Frage zur Eigenbedarfskündigung?

9 Antworten

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Im Einzelfall überhaupt nicht. Denn die Eigenbedarfskündigung dringt bereits durch, wenn der Vermieter ein "berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat", da er "die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt."

Ob der Berechtigte sie insbes. bei verlängerten Kündigungsfristen in 6 oder 9 Moanten tatsächlich bezieht und wenn ja, wie lange, wäre nicht maßgeblich.


eggenberg1 
Fragesteller
 23.10.2019, 22:23

wie ?? der verwandte muss hier garnicht einziehen ?? warum kann er uns denn dann kündigen ?? er hat immer wieder beteuert, dass er nie daran gedacht hat uns rasu haben zu wollen, wennsich jezt nicht die partnerin getrennt hätte und er in der nähe seiner kleien tochter wohnen möchte ,weil sie die zusammen grossziehen wollen

wir wohnen seit 34 jahren hier ,da sieht das gesetz nun mal so eine lange kündigungszeit vor .ist ja auch wohl berechtigt .

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imager761  24.10.2019, 10:02
@eggenberg1

Noch einmal: Für die Eigenbedarfskündigung kommt es nur darauf an, das ein Berechtigter i. S. d. § 543 II Nr. 2 BGB deine Wohnung benötigt, nicht, dass er dort tasächlich auch einzieht oder eine bestimmte Zeit wohnen muss.

Der Bedarf kann sich unmöglich vorhersehbar doch unmittelbar nach, sogar noch vor Ablauf der bisweilen neunmonatigen Kündigungsfrist ändern, etwa wenn der Berechtigte den Job wechseln muss, erwarteter Nachwuchs eine größere Wohnung erfordert, die Ehe mit der Schwiegertochter scheitert, der Pflegerin gekündigt wird, weil Heimunterbringung des pflegebedürftigen Vermieters erforderlich wird, das Sorgerecht des Enkels dem Kindsvater in Süddeutschland zugesprochen wurde usw.

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eggenberg1 
Fragesteller
 24.10.2019, 14:29
@imager761

ich will ja nicht aufdringlich werden und bedanke mich auch wirklich herzlich für ihre aufschlussreichen antworten, aber- "benötigen " würde der vater des vermieters sie eigentlich nicht, denn er wohnt in seinem haus ,was die gesamte familie vorher bewohnt hat , 10 km weiter von hier weg .es ist ihm lediglich zu umständlich , sein töchterchen alles 14 tage von hier zum kindergaten zu bringen und dann auch wieder ab zu holen.würde für ihn ca 20 minuten längere fahrzeit bedeuten.allerdings gibt er an , dass beide elternteile das kind weiterhin gemeinsam betreuen möchten ,

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imager761  25.10.2019, 08:44
@eggenberg1

'Benötigen' definierst du leider anders als der Gesetzgeber.

Es gab mal einen aufsehenerregen Fall, wo einer Münchnerin nach Jahrzehnten erfolgreich gekündigt wurde, nur weil der Eigentümer dort während seiner seltenen Besuche der Tochter in den Semesterferien einige Tage im Jahr übernachten wollte :-O

Meint: Es findet keine Interessenabwägung statt, wenn der Eigentümer sein Eigentum für sich selbst beansprucht.

Es spielt de jure einfach keine Rolle, warum er dort leben möchte oder welche Alternativen es gäbe sondern nur, dass.

So sehr ich eure Argumentation nachvollziehe, sie gibt einfach keinen justitiablen Härtefall her und der Eigenbedarf dringt dem Grunde nach durch, selbst wenn euer Vermieter seine Tochter einfach nur jeden Tag über den Hof sehen können möchte.

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eggenberg1 
Fragesteller
 25.10.2019, 10:43
@imager761

danke dir nochmals für die ausführliche antwort .. ich finds schlimm ,menschlich ist sowas letzlich immer eine kathastrophe .aber deine aufklärenden worte haben mir geholfen , den zweifel ein wenig beiseite zu schieben und meine gedanken -"alles im leben hat seinen sinn "mehr platz zu geben

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Das spielt keine Rolle. Wenn Du meinst, ungerecht behandelt zu werden, kannst Du klagen. Dann könnte der Vermieter aber auch sagen "Wusste nicht, dass mein Sohn nach 4 Wochen schon wieder umzuehen will" -> und dann entscheidet das Gericht.


eggenberg1 
Fragesteller
 23.10.2019, 11:59

das ist doch ne schwei....ei

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eggenberg1 
Fragesteller
 23.10.2019, 12:18
@wikinger66

ja hier nicht aber die gesetzelage ist doch unwürdig den mietern gegenüber,vor allem in de rheutigen zeit , wos kaum wohnraum gibt.

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Dafür gibts keine Vorgabe. Rein theoretisch könnte der Begünstigte nach 1 Monat wieder ausziehen, weil sich in seinem Leben eine gravierende Änderung ergeben hat. Maßgeblich ist nur, dass zum Zeitpunkt der Kündigung tatsächlich Eigenbedarf bestanden hat.


eggenberg1 
Fragesteller
 23.10.2019, 12:21

das kann sicherlich vorkommen ,ist aber sehr schlimm für menschen ,die wie wir hier 34 jahre ihres lebensverbracht haben

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Lotta1965  23.10.2019, 12:24
@eggenberg1

Ich kann das durchaus nachvollziehen - meinen Nachbarn gings genauso. Andererseits kann ich auch die andere Seite verstehen.

