Eine massive politische liberale, moralische Bildung ...

Davor aber eine solide Bildung bezüglich der benutzten Sprache.

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Man konnte eindeutig sehen das ich Angegriffen wurde

Hast Du denn Anzeige erstattet? Ansonsten: Nicht Du musst beweisen, dass Du unschuldig bist, sondern jemand muss beweisen, dass Du schuldig bist.

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Kommt ein wenig darauf an, was Du ausgeben willst, ob Du es alleine machen willst oder mit einer Organisation und ob Du noch was anderes im Urlaub machen willst.

Alleine mit Mietwagen geht das zum Beispiel in Namibia und Südafrika. Hier kann man, je nach Zeit, noch ein schönes Stück Kultur dranhängen.

Tansania und Kenia ist mit Mietwagen eher schwierig. Hier sollte man sich einer organisierten Tour anschließen. Unbedingt die Preise und Leistungen vergleichen, da gibt es große Schwankungen. Und nicht erschrecken, die Preise sind heftig gestiegen seit Corona. Bei den beiden Ländern kann man noch schön einen Badeurlaub anhängen.

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Erst kündigen, wenn Du den anderen Vertrag unterschrieben in der Tasche hast. Und der neuen Firma Deine Kündigungsfristen mitteilen. Die wissen auch, dass Leute nicht von heute auf morgen wechseln können. Da kann man sich einigen.

Die Krankschreibnummer würde ich unbedingt lassen. Nur nur, weil es Betrug ist, sondern auch, weil Dein neuer Arbeitgeber das ja mitbekommt. Und dann weiß er, wie Du mit ihm umgehen wirst, wenn es mal nicht passt.

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Rückwirkend drei Jahre kannst Du verlangen. Der Rest ist verjährt. Mach Dich am besten mal schlau, was ein vergleichbares Stück kosten würde. Und mach dann, wenn Du das willst, einen Pachtvertrag.

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Das "Schwerelos" gibt es noch in Dresden.

Das Grubenlight-Dinner in Bestwig-Ramsbeck fiele mir noch ein.

Und dann gibt es noch das Dinner in the Sky, keine Ahnung, wo das nochmal war - google findet das sicher.

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Fehler passieren. Auch, dass man sich mal vertippt. Deshalb lässt das BGB im §119.1 die Möglichkeit offen, den Vertrag nicht zu erfüllen. Bei einem Tippfehler geht das, hätte er falsch kalkuliert, ginge es nicht.

Auf den alten Preis könnt ihr leider nicht bestehen (die meisten Bäckereien hätten euch den vielleicht doch so gegeben - oder man hätte sich auf einen Mittelwert geeinigt).

Unverschämt ist es von eurer Seite aus nicht, den nun geänderten Vertrag nicht anzunehmen. Unverschämt ist es eher, euch Unverschämtheit zu unterstellen. Ich würde das in einer entsprechenden Beurteilung so bewerten ;-)

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Bei Immobilien wird eine Grundschuld eingetragen, bei Aktien gibt es einen Sperrvermerk, soweit das Depot so etwas zulässt. Wenn nicht, musst Du es auf ein Depot der kreditgebenden Bank übertragen.

Gold kann ich Dir nicht sagen, interessante Frage.

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Kommt drauf an, wie weit Du gehen willst. Das kann von einer gewissen Anzahl Schläge (vielleicht per Würfel ermittelt) über einen Besuch beim nächsten Gloryhole bis zu einer Runde Golden Shower gehen. Oder „Gewichtheben“ über einen bestimmten Zeitraum, Wäscheklammer (wahlweise mit integrierter Spitze) an die Nippel, random am Baggersee einen Typen aufreißen für ein Quicky, eine Runde durchs Brennnesselfeld …

Nach oben gibt es da kaum eine Grenze. 

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ich kenne mich da tatsächlich nicht aus in der Anzeige stand induktionsfeld.

Wenn Du Dich nicht auskennst - warum schreibst Du das dann rein?

Wenn es kein Induktionsfeld ist, dann liegt hier ein Sachmangel vor. Da würde Dir auch kein Gewährleistungsausschluss helfen. Nimm das Ding zurück und erspar Dir weiteren Ärger.

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Dass sowas abgefangen wird, ist mehr als unwahrscheinlich. Und außer, dass dann jemand weiß, wo Deine Eltern wohnen und was sie verdienen, würde dann auch nicht passieren. Du bist da etwas übersensibel.

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hab die Polizei gerufen und die meinten man kann da nichts machen. 

