Fahren ohne Fahrerlaubnis?

6 Antworten

also erstmal ( sorry- doch das muss kommen- weil du musst erkennen- das du niemand für blö.. verkaufen kannst)

Unwissenheit? mhh- mit a1 darf man bis 15 ps fahren- ca 120.

meinst du dir glaubt jemand , wenn du sagst- " ich dachte es ist normal, das eine maschine mit weniger PS- doppelt so schnell fährt?"

sorry- aber mit solchen ausreden , machst du es nur noch schlimmer- denk dran, es geht um deinen Führerschein. Und wenn es zur Gerichtsverhandlung kommt- ist , ist es nciht förderlich Märchen zu erzählen.

aber ok- was komt jetzt auf dich zu:

Deine Maschine ist beim Gutachter, um fest zu stellen, was Verändert wurde. Bei deiner FE- bestimmt, Luftfilterverengung, Ritzel, Bedüsung- mit dem gutachten wird auch festgestellt, ob die Veränderung AKTIV gemacht wurde- das würde einen VORSATZ bedeuten- ( es wurde etwas absichtlich gemacht- das verdoppelt die Strafen ).

Nachdem das Gutachten fertig ist- kommt bei deiner FE weiteres auf dich zu- da illigal Leistungsgesteigert

  • fahren ohne gültige Fahrerlaubnis = straftatbestand= Richter ( da zu viel Leistung)
  • fahren mit erloschener Betriebserlaubnis = 1 Punkt flensburg+150€ strafe ( bei vorsatz= 3 punkte + 1 monat fahrverbot+ 300 €

wichtig ist- das du beim richter auch Reue zeigst- Ja, entschuldigung- wird nie wieder passieren- ich hatte mich verleiten lassen

Du musst diesen Vorsatz los werden- und wenn du dich als hilfloser dummer jugendlicher hin stellst.

das kommt besser- als dem Richter zu erklären ! - das du nicht gemerkt hast das die Maschine schneller als 90 fährt.

wirst du weiter das allen erzählen wollen- bekommst du vom Richter den Vorsatz und dein Fahrverbot.

sorry- das ich dir das so hart erkläre.

Ich schätze mal man muss das ganze mal aufdröseln.

Du hast eine Wettbewerbsenduro wo in dne Fahrzeugscheinen nur 9 KW steht also 12 PS.

In diesem Zustand ist die eigentlich unfahrbar, aber das ist andere Geschichte. Die Drosselung sitzt im Luftfilterkasten und im Auspuffkrümmer.

Mutmasslich warst du natürlich auch noch ohne Aussenspiegel unterwegs gewesen, die Dinger sind in 10 Sekunden einfach abgeschraubt.

Sinn und zweck von Fahrzeugkontrollen ist auch die Verkehrserziehung, der Strassenverkehr kann nur funktionieren wenn man sich an die Regeln hält.

Übliche Strafen sind halt Fahrverbote.

Stellt der Gutachter fest dass die Maschine verändert wurde und nicht mit deiner Klasse gefahren werden darf zahlst du nicht nur den Tausender + fürs abschleppen und Gutachter sondern natürlich als A-Verstoss die Verlängerung und die passende Geldstrafe.

Ein Fahrverbot kann bei einem Ersttäter sicherlich durch einen guten Anwalt verhindert werden, wenn dieser die Notwendigkeit wegen der Arbeit vorbringt und eine höhere Geldstrafe anbietet..

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat

Was du dir sparen solltest ab jetzt ist die Unterstellung dass man dich extra bestrafen wollte wegen des entwischten Motorradfahrers..

Du brauchst unbedingt einen Anwalt!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Über 40 Jahre und hunderttausende Kilometer Fahrerfahrung..

Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 21 Abs. 1 sieht bei Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwölf Monaten vor. Dabei spielt es keine Rolle, mit welchem Fahrzeug die Person am Steuer den Verkehrsverstoß begeht.

https://www.allianz.de/auto/kfz-versicherung/fahren-ohne-fuehrerschein/#:~:text=Das%20Stra%C3%9Fenverkehrsgesetz%20(StVG)%20%C2%A7%2021,am%20Steuer%20den%20Verkehrsversto%C3%9F%20begeht.


migebuff  24.01.2024, 07:23

360 Tagessätze. Die Allianz irrt sich mit ihrer viel zitierten Falschaussage. §21 StVG nennt kein Höchstmaß der Tagessätze, somit gilt das gesetzliche Höchstmaß aus §40 StGB:

(1) Die Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt. Sie beträgt mindestens fünf und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens dreihundertsechzig volle Tagessätze.

