Falsche Angaben bei meinem Gehaltsangaben Wohnung?

3 Antworten

Der Vermieter handelt vertragswidrig, aber er kann dich fristlos kündigen. Solange das nicht erfolgt, kannst du die Wohnung bewohnen. Einstweilige richterliche Verfügung durchsetzen >> Amtsgericht. Dioe Renovierung müsste er aber dann bezahlen. Beantrage ein Beweisverfahren, wenn du gekündigt werden solltest.

Wurden das Schloss vor Mietbeginn gewechselt?

Blacklist1337 
Fragesteller
 01.12.2021, 22:44

Das Schloss wurde heute gewechselt. Heute ist der Miet Beginn. Er hat auch auch all meine Sachen vor die Tür bzw. Treppenhaus gestellt..

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Gerhart  01.12.2021, 22:47
@Blacklist1337

Er hat vor der Herausgabe der Wohnung (Mietbeginn) an dich das Schloss gewechselt und deine Sachen aus der Wohnung entfernt. Der Vermieter ist mit der Übergabe im Verzug.Wenn du jetzt ins Hotel ziehst, wird der Vermieter schadenseratzpflichtgig und das mit Sicherheit.

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Blacklist1337 
Fragesteller
 01.12.2021, 22:51
@Gerhart

Die Übergabe folgte schon vor knapp 2 Wochen durch die Hausverwaltung, die auch den Mietvertrag unterschrieben haben.

aber laut Mietvertrag beginnt heute das Mietverhältnis. Ich muss bis Sonntag aus meiner jetzigen Wohnung raus..

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Gerhart  02.12.2021, 06:21
@Blacklist1337

Der Mietbeginn also schon im November 21, weildu durchdie Übergabe in Besitz der Wohnung gekommen bist. Du hast bisher mietfrei "gewohnt".Was wurde über Betriebskosten vereinbart? Hast du ein Übergabeprotokoll?

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Nein kannst du nicht. Falschangaben - und auch noch solche - berechtigen eine fristlose Kündigung des Mietvertrages. (genauer gesagt ist er nicht wirksam zustande gekommen aufgrund der falschen Angaben)

Kaution kannst du natürlich zurückverlangen, Miete für den Monat eher nicht, weil die Wohnung kaum mit Fingerschnippen neu bezogen werden kann. Das kann dir aber ein Anwalt genauer erläutern - du kannst ja erst einmal um Rücküberweisung bitten.

Und zwar höflich, denn dieses Vorgehen berechtigt auch zu einer Strafanzeige wegen Betrugs. Kann auch sein dass weitere zivilrechtliche Forderungen kommen wegen Mietausfall wg. späterer Vermietung o.ä.

Du hast einen rechtswirksamen Mietvertrag. Der berechtigt dich zur Inbesitznahme der Wohnung. Was der Vermieter macht ist unzulässige Eigenmacht. Was er darf, ist dir fristlos zu kündigen, aber deine inkorrekte Angabe zum Einkommen muss schon gravierend sein. Erzähl mal Näheres dazu.

Anhand deines Mietvertrages Polizei informieren und um Mithilfe bitten.