Dienstwagen zuzahlung erfahrung?
Hallo ich hätte da mal eine Frage bzgl eines Dienstwagen. Mein Arbeitgener bietet mir ein Dienstfahrzeug an bis 36000€ brutto Listenpreis. Laut Fuhrpark habe ich die Möglichkeit ein höheres Fahrzeug zu konfigurieren dann müsste ich allerdings zu der 1% Regelung eine zuzahlung leisten. Angenommen ich Konfiguriere mir ein Fahrzeug bis 43000€ . Wie hoch wäre dann die Zuzahlung ? Ich verstehe das so das ich von den 36000€ die 1% versteuere sprich 360€ und die zuzahlung von 7000€ ich aufeinmal drauf zahlen müsste oder wie wird das geregelt? Wäre euch für eine Hilfreiche Antwort dankbar.
3 Antworten
Ich stelle mir das mal so vor. Dienstwagen sind i.d.R. Leasingfahrzeuge die der AG least. Er ist bereit bis zu 36.000 auch die Leasingrate zu zahlen. Du müsstest also die Differenz zwischen 43+36 zahlen. Wird von deinem Netto gleich monatlich abgezogen. Da der Dienstwagen dir zugeordnet wird, wirst du aber die 1 % von 43 und nicht von 36.000 zahlen müssen. Das sind zwei völlig verschiedene Vorgänge. Einmal Firmen-Intern und einmal Finanzamt.
Nicht die ganzen 7.000 sondern nur die Leasingrate für diese 7.000 Mehrpreis. Muss man sich ausrechnen lassen durch die Leasinggesellschaft. Ich als AG würde das aber alles nicht machen. Was passiert z.B. wenn du vor Ablauf aus der Firma ausscheidest ? Dann hätte ich ein Fahrzeug auf dem Hof stehen, dass ich gar nicht gewollt hätte, muss aber dennoch zahlen. Soweit geht die AN-Liebe dann doch wider nicht. Natürlich kommt es aber auch ein wenig auf die Position in der Firma an. Aber bei 36-43 ist die nicht sehr hoch angesiedelt.
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Also ein normaler Vertriebler. Kommen bei mir tagtäglich vorbei und wollen mir etwas verkaufen was ich unbedingt brauche, aus deren Sicht. Früher auch Vertreter genannt.
Naja es gibt natürlich Unterschiede. Einmal vertriebler die von Haus zu Haus klingeln um etwas zu verkaufen, oder Vertriebler die für Groß Unternehmen Zuständig sind die Interesse signalisiert haben und man Termine wahrnimmt( Glasfaserausbau & Hausverkabelung in Gewerbegebieten) Da kann man nicht einfach wie Standard Vertriebler die von Haus zu Haus laufen, hin und verkaufen.
Dienstwagen werden in der Regel vom AG geleast. Musst du also mir dem AG und eventuell auch dem Autohaus klären.
Dienstwagen sind meist Leasingfahrzeuge zur Erledigung von Aufgaben im Sinne des Arbeitgebers. Also ohne private Nutzung. Wenn du 1% Regelung hast, dann darfst du ihn prozentual auch privat nutzen. Zur Berechnung wird immer der Bruttolistenpreis herangezogen. Baust du bachträglich z.b. eine AHZV mit Zustimmung des Leasing Gebets an, musst du sie bei Beendigung abbauen. Kosten für das Vorhaben bezahlst du. Willst du eine bessere Ausstattung die 7k mehr kostet, kläre das mit dem AG.
Danke. Das bedeutet also Beispiel! Die Differenz von 7000€ wird durch die Laufzeit des leasingvertrages geteilt und monatlich vom Netto abgezogen? Also 7000€ geteilt durch Laufzeit 48 Monate gleich 145€( vom netto abgezogen) zzgl die 1% vom listenpreis 43000€?