Drogen und fahrrad fahren?

4 Antworten

Ein Blick ins Gesetz erspart Geschwätz. In diesem Fall StGB §316 (1):

(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.

Da steht nicht "Kraftfahrzeug", sondern nur "Fahrzeug" - du machst dich auf dem Fahrrad also auch strafbar!

Des weiteren kann auch ein Autoführerschein (falls vorhanden) gemäß StGB §69 entzogen und eine Sperrfrist nach StGB §69a verhängt werden.

Hallo wilmz

Du darfst bekifft nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen.

Wenn du erwischt wirst, hast du die selben Konsequenzen wie im Auto.
Dann kommt es natürlich drauf an wie alt du bist, wegen Führerschein und co.

Nix, wenn du erwischt wirst, was sehr unwahrscheinlich ist, kannst du glaub den Lappen verlieren.

Kommt natürlich auf die Region an und wie auffällig du bist, aber bei uns sagen die nix.