Einzelunternehmen Geschäftsbezeichnung?

2 Antworten

Paragraph 15b der Gewerbeordnung ist schon lange gestrichen worden. Seitdem gibt es keine Vorschriften mehr, wie sich ein Einzelunternehmer im Geschäftsverkehr nennen muss. Es ist aber dringend zu empfehlen Vor und Zunahme mit anzugeben. Und dann kann man noch einen zusatz machen.


yoliboro1212 
Fragesteller
 08.03.2020, 13:42

Darf ich also zu Marketingzwecken wie Visitenkarten bzw Webseiten einen Fantasienamen verwenden wenn ich dann auf Rechnungen und Briefen etc. meinen "richtigen" Namen angebe?

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berndcleve  08.03.2020, 14:59
@yoliboro1212

Ja, auf Rechnungen und Briefen braucht man auch nicht seinen Namen zu schreiben, Paragraph 15b der Gewerbeordnung ist weggefallen, aber es ist dringend zu empfehlen.

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Solange du nicht die Namensrechte eines Anderen verletzt, kannst dein Einzelunternehmen nennen wie du willst und den Namen jede Woche ändern. Du bist auf Rechnungen ja über dräeine Steurrnummer zu identifizieren. Nur im Netz bist du verpflichtet, ein vollständiges Impressum mit deinen Echtdaten anzugeben (5 TMG). Juristisch heißt dein Unternehmen aber wie Du! Das muss dir für Verträge immer bewusst sein.


yoliboro1212 
Fragesteller
 08.03.2020, 15:00

Darf ich also zu Marketingzwecken wie Visitenkarten bzw Webseiten einen Fantasienamen verwenden wenn ich dann auf Rechnungen und Briefen etc. meinen "richtigen" Namen angebe?

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