Dass die Definitionen variieren, könnte unter anderem daran liegen, dass vor allem das Ordnungsamt zum Teil bei der jeweiligen Stadt, zum Teil bei der Kommune ansässig ist und deren Aufgaben tatsächlich variieren.

Grundsätzlich kann man festhalten, dass beide Behörden für die Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständig sind.

Die Polizei hat jedoch, anders als das Ordnungsamt, das Gewaltmonopol des Staates inne und kann somit zur Durchsetzung ihrer Maßnahmen Zwang anwenden.

Ferner muss sich das Ordnungsamt im Rahmen der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten auf den ruhenden Verkehr beschränken, also geparkte Fahrzeuge. Die Polizei kann dies auch, ist aber vorrangig für die Sicherheit im fließenden Verkehr zuständig.

Gruß, B.

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Die Frage ist doof gestellt.

„Ja, Nein, Vielleicht“. All diese Antworten sind richtig.

Wenn es lediglich ein verbaler Streit ist, darf selbstverständlich keine Schusswaffe eingesetzt werden.

Wenn ein Nachbar im Rahmen des Streites versucht, den anderen abzustechen, natürlich wäre dann, je nach Situation, der Einsatz der Schusswaffe erforderlich.

Das Bild ist übrigens aus einer Satire-Serie. Ich hoffe und bete, dass dir das klar war.

Gruß, B.

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Das Problem ist, dass die Polizei für einen Personalausweis, den man für 30€ neu beantragen kann, keinen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung deines Freundes bekommen wird.

Das heißt, die könnten zwar theoretisch mit dir zusammen zu der Anschrift deines Freundes fahren und dem sagen, er soll den Ausweis rausrücken… aber wenn er dann entweder nicht zuhause ist / nicht aufmacht oder sagt: „Ich hab den nicht.“, dann kann die Polizei auch nichts machen.

Und genau deswegen werden die wahrscheinlich für so einen Einsatz auch keinen Streifenwagen binden.

Versuchen kannst du‘s natürlich. Kommt immer auch ein bisschen auf die Einsatzbelastung und auf die Vorgehensweise der Beamten in deinem Einsatzgebiet an.

Gruß, B.

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Aber die würde doch eigentlich gar nichts bringen, weil sie ja dich selber auch schadet, weil sie extrem laut ist

Das ist völlig unlogisch. Wenn man mal davon ausgeht, dass man durch das Vorzeigen oder die Abgabe eines „Warnschusses“ einer Schreckschusswaffe im Optimalfall verhindern kann, ausgeraubt, verprügelt und schwer verletzt oder im schlimmsten Fall sogar getötet zu werden, inwiefern „bringt das nichts“? Weil du dann ein paar Stunden ein Klingeln im Ohr hast? Ist das für dich genau so schlimm? 😂

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Nein

Kann man an sich nur schwer pauschalisieren… aber die meisten (wenn nicht fast alle) Polizeibehörden in den USA bieten leider tatsächlich eine sehr mangelhafte Ausbildung, die sich eher auf Generalverdacht und Waffengewalt verlässt, als auf professionelles und deeskalierendes Vorgehen. Was das Ergebnis ist, sieht man an den zahlreichen Schlagzeilen über Polizeibrutalität (und da sprechen wir von tatsächlicher Brutalität und nicht von völlig rechtmäßigen Zwangsmaßnahmen, an denen von linken und ahnungslosen Deutschen so gerne rumgemeckert wird), den hunderten Fällen von Trunkenheitsfahrten von US-Polizisten, die man sich auf Youtube anschauen kann und dem schlechten Ruf, den viele us-amerikanische Polizeibehörden haben.

Gruß, B.

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Wenn du die Polizei über einen Unfall informierst, an dem dein Fahrzeug beteiligt war, solltest du von dieser eine Unfallmitteilung erhalten. Entweder direkt am Tag der polizeilichen Aufnahme oder später per Post. Wenn du solch eine Unfallmitteilung nicht erhalten hast, kannst du bei der Polizei anrufen und darum bitten, dass sie dir zugeschickt wird.

Diese lässt du dann deiner Kfz-Versicherung zukommen.

Und natürlich repariert die Frau den Schaden nicht selbst 😂 Oder wäre dir das lieber?

Gruß, B.

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Ich glaube, du sprichst von „New Police Story“ mit Jackie Chan aus 2004.

Gruß, B.

Bild zum Beitrag

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Hausrecht, Miete, Grundbuch… alles egal!

Solange du da in dem Haus (teilweise) deinen Lebensmittelpunkt hast (sprich: dort schläfst, isst, deine Wäsche wäschst) kann er dich sowieso nicht einfach „rausschmeißen“. So läuft das in unserem Rechtsstaat nicht. Er müsste sich schon einen Anwalt nehmen und dich rausklagen. Und das dauert.