Das kann ich mir nicht vorstellen. Ist Beleidigung und Sachbeschädigung. Anzeige müssen sie aufnehmen.

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Wegen Facebook Kommentar angeklagt?

Es hat vor einem halben Jahr auf Facebook einen Kommentar von mir gegeben der inzwischen schon lange gelöscht ist. In diesem Kommentar ging es anonym zwischen mir und einer anderen Person um eine Sache in meinem Ort. Gleichzeitig werde ich meinem Leben so derart von meinem Nachbarn gestalkt, dass ich schon beinahe aus dem Fenster gesprungen wäre und er mir zwei Jahre das Leben zur Hölle gemacht hat. Ich habe diesen einen Kommentar, nachdem es um eine andere Sache ging, weiter unten noch reingeschrieben: "(...)ihr könnt doch nicht anderen Leuten vorwerfen anonym, dass sie einen Autoreifen zerstört haben, dann müsste ich ja auch den Leuten das vorwerfen, dass man meinen Briefkasten zerstört hat, aber ich weiß dass das es mein Stalker und Nachbar gewesen, ist der meinen Briefkasten gestern kaputt gemacht hat."

An einer anderen Stelle unter einem anderen Kommentar habe ich meinen Vornamen geschrieben, aber nicht meine Nachnamen und auch nicht meinen ersten Vornamen. Ansonsten war dieses Profil auf Facebook von mir komplett anonym und kann meiner Person gar nicht zugeordnet werden. Darüber hinaus ist mein Nachbar bei seinem Namen überhaupt nicht genannt worden.

Was ich diesen Text reingeschrieben habe entspricht im Übrigen der Wahrheit. Ich habe z.B reingeschrieben dass er alle paar Stunden bei mir klingelt oder dass er mich als F*** beleidigt

1.) In dem Kommentar entspricht alles der Wahrheit was der Staatsanwaltschaft bereits schon Monate zuvor zur Verfügung stand mit Beweismittel.

2.) Der gesamte Kommentar besteht weder aus dem Namen des Stalkers noch aus dem Namen von mir mit Vor- und Zunahme und nur mein Vorname ist an einer anderen Stelle lesbar.

3.) Der Kommentar ist im Internet nur ein paar Tage überhaupt auffindbar gewesen und es besteht höchstens von anderen Seite ein Screenshot.

4.) Die Facebook Identität von diesem Profil womit dieser Kommentar geschrieben wurde ist komplett anonym.

Ich habe leider nicht ausgesagt, weil ich krank gewesen bin und jetzt bekomme ich von der Staatsanwaltschaft eine Anklage dass ich 1000 € zu zahlen habe, ansonsten gibt es eine Gerichtsverhandlung.

Meine Frage: ist diese Beweislage überhaupt groß genug dass man mich dafür überhaupt vor Gericht sein kann? Wie kommt es überhaupt dazu? Und was kann ich eigentlich tun womit kann ich mich noch wehren?

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Ich habe leider nicht ausgesagt weil ich krank gewesen bin ...

Das ist eben das Ding an der Geschichte. Damals hättest Du Deine Position erläutern können. So wurde einfach nach "Sachlage" entschieden. Jetzt wird es deutlich schwieriger für Dich.

Meine Frage: ist diese Beweislage überhaupt groß genug dass man mich dafür überhaupt vor Gericht sein kann?

Ja, das auf jeden Fall.

Und was kann ich eigentlich tun womit kann ich mich noch wehren?

Nimm mit dem Staatsanwalt Kontakt auf.

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laut der Baugenehmigung von damals

Ohne die zu kennen, kann man eh nichts sagen.

würden aber die Kosten für die Pflaster arbeiten auf dem Gehweg übernehmen.

Schön mal mehr, als man erwarten kann.

Wie ist die Rechtslage?

Ist entweder für Dich klar zu ersehen aus og. Baugenehmigung oder eine komplizierte Sache, für die Du einen Anwalt brauchst.

Aus eigener Erfahrung: Je nach Deinen handwerklichen Fähigkeiten, kann man das durchaus selbst machen.

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Mir ist aber auch gar nichts von einem Vertrag oder Abo bekannt

Damit wäre eigentlich schon alles gesagt.

und habe das auch mehrfach der Firma mitgeteilt. 

Das war ein Fehler. Vor allem das "mehrfach". Die werden Dich weiter nerven. Blockier die Nummer und melde Dich auf keinen Fall mehr irgendwie.

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Nein, das ist mir zu oberflächlich. Da ist nichts drin, was Spannung erzeugen würde. Und dann noch Schreibfehler ...

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