Falsche Angaben bei meinem Gehaltsangaben Wohnung?
Hallo, ich habe falsche Angaben zu meinen Gehaltsangaben gemacht. Damit ich bessere Chancen bei der Wohnung habe.
es handelt sich um eine erstbezogene Wohnung. Der Mietvertrag fängt heute am 01.12 an. Die Schlüssel habe ich schon seit 2 Wochen. Und in der Zeit habe ich die Wohnung renoviert.
Ich wollte heute in die Wohnung und schon mal vorbereiten und morgen eigentlich umziehen. Aufeinmal standen meine Sachen vor der Tür und das Schloss wurde gewechselt.
daraufhin habe ich meinen Vermieter angerufen und gefragt was das soll. Und er hat gesagt das er mich nicht als Mieter möchte da ich falsche Angaben zu meinen Gehalt gemacht habe. Die Miete und die Kaution sind bezahlt.
Kann ich was dagegen tun?
3 Antworten
Der Vermieter handelt vertragswidrig, aber er kann dich fristlos kündigen. Solange das nicht erfolgt, kannst du die Wohnung bewohnen. Einstweilige richterliche Verfügung durchsetzen >> Amtsgericht. Dioe Renovierung müsste er aber dann bezahlen. Beantrage ein Beweisverfahren, wenn du gekündigt werden solltest.
Wurden das Schloss vor Mietbeginn gewechselt?
Er hat vor der Herausgabe der Wohnung (Mietbeginn) an dich das Schloss gewechselt und deine Sachen aus der Wohnung entfernt. Der Vermieter ist mit der Übergabe im Verzug.Wenn du jetzt ins Hotel ziehst, wird der Vermieter schadenseratzpflichtgig und das mit Sicherheit.
Die Übergabe folgte schon vor knapp 2 Wochen durch die Hausverwaltung, die auch den Mietvertrag unterschrieben haben.
aber laut Mietvertrag beginnt heute das Mietverhältnis. Ich muss bis Sonntag aus meiner jetzigen Wohnung raus..
Der Mietbeginn also schon im November 21, weildu durchdie Übergabe in Besitz der Wohnung gekommen bist. Du hast bisher mietfrei "gewohnt".Was wurde über Betriebskosten vereinbart? Hast du ein Übergabeprotokoll?
Nein kannst du nicht. Falschangaben - und auch noch solche - berechtigen eine fristlose Kündigung des Mietvertrages. (genauer gesagt ist er nicht wirksam zustande gekommen aufgrund der falschen Angaben)
Kaution kannst du natürlich zurückverlangen, Miete für den Monat eher nicht, weil die Wohnung kaum mit Fingerschnippen neu bezogen werden kann. Das kann dir aber ein Anwalt genauer erläutern - du kannst ja erst einmal um Rücküberweisung bitten.
Und zwar höflich, denn dieses Vorgehen berechtigt auch zu einer Strafanzeige wegen Betrugs. Kann auch sein dass weitere zivilrechtliche Forderungen kommen wegen Mietausfall wg. späterer Vermietung o.ä.
Du hast einen rechtswirksamen Mietvertrag. Der berechtigt dich zur Inbesitznahme der Wohnung. Was der Vermieter macht ist unzulässige Eigenmacht. Was er darf, ist dir fristlos zu kündigen, aber deine inkorrekte Angabe zum Einkommen muss schon gravierend sein. Erzähl mal Näheres dazu.
Anhand deines Mietvertrages Polizei informieren und um Mithilfe bitten.
Das Schloss wurde heute gewechselt. Heute ist der Miet Beginn. Er hat auch auch all meine Sachen vor die Tür bzw. Treppenhaus gestellt..