Privatwagen als Dienstfahrzeug?

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1 Antwort

Ja das geht. habe ich neulich gelesen.

Mal nach: "Die ertrag- und umsatzsteuerliche Behandlung von betrieblichen Kraftfahrzeugkosten" googlen!

"Die Kosten für die betriebliche Nutzung eines Pkws können auch dann als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, wenn sich das Kfz im Privatvermögen des Steuerpflichtigen befindet. Auch hierfür gibt es zwei Methoden:

Nachweis der tatsächlichen Kosten - Fahrtenbuchmethode

Der Anteil der betrieblich durchgeführten Fahrten kann durch ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch ermittelt werden. Die betrieblichen Fahrten werden sodann in Relation gesetzt zur Gesamtfahrleistung beziehungsweise den insgesamt angefallenen tatsächlichen Kosten. Der so ermittelte auf die betrieblichen Fahrten entfallende Anteil an den Kosten kann als Betriebsausgabe in Abzug gebracht werden.

Berechnung anhand von Pauschalwerten

Die Kosten für betriebliche Fahrten mit dem Privatfahrzeug können ohne Einzelnachweis in Höhe von 0,30 Euro pro betrieblich gefahrenen Kilometer als Betriebsausgabe angesetzt werden."