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eggenberg1 
Fragesteller
 23.10.2019, 12:29
@Lotta1965

in unserem fall kannichs kaum verstehen . klar möchte ein vater bei seinem kind nahe bei sein , hier einfach so übern hof keine 10 meter weiter weg.. aber e r hat ein eigenes haus in dem er wohnt .was 10 km weiter weg liegt.das ist ihm zuviel da immer hin und her zu fahren um die kleien in den kindergarten zu bringen alle 14 tage

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Idris164  23.10.2019, 13:16
@eggenberg1

Dann geht zum Anwalt und fragt nach ob der Eigenbedarf überhaupt rechtens ist

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eggenberg1 
Fragesteller
 23.10.2019, 15:05
@Idris164

mein mann will das nicht ermeint ,wennwir dann recht bekommen, ist es hier kein schönes wohnen mehr

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Idris164  23.10.2019, 15:06
@eggenberg1

dann solltet ihr wenigstens anfragen, ob euch die ganzen umzugskosten, Makler Ectersetzt werden können

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Wenn der Eigentümer, ein Elternteil oder eines seiner Kinder einen Monat dort wohnen würden und sich dann die Familienumstände plötzlich ändern und sie wieder ausziehen würden wäre das völlig legal. Gesetzliche Fristen gibt es keine


eggenberg1 
Fragesteller
 23.10.2019, 12:13

wen meinen sie mit SIE ? die gekündigten ehemaligen mieter ,oder wen?

das heisst in underem fall ,wir müssen nach 34 jahren die wohung verlassen ,der vater des vermieters zieht hier wegen trennung seiner patnerin ein, und dann vertragen die sich wieder nach geraumer zeit , ziehen wieder zusammen , und wir haben das nachsehen ? also wenn das rechtens ist, dann beginn ich sehr an den deutchen gesetzen zu zweifeln ,dann ist das ne riesen lücke.

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Dass man so eine frist nicht gesetzlich regel kann ist doch logisch. Es könnte ja ein unerwarteter todesfall oder der verlust der arbeit eintreffen. Dann kann sich der neue mieter eventuell die wohnung nicht mehr leisten.

Du bist nun verbittert und enttäuscht vom neuen vermieter. Ich verstehe dich ja, dass es nun für euch schwierig wird. Dass es euch nicht möglich ist, etwas gleichwertiges - finanziell, gegend oder grösse der wohnung - zu finden, ist nicht dem vermieter, sondern der speziellen lage im wohnungsmarkt anzurechnen. Denn wäre die situation anders und du könntest zwischen x wohnungen eine aussuchen, würde es dich bestimmt nicht interessieren, ob der eigentümer seine wohnung vermieten kann.

Der vater des neuen vermieters möchte die wohnung, weil er sich von seiner partnerin getrennt hat.... Also die partnerin lebt weiterhin in dem haus oder steht das leer?

Wenn es demzufolge vor kurzer zeit auf der vermieterseite eine änderung gegeben hat, musstest du doch mit konsequenzen rechnen oder wenigstens gedanklich eine kündigung in betracht ziehen. Warum habt ihr die wohnung nicht gekauft?

Dein argument, dass sich die meisten vermieter ihr haus nur leisten können, weil sie ihre wohnung (mit gewinn) weitervermieten, ist fast schon bösartig. Er trägt auch das ganze risiko, blockiert sein vermögen mit dem kauf. Dass du 34 jahre die miete pünklich bezahlst hast, zählt nicht. Du hast als gegenleistung 34 jahre die wohnung freiwillig ! bewohnt.


eggenberg1 
Fragesteller
 23.10.2019, 14:59

weil wir die wohung nicht kaufen konnten sind rentner und haben kein geld dafür

das ist ein ganzes haus mit angeschlossener halle und das wurde im letzen jahr sep. bereits alles verkauft. das ist hier ne hofanlage mit 3 einzelnen häusern .

das mittlere hat die partnerin gekauft, da wohnte der vater mit ihr zusammen drinn . im augst haben wir erst erfahren , dass der neue vermieter sich von der partnerin trennt bzw. sie von ihm..der war damit auch überfordert. er hat ein eigenes haus ,in dem er jetzt zur zeit wohnt ,da haben die vorher alle zusammen drinn gewohnt , das ist als sicherheit für die hier gekauften häuser .liegt 10 km von hier weg.. er will wegen der kleien tochter(4)hier wohnen ,die soll beide elternteile um sich haben . und ihm ist die fahrerei zu viel wenner sie alle 14 tage in den kindergarten bringen und abholen muss.

na wenn die vermieter keine gewinn haben an den vermieteten wohungen,können sie die ja leer stehen lassen --dann haben sie keinen ärger und kein risiko . so eien antwort schreit doch zum himmel

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baerenhausen  23.10.2019, 16:13

Aber du vergisst trotzdem, dass der vermieter das risiko trägt. Du schreibst selbst, dass du noch arbeitest und dein mann rentner ist. Ihr bezahlt euere miete, kleinere reparaturen und gut ist. Wenn wohneigentum so einfach zu erwerben wäre, hätten alle etwas eigenes. Wenn die eigentümer die wohnung leer stehen lassen machen sie minus. Das ist dir schon klar?

Der vermieter muss den eigenbedarf zudem nicht begründen, er muss nur der wahrheit entsprechen.

Vielleicht könntet ihr in das andere, 10km entfernte haus ziehen, das muss doch jetzt leer stehen

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