Die 180 Tagessätze beziehen sich auf das fahrlässige Fahren ohne FE.

heurekaforyou  24.01.2024, 08:59
@migebuff

Das ist doch nicht richtig, was du da schreibst.

Die Allianz irrt sich mit ihrer viel zitierten Falschaussage. §21 StVG nennt kein Höchstmaß der Tagessätze,

Richtig ist: mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer..

Die 180 Tagessätze beziehen sich auf das fahrlässige Fahren ohne FE.

Richtig ist:. ...wer vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt

Macht unterm Strich:

eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwölf Monaten 

§ 21 StVGFahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer....

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer

2 vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder

https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html

Gut zu wissen:

§ 40 StGB
Verhängung in Tagessätzen

Straßenverkehrsgesetz und Strafgesetzbuch sind nicht dasselbe

migebuff  24.01.2024, 12:37
@heurekaforyou

Selbstverständlich ist meine Aussage korrekt.

Der Fragesteller verstößt gegen §21 Abs 1 Nr 1 StVG.

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

Eine Höhe der Geldstrafe ist in Absatz 1 nicht genannt. In Absatz 1 steht nirgends etwas von 180 Tagessätzen. In Absatz 1 heißt es lediglich "oder mit Geldstrafe". Alle anderen Absätze sind irrelevante, weil der Fragesteller gegen Absatz 1 verstößt.

Alles von dir zitierte bezieht sich ausnahmslos auf andere Tatbestände, die hier nicht vorliegen.

Die 180 Tagessätze finden sich in Absatz 2, welcher hier nicht zur Anwendung kommen kann, was du bereits bei deinem Zitat hättest bemerken müssen:

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer
2 vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder

Der vorgeschriebene Führerschein ist aber nicht nach §94 StPO in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt. Der Fragesteller fährt stattdessen ohne Fahrerlaubnis. Somit ist Absatz 2, der sich auf das fahrlässe Fahren ohne FE oder das vorsätzliche/fahrlässige Fahren trotz beschlagnahmtem Führerschein bezieht, hier völlig irrelevant.

Straßenverkehrsgesetz und Strafgesetzbuch sind nicht dasselbe

Das Straßenverkehrsgesetz legt fest, dass eine Geldstrafe Folge der Tat ist. Das Strafgesetzbuch legt fest, wie diese gebildet wird und in welchem Rahmen sie sich bewegt. Wenn du anderer Ansicht bist, zitiere bitte die Regelungen aus dem StVG, die sich mit der Bildung einer Geldstrafe befassen.

heurekaforyou  24.01.2024, 13:39
@migebuff

Du begreifst einfach die Zusammenhänge nicht!

Muss die Straftat etwas mit dem Straßenverkehr zu tun haben?

Nach § 44 StGB ist es unwichtig, ob die Straftat in einem Auto stattgefunden hat oder währenddessen gegen Verkehrsregeln verstoßen wurde. Auch wenn die Tat in keinerlei Zusammenhang zum Straßenverkehr steht, kann der Beschuldigte zu einem Fahrverbot von bis zu sechs Monaten verurteilt werden.

Nach § 44 des Strafgesetzbuches (StGB) kann ein Autofahrer zu einem Fahrverbot von bis zu sechs Monaten verurteilt werden – nämlich als Nebenstrafe in einem Strafverfahren. Dabei muss es sich in dem Verfahren nicht zwingend um eine Straftat in Verbindung mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges handelt.

Beispiel: Wenn du mit dem Auto zu einer Bank fährst, um diese zu überfallen. Dann ist der Banküberfall die Straftat und das Fahrverbot die Nebenstrafe.

Hier geht es aber um etwas ganz anderes.

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Wie bitte schön willst du jemanden zu einem Fahrverbot verurteilen, wenn es keinen Führerschein gibt?

migebuff  24.01.2024, 17:33
@heurekaforyou

Ich weiß nicht, wie du jetzt auf das Thema "Fahrverbot" nach §44 StGB kommst.

Hier geht es um Fahren ohne Fahrerlaubnis nach §21 StVG und das grundsätzliche Höchstmaß der Geldstrafe nach §40 StGB.

