Kautionsrückzahlung wer bekommt es zurück?


11.09.2023, 23:06

-Beide haben sich die Kautionskosten geteilt, und der Ehemann hat es dann dem Vermieter überwiesen. Der Vermieter sieht halt nur dass das Geld vom Ehemann überwiesen wurden ist-

6 Antworten

Der Vermieter kann sich bei einem Mietvertrag mit mehreren Vertragspartnern als Mietpartei quasi aussuchen, an wen der auszahlt und auch, bei wem er eventuell noch offene Positionen geltend macht. Die Eheleute sind dann im Rechtssinn als GbR wie ein einelner Vertragspartner für ihn, deren innere Rechtsverhältnisse für ihn absolut irrelevant sind. Er macht seine Geschäfte mit der GbR, die von beiden für beide Beteiligten einzeln vertreten wird.

Diese gelten ihm Gegenüber sowohl als Gesamtschuldner als auch als Gesamtgläubiger. Die Rechtsverhältnisse der GbR im Innenverhältnis muss er nicht kennen und auch nicht berücksichtigen, selbst wenn er sie kennen würde, DARF das aber natürlich sehr wohl, wenn darüber Einigkeit besteht.

DAS, also die Aufteilung von Guthaben und auch die Verteilung der Kosten müssen die beiden dann miteinander (im Innenverhältnis) regeln. Er wird also Schuldfrei, wenn er auf irgendein ihm benanntes Konto der Vertragspartner die komplette Summe überweist und diese dort auch eingeht.

Alles andere wäre Absprachesache und wenn er dann statt einer Überweisung zwei tätigt und 50/50 aufteilt ist das genau so statthaft. Er KANN das tun, MUSS es aber nicht, wenn ihm das zu viel Arbeit ist oder so. Macht er's und alle sind einverstanden gibt es ja keine Uneinigkeit und somit auch keinen Rechtstreit in der Sache.
Hat er darauf aber keine Lust ist es so wie eingangs beschrieben und die ehemalige GbR (die ist das nämlich auch in dem Fall) aus Ehemann und -frau muss sich untereinander einigen und über die Aufteilung notfalls auseinandersetzen.

Bei üblicher Vertragskonstellation: Der Vermieter überweist an einen Ex-Mieter seiner Wahl und hat damit seine Schuld getilgt.

Was die zwei intern machen ist deren Sache und ohnehin egal, da die Rückzahlung der Kaution bei dem, der sie erhält, den Zugewinn erhöht, der in 99+x % der Ehen bei der Scheidung geteilt wird.


SFLOW 
Fragesteller
 11.09.2023, 23:19

Ok verstehe also der Vermieter kann freiwillig entscheiden wem er die Kaution zurückzahlt obwohl z.b hier der Ehemann als Überweiser steht?

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TomRichter  11.09.2023, 23:34
@SFLOW

Ja, "Bei üblicher Vertragskonstellation" - da steht das nämlich drin.

Wer damals überwiesen hat ist vielleicht ein Indiz in einem Prozess, ansonsten irrelevant. Bei längerer Mietdauer sind die damaligen Unterlagen auch schon geschreddert.

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LordofDark1981  21.05.2024, 16:11
@SFLOW

Im Zweifel wird er irgendeinen der Beteiligten fragen (Kontodaten etc. wird er ja in jedem Fall benötigen und kann sich nach langjährigem Mietverhältnis ja auch nicht unbedingt drauf verlassen, dass die mal bekannten noch aktuell sind) und das was der sagt machen und ist damit aus der Nummer raus. Genau so wie er einfach das Kautionssparbuch an einen der Beiden aushändigen könnte.
Wie die das dann aufteilen ist nicht sein Problem.

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LordofDark1981  21.05.2024, 16:16
@TomRichter

Das Unterlagen bei längerdauernden Mietverhältnissen geshreddert würden halte ich aber für ein Gerücht und rechtlich gefährlich.