Auf der Stelle rausschmeißen kann dich (oder ihn) wenn, dann die Polizei in Fällen von häuslicher Gewalt.

Und auch da sind die Mietverhältnisse völlig egal. Der Gefährder muss dann für mindestens 10 Tage gehen. Wenn beide sich gegenseitig geschlagen haben, entscheidet die Polizei, wer geht.

Gruß, B.

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Das kommt darauf an, aus welchen Gründen sie gegen die Polizei sind und was „gegen“ im Einzelfall bedeutet.

Verblendete Linksextremisten, die „ACAB“ auf Wände schmieren, weil sie aus Prinzip gegen den Staat sind, sind in den meisten Fällen sicherlich nicht die Allerhellsten.

Bei jemandem, der ausschließlich schlechte Erfahrungen mit der Polizei gemacht hat, vielleicht ohne dies selbst verantwortet zu haben, kann ich es irgendwo verstehen, wenn eine gewisse Skepsis und vielleicht auch eine gewisse Apathie vorhanden ist.

Wer jedoch ernsthaft glaubt, die Institution der Polizei wäre nutzlos oder eine Verschwendung, so wie es ein User hier behauptet, bei dem besteht ohne Zweifel ein starker Intelligenzmangel.

Gruß, B.

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20€ oder sein Leben behalten? Das ist die wahre Frage

Nee, die wahre Frage ist, ob du überhaupt die geistige Reife besitzt, Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen, wenn du glaubst, dass es tödlich wäre, 100 km/h bei erlaubten 100 zu fahren und laut deiner Meinung ALLE anderen im Unrecht seien und du alles besser wüsstest.

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Klingt vielleicht nicht hilfreich, aber da kann man nur sagen: Der Brief kommt, wenn er kommt.

Die Dauer von Zu- / Absagen variiert sehr stark und hängt, abgesehen von der üblichen bürokratischen Dauer, sowohl von deinem eigenen Ergebnis als auch dem Ergebnis anderer Bewerber ab.

Also: Abwarten und Tee trinken.

Gruß, B.

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Ist das rechtlich in Ordnung ?

Ja. Die Polizei ist, wie du sicherlich weißt, für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständig. Wenn diese durch Ruhestörungen gefährdet ist, kann die Polizei alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, die Ruhestörung zu beenden.

Dann nur eine Musikbox zu beschlagnahmen, obwohl die Gruppe offensichtlich eine zweite dabei hat, wäre offensichtlich keine geeignete Maßnahme, um weiteren Ruhestörungen vorzubeugen. Oder anders gesagt, wäre es ziemlich dämlich. Was würde es dann bringen, die andere Box zu beschlagnahmen? Dann hätten sie auch gleich Beide dalassen können. Leuchtet ein, oder?

Gruß, B.

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das Gehalt. Nicht „der“ Gehalt.

Für eine Verwendung beim SEK musst du bereits Polizist sein (und dafür sind gute Deutschkenntnisse erforderlich).

Was ein Polizist verdient, kannst du in den jeweiligen Besoldungstabellen der Länder nachschauen. Das variiert von Polizei zu Polizei. Ein SEK-Beamter verdient unter‘m Strich nicht viel mehr. Einen ernsthaften Bewerber einer Spezialeinheit interessiert das Geld allerdings sowieso nicht. Da schaffen es nur Leute rein, die Bock haben, sich bis zum Erbrechen zu ihrer Leistungsgrenze und darüber hinaus zu pushen.

Gruß, B.

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Gemäß §10 Abs. 1 LImSchG NRW dürfen

„Geräte, die der Schallerzeugung und Schallwiedergabe dienen (Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte und ähnliche Geräre) […] nur in solcher Lautstärke benutzt werden, daß unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden.“

Da sehe ich hier, insbesondere in Anbetracht der täglichen Musikwiedergabe, einen klaren Verstoß.

Das ist jetzt zwar ein Auszug aus einem Gesetz für NRW, aber für alle anderen Bundesländer werden vergleichbare Regelungen gelten.

Anders, als Viele annehmen, darf man nicht Andere den ganzen Tag über bis 22 Uhr mit lauter Musik belästigen.

Du kannst es nochmal mit einem etwas bestimmteren Ton versuchen und darauf hinweisen, dass sein Verhalten so gar nicht erlaubt ist. (Wobei ich mir persönlich das tatsächlich sparen würde, wenn ihr es bereits freundlich versucht habt).

Ich würde dem Ordnungsamt eine Mail schreiben und das Anliegen schildern. Die sind da der richtige Ansprechpartner.

Unabhängig davon könnt ihr auch ab jetzt jedes Mal, wenn euer Nachbar den ganzen Tag Musik macht, das Ordnungsamt, oder wenn dieses nicht erreichbar ist, die Polizei hinzurufen. Dann wird (sofern die Lautstärke von den Beamten nicht als hinnehmbar wahrgenommen wird) das Lärmproblem für diesen Tag zusätzlich beseitigt.

