechnungen bist du über die Steuernummer zu identifizieren.

Bei allen Auftritten im Netz musst du allerdings ein Impressum mit deinen Echtdaten eistellen (§ 5 TMG). Du könntest also unzählige Seiten mit Fantasienamen betreiben, solange überall ein Impressum mit deinen Echtdaten eingestellt ist.

Einen Firmennamen trägt ein Handelsunternehmen dann, wenn es unter diesem Namen im Handelsregister eingetragen ist.

Bei der Gewerbeanmeldung von Einzelunternehmen wird dein bürgerlicher Name (vollständiger Vor- und Zuname!) in deiner Anmeldung eingetragen. Dies ist automatisch die Geschäftsbezeichnung deines Unternehmens.

Abwandlungen wie Blumemfee - Berta Kuh sind natürlich zulässig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"
Inkognito-Nutzer   09.05.2024, 08:25

"Fantasiename - Inh. vollständiger Name" ist also unzulässig?

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