Fahren ohne Fahrerlaubnis?

5 Antworten

Die Fakten sind eindeutig da wird auch ein Anwalt nicht viel mehr raus holen. Kannst ja mal ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt machen (kostet vielleicht nichts) und der kann dir sagen was auf dich zu kommt.


RedPanther  22.06.2023, 11:49
da wird auch ein Anwalt nicht viel mehr raus holen.

Auch wenn die Schuld klar ist, kann der Anwalt beim Strafmaß oft noch einiges herausholen.

Oder zumindest Schadensbegrenzung betreiben, indem er den Beschuldigten davon abhält, sich zu verplappern.

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Was droht mir für eine Strafe?

Maximal 360 Tagessätze oder bis ein Jahr Haft, in deinem speziellen Fall wird noch das Fahrzeug eingezogen und verwertet oder verschrottet, da selbst der Entzug der Fahrerlaubnis nicht ausreicht, um dich vom Fahren abzuhalten.

§21 StVG:

(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter
1. das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,

Glückwunsch, das ist eine Straftat.

Straßenverkehrsgesetz (StVG), § 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
...oder auf Nummer sicher meinen Anwalt einschalten um die mildeste strafe auszuhandeln.

Natürlich, den wirst Du brauchen.

Bei deiner Straftat solltest du unbedingt einen Anwalt hinzuziehen....

"Mildeste Strafe aushandeln...."

Du stehst vor Gericht und befindest dich nicht auf einem Basar....

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebenserfahrung und sehr vielseitige Interessen

Bei Straftaten sollte man allgemein nichts ohne Anwalt machen oder sagen.