Wenn du möchtest, lasse ich meine Tatsachenfeststellung über Frag-einen-Anwalt.de bestätigen. Wenn ich richtig liege, erstattest du die Kosten. Ist das für dich in Ordnung?

heurekaforyou  24.01.2024, 23:03
@migebuff
Ich weiß nicht, wie du jetzt auf das Thema "Fahrverbot" nach §44 StGB kommst

Sag mal, willst du mich für dumm verkaufen oder bist du inzwischen so verwirrt, dass du selbst nicht mehr weißt, was du schreibst? Ist doch erst 7 Stunden her.

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Ich versuch's noch mal anders herum. Vielleicht ist die Sache dann verständlicher?!

Wir lassen den Fragenden, seine Geschichte usw. jetzt mal komplett weg. Stell dir einfach vor, ich sei der Betroffene.

Ich wurde geblitzt. Die Quittung: Geldstrafe - 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot.

Ich geben den Führerschein ab und nutze 1 Monat Bus & Bahn.

Für den Wochenendeinkauf ist mir das aber zu umständlich. Also setze ich mich ins Auto und fahre ein paar Straßen weiter zum Supermarkt.

Ich habe Pech und gerate in eine Allgemeine Verkehrskontrolle. Was kommt ist klar.

Das Delikt heißt:

Fahren ohne Führerschein bei bestehendem Fahrverbot

Eine Fahrerlaubnis habe ich ja. Die liegt nur vorrübergehend bei der Führerscheinstelle.

Welche Strafe erwartet mich für das Fahren ohne Führerschein bei bestehendem Fahrverbot?

Wer ein Auto während eines Fahrverbotes führt, muss nach  § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) mit folgenden Strafen rechnen:

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.“

Bei Fahren ohne Fahrerlaubnis – mit dieser Strafe ist zu rechnen

Beim Fahren ohne Fahrerlaubnis handelt es sich um eine Straftat, die unter anderem dann greift, wenn ein Fahrverbot nach § 44 des Strafgesetzbuchs (StGB) oder § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG) angeordnet ist.

Unter den Straftatbestand „Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis“ fallen folgende Fälle.

Der Fahrzeugführer

  • verfügte niemals über eine gültige Fahrerlaubnis für das entsprechende Fahrzeug
  • hat versäumt, die bestehende ausländische Fahrerlaubnis umschreiben zu lassen
  • hat ein vorübergehendes Fahrverbot erteilt bekommen
  • oder ihm wurde die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist mit  Freiheitsstrafe, bis zu einem Jahr  oder Geldstrafe bedroht.

Die Sanktionen fallen in meinem Fall aber nicht ganz so hart aus, weil es sich um ein fahrlässiges Verhalten handelt. und ich im Besitz einer zulässigen Fahrerlaubnis bin, die lediglich für eine Zeit des 1-monatigen Fahrverbots beschlagnahmt beschlagnahmt wurde.

Das war's für mich. Mehr fällt mir dazu nicht ein.

Wenn ich dich immer noch nicht überzeugen konnte, frag bitte den Anwalt. Da bi ich wirklich gespannt.

migebuff  25.01.2024, 00:05
@heurekaforyou
Sag mal, willst du mich für dumm verkaufen oder bist du inzwischen so verwirrt, dass du selbst nicht mehr weißt, was du schreibst? Ist doch erst 7 Stunden her.

Ich verstehe tatsächlich kaum noch, worauf du hinauswillst. Ich kann mir das nur noch damit erklären, dass du meine Antwort mit der eines anderen Users verwechselst.

Es ging um die Frage, ob das Höchstmaß der Geldstrafe bei 360 oder 180 Tagessätzen liegt. Um nichts anderes.

Du hast dann urplötzlich das Thema gewechselt, reitest jetzt auf einem angeblichen Fahrverbot nach §44 StGB herum, welches nie Gegenstand der Frage war.

Die einzige Stelle, an der hier §44 StGB überhaupt jemals erwähnt wurde, ist mein Zitat von §21 Abs 1 StVG, wo es heißt:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

Der Fragesteller führt ein Kraftfahrzeug, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat. Darum geht es hier und eben dieser Teil ist relevant. Nicht der optionale Teil nach dem Wort "oder". Dem Fragesteller wurde nicht das Führen des Kraftfahrzeugs nach §44 StGB oder nach §25 FeV verboten. Dieser Teil nach dem Wort "oder" hat keinerlei Bezug zur Frage, da nicht zutreffend. Warum suchst du dir also gerade diesen Teil heraus, um jetzt darauf herumzureiten? Es ging um die Höhe der Tagessätze, nicht um irgendein Fahrverbot.