Die Archivierungspflicht von 10 Jahren beginnt ja erst mit Ende der Geschäftsabwicklung. Und bei einem Dauerschuldverhältnis wie einem unbefristeten Mietvertrag ist diese Abwicklung ja erst beendet, wenn der Vertrag endet.

Also mal theoretisch: 30 Jahre Mietverhältnis, das durch Ableben des Mieters dann endet: 40 Jahre aufbewahren der ältesten Unterlagen, in Summe alle entstandenen nach Ende noch 10 Jahre, weil diese ja frühstens mit Ende des Dauerschuldverhältnisses überhaupt archiviert werden können. Vorher sind sie ja aus Unterlagen zu laufenden Geschäften noch gar nicht zur Archivierung fällig sondern gehören in die Geschäftsunterlagen.

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TomRichter  22.05.2024, 00:05
@LordofDark1981

In diesem Fall geht es ja um die Unterlagen, aus denen hervorgeht, von wessen Konto damals die Kaution bezahlt wurde. Sprich um die Überweisungsbelege.

Die zählen nach meiner Einschätzung nicht zu den länger aufzubewahrenden Unterlagen.

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LordofDark1981  22.05.2024, 00:11
@TomRichter

Gerade sowas schon.

Weil das ja durchaus auch Belege sind, die eine Kreditgewährung belegen und die auch ggf. für die Zinsberechnung erforderlich sind, wenn es um taggenaue Abrechnung etc. geht. Der vermieter verwaltet ja technisch ein Anderkonto - also ein Konto zugunsten eines Anderen im Sinne des Geldwäschegesetzes. Er ist ja verpflichtet, eine Kaution getrennt von seinem sonstigen Vermögen aufzubewahren und zu verwalten. Dabei geht's dann auch um Insolvenzschutz etc.

Und gerade derartiges Fremdgeld bedarf ggf. eines Quellennachweises um den Berechtigten bis zum beginn der Transaktionen nachvollziehen zu können.
Und der ist definitiv so lange aufzubewahren, wie das entsprechende Geld auch in der Verwaltung des Vermieters ist - sofern Überweisungsbelege überhaupt an den Vermieter geschickt wurden natürlich - aber Kontoauszüge, aus denen ja ggf. auch das Absenderkonto der Einzahlung hervorgeht allemal, genau so Einzahlungsbelege über Barkautionen, weil der Vermieter ja ggf. nachweisen muss, dass er das Geld auch vertragsgemäß behandelt hat wärend der gesamten Vertragsdauer.

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Zurück geht es an den, der überwiesen hat.

Dann sollte man dem/ der anderen seinen Anteil geben.

Der VM hat damit nichts zu tun.

Wer hat sie ausgelegt? Der sollte sie auch wieder bekommen.


SFLOW 
Fragesteller
 11.09.2023, 22:59

Beide haben sich die Kautionskosten geteilt, und der Ehemann hat es dann dem Vermieter überwiesen. Der Vermieter sieht halt nur dass das Geld vom Ehemann überwiesen wurden ist

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hoermirzu  11.09.2023, 23:01
@SFLOW

Dann ist der Mann hoffentlich so faie, dass er der Frau ihren Teil zurückgibt, schließlich muss sie ja in der neuen Whg wieder Kaution hinterlegen.

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nobodyathome  11.09.2023, 23:07
@SFLOW

rechtlich gesehen hat der Vermieter nichts mit eurer persönlichen Situation zu tun.

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Ich hatte schon mehrere Möglichkeiten. Entweder auf das Konto mit dem die Kaution gezahlt worden ist, auf das Konto womit die letzte Monatsmiete beglichen wurde, oder, was bisher meistens vorkam, erhielt ich eine E-Mail in der nach den Bankdaten für die Auszahlung gefragt worden ist. Allerdings verhält sich jeder Vermieter in der Regel anders und das beste was du machen kannst ist, einfach anzurufen und nachzufragen. Viel Erfolg!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung