Ehemalige Vermieter tun so als wäre ich noch Mieter?
2019 habe ich die alte gemeinsame Wohnung mit meiner Ex gekündigt, sie, mein Vater, ich und mein Bruder haben das Bestätigungsschreiben der Kündigung auch gesehen, ausgestellt von den ehemaligen Hausverwaltern. Nach zwei Umzügen und weil sie sich zwischenzeitlich nie wieder gemeldet haben (warum auch?) kommen sie nun zuerst mit einem Schreiben, dass sie die Kosten der Personensuche vom Einwohnemeldeamt wieder wollen und vermutlich irgendwann auch mehr weil meine Ex meinte sie hat Mieten offen. Welche Vorgehensweise ist nun richtig? Darauf hinweisen, dass ich da nicht mit zutun habe und die Forderung nicht annehmen? Oder direkt zum Anwalt?
War denn die Hausverwaltung berechtigt, im Namen des Wohnungsbesitzers zu handeln?
Wer hat denn die Kündigungsbestätigung, deine Ex oder du?
Ich
3 Antworten
Vermutlich geht es um eine Forderung, die vor der Beendigung eures damals gemeinsamen Mietvertrags entstanden ist. Dann hast du natuerlich sehr wohl etwas damit zu tun.
Die Hausverwaltung handelt rechtskonform !!!! Die Kündigung nur von dir unterzeichnet war unwirksam, die Eingangsbestätigung ist nicht die die wirksame Entlassung aus dem gemeinsamen Mietvertrag, der in Personenmehrheit geschlossen wurde. Daher bist du immer noch Mieter bis zu einem wirksamen Mietende und haftest wie deine EX gesamtschuldnerisch gegenüber den Vermietern für die Gesamtmiete.
Nun hat deine EX keine Miete mehr bezahlt, es sind also Mietschulden entstanden, also hält die Verwaltung sich an dich, ermittelt deine Adresse und das musst du auch bezahlen.
Da gibt es keinen Ausweg aber im Innenverhältnis müsst ihr (EX und du) klären, wer welchen Schuldanteil zu tragen hat.
Hört sich verworren an.
Vielleicht kontaktierst Du da am besten einen Rechtsanwalt.