Viel Erfolg und Gruß, B.

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Kann ich die Kundin anzeigen, oder bin ich Schuld?

Ich verleihe Abendkleider und eine Kundin hat mir eine Auswahl an Kleidern geschickt, die ihr gefallen und hat eines dieser Kleider reserviert.

Leider war ihr Kleid beim Zoll, daher konnte ich es ihr nicht schicken. Daraufhin habe ein anderes aus ihrer Auswahl verschickt, weil ich dachte das würde ihr auch gefallen.

Das war leider ein Fehler von mir, denn als das Kleid angekommen ist war sie sauer und wollte das Kleid nicht. Ich habe sie gefragt ob sie das Geld zurück haben will. Das hat sie verneint, aber sie wollte 2 Stunden zu mir fahren um sich dann für ein anderes Kleid zu entscheiden.

Es war 00:00 Nachts, sie kam an und hat 2 Stunden gebraucht, sich aber dann für ein Kleid entschieden. Wir haben ihr zur Not 1 weiteres Kleid mitgegeben aus Nettigkeit und auch als Entschuldigung,

Erst 9 Tage später, als die Hochzeit auf dem sie das Kleid anhatte zu Ende war hat sie sich bei mir gemeldet. In meinen AGB steht, dass man direkt nach der Veranstaltung das Kleid wieder zurück schicken, soll ansonsten fällt eine Gebühr von 10€ pro Tag an.

Die Kundin möchte die Kleider nicht zurückschicken und begründet das mit ihren Fahrtkosten und der Behauptung, die Kleider seien kaputt gewesen und sie hätte sie zum Schneider bringen müssen. Obwohl sie freiwillig da war und sich selbst für die Kleider entscheiden hat. Sie hat dafür Kosten von 200€ berechnet.

Das kann ich aber nicht zurück erstatten, da die Miete für das Kleid 250€ beträgt und sie das Kleid getragen hat. Ich hätte nichts von einer Rückerstattung an sie.

Hätte sie von Anfang an, wo ich das falsche Kleid geschickt habe das Geld zurück verlangt, hätte ich es ihr gegeben. Aber jetzt wo sie das Kleid anhatte, will sie das Geld zurück - das geht doch nicht, oder?

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  • Wenn eine Kundin sich aus freien Stücken dazu entscheidet, den Weg zu einem Verkäufer auf sich zu nehmen, ohne vorher Absprachen bezüglich der Fahrtkosten mit dem Verkäufer getroffen zu haben, hat sie deswegen nicht im Nachgang Anspruch auf Spritgeld.
  • Wenn die Kleider beschädigt gewesen sein sollten, als sie diese übernommen hat, hätte sie sich beschweren bzw. das Kleid zurückgeben können. Ein Kleid, was ihr nicht gehört, ohne erfolgte Absprache mit dem Eigentümer zum Schneider zu bringen und danach vom Eigentümer hierfür Kosten zu verlangen, ist Schwachsinn.
  • Eine Straftat liegt hier dennoch nicht vor. Es ist eine Meinungsverschiedenheit zwischen Verkäufer und Kunde, die die Polizei nicht interessiert. Diebstahl ist etwas Anderes.
  • Wenn ihr euch nicht anderweitig einigen könnt, musst du dir einen Anwalt nehmen, der sich um die Angelegenheit kümmert.

Gruß, B.

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  • White House Down

Von B-movies abgesehen mit Abstand der schlechteste Actionfilm, an dem ich je meine Zeit verschwendet habe.

  • Der Exorzist

Ein packender und sehr gut gemachter Film, der aber so extrem verstörende Szenen und Bilder in den Kopf des Zuschauers setzt… und das auf einem ganz anderen Level, als man es von anderen Horrorfilmen kennt, dass ich mir dieses Erlebnis nicht nochmal antun möchte.

Gruß, B.

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Wenn fertig ausgebildete Polizeibeamte im Rahmen ihrer Berufsausübung trainieren, nennt sich das Einsatztraining.

Da werden dann, abgesehen von Aufwärmtrainings, die die Einsatztrainer individuell gestalten, Einsatzszenarien trainiert. Ich vermute stark, bei Spezialeinsatzkräften wird das nicht anders sein.

Klassisches Fitnesstraining machen die eher in ihrer Freizeit und da gestaltet selbstverständlich jeder sein Training so, wie er es gerne möchte bzw. wie er es am effektivsten findet.

Gruß, B.

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Wenn in zeitlicher und örtlicher Nähe eine Straftat verübt wurde und du auf die Personenbeschreibung des Tatverdächtigen passt oder schlicht aufgrund des geringen Personenverkehrs zur Nachtzeit als Tatverdächtiger in Frage kommst, IST das ein tatsächlicher Grund!

Gruß, B.

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