In deinem Beispiel beschreibst du dann auch wieder ein Fahrverbot, allerdings nichtmal nach diesem völlig irrelevanten §44 StGB, sondern nach §25 FeV - aber wozu?

Ich geben den Führerschein ab
setze ich mich ins Auto und fahre
Das Delikt heißt:
Fahren ohne Führerschein bei bestehendem Fahrverbot
Eine Fahrerlaubnis habe ich ja. Die liegt nur vorrübergehend bei der Führerscheinstelle.

Deine Aussagen werden zunehmend unverständlicher. Eine Fahrerlaubnis soll bei der Behörde liegen? Ist dir denn nichtmal klar, dass der Führerschein das physische Dokument ist, welches die Fahrerlaubnis nachweist?

§4 FeV:

(2) Die Fahrerlaubnis ist durch eine gültige amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Beim Führen eines Kraftfahrzeuges ist ein dafür gültiger Führerschein mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

Ich kann nicht glauben, dass du eine derartige Diskussion anfängst und einen Führerschein nicht von einer Fahrerlaubnis unterscheiden kannst.

Und nein, in deinem themenfremden Beispiel wäre es kein "Fahren ohne Führerschein", sondern Fahren ohne Fahrerlaubnis, da dir in diesem Fall das Führen des Fahrzeugs nach §25 FeV verboten wäre und §21 Abs 1 StVG nicht nur das Fahren ohne die erforderliche Fahrerlaubnis unter Strafe stellt, sondern auch das Fahren, wenn dir das Führen des Fahrzeugs "nach § 25 dieses Gesetzes (Anmerkung: StVG) verboten ist" - aber das kann dahingestellt bleiben, da es hier wie bereits mehrfach erwähnt nicht um ein Fahrverbot geht, sondern um die Frage, ob 180 oder 360 Tagessätze.

migebuff  25.01.2024, 00:18
@heurekaforyou

Kurzer Nachtrag, da vergessen:

Die Sanktionen fallen in meinem Fall aber nicht ganz so hart aus, weil es sich um ein fahrlässiges Verhalten handelt. und ich im Besitz einer zulässigen Fahrerlaubnis bin, die lediglich für eine Zeit des 1-monatigen Fahrverbots beschlagnahmt beschlagnahmt wurde.

Wenn es ein fahrlässiges Verhalten wäre, würde das Höchstmaß der Geldstrafe 180 Tagessätze betragen.

In deinem themenfremden Beispiel liegt aber keine Fahrlässigkeit vor.

Fahrlässigkeit heißt, dass du die nötige Sorgfalt außer Acht lässt und die Tat somit unabsichtlich begehst. Typisches Beispiel wäre die fahrlässige Körperverletzung bei einem ungewollten Unfall.

https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrlässigkeit

Wenn du dich ins Auto setzt, obwohl du ein Fahrverbot hast und dir somit klar sein muss, dass du nicht fahren darfst, dann ist das keine Fahrlässigkeit mehr, sondern blanker Vorsatz. Du hattest den Willen, die Tat zu begehen, du wolltest trotz Fahrverbot fahren.

https://de.wikipedia.org/wiki/Vorsatz_(Recht)

heurekaforyou  25.01.2024, 03:36
@migebuff
360 Tagessätze. Die Allianz irrt sich mit ihrer viel zitierten Falschaussage. §21 StVG nennt kein Höchstmaß der Tagessätze, somit gilt das gesetzliche Höchstmaß aus §40 StGB:

So sehen die Strafen in anderen europäischen Ländern aus:

  • Schweiz: Fahren ohne gültige Fahr­erlaubnis ahnden die Schweizer Behörden mit bis zu drei Jahren Frei­heits­strafe oder einer Geld­strafe von bis zu 360 Tages­sätzen.

https://www.allianz.de/auto/kfz-versicherung/fahren-ohne-fuehrerschein/#:~:text=Das%20Stra%C3%9Fenverkehrsgesetz%20(StVG)%20%C2%A7%2021,am%20Steuer%20den%20Verkehrsversto%C3%9F%20begeht.

Tipp: Wir sind in Deutschland - nicht in der Schweiz!

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Eine Höhe der Geldstrafe ist in Absatz 1 nicht genannt.

