Mietvertrag nichtig bei Kündigung Eigenbedarf?
Hallo,
folgendes Problem…
Mein Vater wurde seine Wohnung aufgrund von Eigenbedarf gekündigt. Nun rückt der Auszug näher und der Vermieter macht natürlich Probleme.
In seinem Mietvertrag (ca. 20 Jahre alt) steht, dass er eine Monatsmiete nach Auszug zu zahlen hat, um dem neuen Mieter die Renovierung zu ermöglichen! Abgesehen davon, dass ich noch nie von so einer Klausel gehört habe, wurde ja wegen Eigenbedarf gekündigt!?
Bei Einzug wurde die Wohnung unrenoviert übergeben und es wurde von meinem Vater eine Holzdecke eingezogen und tapeziert/Gestrichen etc. Der Vermieter möchte nun, dass die Holzdecke entsorgt wird, ebenfalls die Tapeten.
Jetzt zur Frage…
- ist die Klausel im Mietvertrag rechtens?
- Müssen Holzdecke und Tapeten entsorgt werden?
Danke für die Hilfe…
4 Antworten
In seinem Mietvertrag (ca. 20 Jahre alt) steht, dass er eine Monatsmiete nach Auszug zu zahlen hat, um dem neuen Mieter die Renovierung zu ermöglichen!
Dürfte unwirksam sein.
Müssen Holzdecke und Tapeten entsorgt werden?
Ja und die Wohnung wird besenrein übergeben.
Eine Monatsmiete nach Mietende zu zahlen ist sittenwidrig. Daher wäre die Klausel unwirksam.
Die Holzdecke und die Tapeten sind zu entfernen und zu entsorgen auf Kosten deines Vaters.
Die Wohnung ist besenrein an den Vermieter herauszugeben. Denkt an Zeugen und Wohnungsrückgabeprotokoll.
Hat der Vermieter den Eigenbedarf haarklein begründet? Wurde die Kündigungsfrist von 9 Monaten beachtet? Hat der Vermieter auf die Widerspruchsmöglichkeit des Mieters hingewiesen?
die Klausel ist nichtig und die Decke muss entfernt werden, es sei denn, dass der Vermieter zugestimmt hat
Die Monatsklausel ist unwirksam.
Die Decke muss entfernt werden, wenn es keine Vereinbarung mit dem Vermieter gibt.
Die Wohnung muss er nicht renovieren.