Eigentumswohnung wird weiterverkauft - müssen wir sofort ausziehen?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, sofort ausziehen müsst ihr nicht. Eigenbedarf kann der Käufer frühestens anmelden, sobald er als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.

Und dann gibt es hohe Hürden, der Eigenbedarf muss begründet und nachweisbar sein.

Je nachdem wie lange ihr schon dort wohnt, gilt dann eine Kündigungsfrist von mind. 3 Monaten.

Dauert das Mietverhältnis länger als 5 Jahre, beträgt die Kündigungsfrist 6 Monate, und wohnt der Mieter schon länger als 8 Jahre in der Wohnung, gilt eine Kündigungsfrist von 9 Monaten. In alten, bis Herbst 2001 abgeschlossenen Mietverträgen steht oft, dass nach 10 Jahren Mietzeit eine 12-monatige Kündigungsfrist durch den Vermieter einzuhalten ist. Diese Regelung ist auch heute noch wirksam. Der Vermieter muss sich an diese vertragliche Regelung halten, er kann dann nur mit einer Frist von 12 Monaten kündigen.

(Hatte erst übersehen dass ihr nur 1 Jahr dort wohnt. In dem Fall sind es 3 Monate)

Von Experte tinalisatina bestätigt

Rechnen wir: Notarieller Kaufvertrag am 4.4.22 - Grundbucheintrag des Erwerbers 6.7.22 - Kündigung des Erwerbers am 10.7.22 zum 31.10.2022 - Das wäre ein anzunehmender Zeitablauf, wenn alles mit rechten Dingen abläuft.

Anderer Vorschlag. Der aktuelle Eigentümer will verkaufen ohne Mieter, da würde er einen höherenn Kaufpreis erzielen können, statt 300000€ nun 350000€ - deshalb Einvernehmliche Vertragsauflösung und Zahlen einer Abstandssumme von VB 15000€ durch den Verkäufer an euch. Voraussetzung; ihr habt sofort eine neue Wohnung bereits in petto.

Wir wurden gefragt ob wir lieber gleich ausziehen wollen oder darauf hoffen...

Euch ist klar, dass eine Wohnung ohne Mieter besser und wahrscheinlich auch mit höherem Wert verkauft werden kann? Dass man euch deshalb gerne draußen hätte müsste euch damit verständlich werden. Deshalb solche Aussagen.

Ihr habt einige Rechte, damit meine ich jetzt nicht nur, dass ihr nicht sofort ausziehen müsst, sondern eine Kündigungsfrist habt und der neue Käufer den Eigenbedarf begründbar darlegen muss, so denn er überhaupt einziehen will. Eure weiteren Rechte fangen schon damit an, dass der jetzige Besitzer nicht einfach kommen und die Wohnung besichtigen kann, sondern entsprechende Termine vereinbaren muss. Das und einiges mehr:

https://ratgeber.immowelt.de/a/eigentuemerwechsel-welche-rechte-haben-mieter.html

Wenn die einzelne Wohnung vorher schon einem anderen Eigentümer gehört hat, liegt keine erstmalige Umwandlung in Wohnungseigentum vor, so dass der Neueigentümer auch sofort nach Eintragung in der Grundbuch wegen Eigenbedarf kündigen kann. Allein eine Grundbucheintragung kann aber Monate dauern.

Bei einer Mietdauer von einem Jahr beträgt die Kündigungsfrist hier 3 Monate.

Ich würde aber den Mietvertrag prüfen. Ein vereinbarter Kündigungsverzicht oder kompletter Ausschluss einer Eigenbedarfskündigung ist auch für den neuen Eigentümer bindend.

Verkauf hat keinen Einfluss auf die Miete - aber ich denke man will euch jetzt raus haben, weil sie für eine unvermietete Wohnung mehr Geld bekommen können.

Ich würde das erst einmal aussitzen und auf meine Rechte als Mieter bestehen.

Das bedeutet rechtzeitige Absprachen bezüglich Besichtigung und Du muss auch nicht dulden, dass jemand in deiner Wohnung fotografiert.