Habe ich das Behauptet?

In Absatz 1 steht nirgends etwas von 180 Tagessätzen.

Habe ich das behauptet?

In Absatz 1 heißt es lediglich "oder mit Geldstrafe".

Dort heißt es: Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

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Das führt doch zu nichts. Eine Sache muss ich jedoch noch loswerden.

Als Experte hätte ich eigentlich erwartet, dass du dem Moped-Fahrer empfehlen würdest sich möglichst schnell an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu wenden.

wichtig ist- das du beim richter auch Reue zeigst- Ja, entschuldigung- wird nie wieder passieren- ich hatte mich verleiten lassen

Glaubst du tatsächlich, dass das einen Richter, der seit Jahren, jeden Tag Sprüche wie " Tut mir leid - ich mach's bestimmt nicht nicht wieder" beeindrucken? Ich nicht.

Am Besten, er sagt so gut wie gar nicht und lässt den Anwalt reden. bzw. sagt genau das, was ihm der Anwalt rät.

Außerdem muss es auch gar nicht zwingend zu einem Strafverfahren kommen. Das wird ihn zwar nicht vor Sanktionen bewahren, aber ganz bestimmt kommt er sehr viel besser weg.

Ich habe mal ein paar Tipps von Verkehrsanwälten besorgt. Die werden sich deiner Meinung zwar sicher wie die Allianz auch irren, aber die Informationen sind sichert nützlicher, als mit dem Richter zu flirten.

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§ 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer......

.(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer.....

https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html

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Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG | von Bergner Fachanwälte und Notare

https://www.youtube.com/watch?v=wf11xHTJC_g

Wie hoch ist die Strafe für Fahren ohne Fahrerlaubnis? Anwalt für Verkehrsstrafrecht klärt auf

https://www.youtube.com/watch?v=POqRhhXekuM

Fahren ohne Fahrerlaubnis: Was droht einem wirklich?

https://www.youtube.com/watch?v=gGF4D4Y7WIM

Fahrverbot vs Entzug der Fahrerlaubnis

https://www.youtube.com/watch?v=zV4fYePHpOQ

migebuff  25.01.2024, 07:41
@heurekaforyou
"Eine Höhe der Geldstrafe ist in Absatz 1 nicht genannt."
Habe ich das Behauptet?

Nein, das ist eine Tatsachenfeststellung von mir, um die maximale Anzahl der Tagessätze zu begründen, die Fällen verhängt werden kann, bei denen eine Höhe der Geldstrafe nicht genannt ist.

"In Absatz 1 steht nirgends etwas von 180 Tagessätzen."
Habe ich das behauptet?

Ja, in deiner Antwort an den Fragesteller, der gegen Absatz 1 verstoßen hat, schreibst du, die Folge wären 180 Tagessätze.

Das führt doch zu nichts.

Korrekt.

Als Experte hätte ich eigentlich erwartet, dass du dem Moped-Fahrer empfehlen würdest sich möglichst schnell an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu wenden.

Nach der möglichen Vorgehensweise wurde nicht gefragt, der Fragestelle wollte die Folgen seiner Tat wissen.

Ich habe mal ein paar Tipps von Verkehrsanwälten besorgt. Die werden sich deiner Meinung zwar sicher wie die Allianz auch irren

Video 1: "Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe."

Video 2: "Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe"

Video 3: "Geldstrafe oder Freiheitsstrafe"

Video 4: "Meißt eine Geldstrafe".

In keinem Video heißt es, das Höchstmaß für vorsätzliches Fahren ohne FE läge bei 180 Tagessätzen. In allen heißt es, es folgt eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe. Wenn die Höhe einer Geldstrafe nicht festgelegt ist, kann sie bei maximal 360 Tagessätzen liegen.

Da das wieder so ein Fall wird, wo nicht die Gesetze, sondern die Aussagen von Internetseiten entscheidend sein sollen:

Bei den ersten Vergehen drohen Geldstrafen von 5 bis 360 Tagessätzen.

https://www.rechtsanwalt-kirchhof.de/hilfe-vom-rechtsanwalt-bei-fahren-ohne-fahrerlaubnis.html

Je nach Schwere des Vergehens kommt es zu mindestens fünf, höchstens 360 Tagessätze.

https://www.rosken-wintermann.de/fahren_ohne_fuehrerschein/

Die in der Praxis am häufigsten ausgesprochene Rechtsfolge ist die Geldstrafe, die bis zu 360 Tagessätzen

https://www.strafrechtsiegen.de/strafbefehlsverfahren-wissen-sollten/

Das führt zu einer Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen, die sich nach Deinem Einkommen richten

https://www.mobile.de/magazin/artikel/fahren-ohne-fuehrerschein-folgen-strafen-und-kosten-27434

Die Geldstrafe beträgt zwischen fünf und 360 Tagessätzen.

https://www.autobild.de/artikel/fahren-ohne-fahrerlaubnis-13650151.html

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann zu einer Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen, die sich nach dem individuellen Einkommen richtet, führen

https://www.echo24.de/leben/auto/fahren-autofahrer-verkehr-polizei-fuehrerschein-lappen-fahrerlaubnis-unterwegs-strafe-kontrolle-92575156.html

Die Geldstrafe liegt abhängig vom Gerichtsurteil zwischen fünf und 360 Tagessätzen.

https://club.autodoc.de/magazin/fahren-ohne-fuehrerschein-strafen-und-konsequenzen/

Das Maximum beträgt 360 Tagessätze

https://www.fuehrerscheinfix.de/geldstrafe/

Die Geldstrafe liegt zwischen fünf und 360 Tagessätzen.

https://www.inrlp.de/ratgeber/fahren/ohne-fuehrerschein-fahren-keine-ordnungswidrigkeit-diese-strafe-droht-art-5414420

Die Geldbuße beträgt mindestens fünf, höchstens 360 Tagessätze.

https://www.volksstimme.de/sachsen-anhalt/mit-vollgas-aber-ohne-fuhrerschein-975800

Die Geldbuße beträgt mindestens fünf, höchstens 360 Tagessätze

https://www.welt.de/motor/article135527416/Deutschland-Land-der-Schwarzfahrer.html

heurekaforyou  25.01.2024, 08:34
@migebuff

Das hat doch kein Niveau mehr!

Zu welt.de

Shließlich musste der 911er von Abdallah A. im Bezirk Tempelhof von einem mobilen Einsatzkommando der Polizei gestoppt werde

Die Rotlichtgröße war schon vorher mehrmals wegen Fahrens ohne Führerschein auffällig geworden, doch zu einer Haftstrafe wurde Abdallah A. erst verurteilt, weil ihm noch mehrere Delikte nachgewiesen werden konnten

Zu Volksstimme Sachsen -Anhalt

So in Thale (Harzkreis), wo ein 40-Jähriger im Oktober 2018 an der Kreuzung Roßtrappen-/Brückenstraße ein Kind angefahren hatte. Das Mädchen hatte noch versucht, auszuweichen, wurde aber trotzdem vom Skoda erfasst.

Der Fahrer hatte Gas gegeben und war geflüchtet. Allerdings hatte sein Auto beim Crash das vordere Kennzeichen verloren. Was wohl auch der Grund dafür war, dass sich der Blankenburger der Polizei stellte. Die Ermittlungen ergaben, dass der Mann keine Fahrerlaubnis hatte und zudem unter Drogen stand

heurekaforyou  25.01.2024, 08:37
@migebuff

Das hat doch kein Niveau mehr!

Zu welt.de

Shließlich musste der 911er von Abdallah A. im Bezirk Tempelhof von einem mobilen Einsatzkommando der Polizei gestoppt werde

wenn das Motorrad mehr als 48 PS hat ein Fahren ohne Fahrerlaubnis im Raum steht.

Das steht bereits viel früher im Raum, da du mit A2 nur ein Leistungsgewicht von 0,2 kW/kg fahren darfst.

Ich finde spontan keine Angabe zum Leergewicht des Fahrzeugs. Das Trockengewicht liegt bei 108kg, mit Betriebsstoffen also grob 120kg, das mal 0,2 ergibt eine maximal zulässige Leistung von 24 kW. Alles darüber übersteigt das zulässige Leistungsgewicht und erfordert Klasse A.

Die Folgen der Tat wurden bereits von anderen genannt, auf eine Wiederholung verzichte ich.


blackhaya  24.01.2024, 08:55

Vorsicht wieviel die Maschine OHNE Drosselung hat da geistern mehrere Werte im Internet aber die sind NICHT amtlich, mussmasslich auf irgendeinem Prüfstand unter irgendwelchen Bediungen gemessen und kann man nicht mit den DIN-PS verlgeichen.