Firmenwagen nach Einarbeitungszeit?

6 Antworten

Das steht in deinem Vertrag. Wenn da nichts steht. …dann nein.


MilbonaKild 
Fragesteller
 13.02.2023, 07:39

Wie nein ? Bei der 1% Regel wird mit dem Neupreis des Firmenwagens gerechnet. Wie soll das netto gehalt berechnet werden, wenn noch nicht mal feststeht welcher Wagen es sein soll `?

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MrSlowhand129  13.02.2023, 07:40
@MilbonaKild

nein heißt du bekommst nicht mehr, wenn du keinen Firmenwagen hast in der Probezeit

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MilbonaKild 
Fragesteller
 13.02.2023, 07:41
@MrSlowhand129

Also du meinst man bekommt ganz normal vom Brutto das Netto als würde kein Firmenwagen existieren habe ich das richtig verstanden

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MrSlowhand129  13.02.2023, 07:42
@MilbonaKild

So seh ich es. Wie du schon schreibst kann man es ja auch nicht berechnen, weil du ihn noch nicht hast.

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Bedeutet das dass ich bevor ich einen Firmenwagen bekomme (also während der Einarbeitungszeit) erstmal mehr Netto bekomme?

Das Gegenteil ist doch der Fall: durch den geldwerten Vorteil von 1% vom Listenneupreis des Firmenwagens erhöht sich deine Lohnsteuerschuld nachher, also deutlich weniger Netto hast du dann zur Verfügung :-((

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dein brutto bleibt nach der probezeit gleich, dein netto wird weniger weil du ja den 1% zahlen musst

Praktisch betrachtet bleibt dir ohne Firmenwagen unterm Strich mehr Netto, ja. Den Firmenwagen gibt's ja nicht umsonst

Ja. Hast ja keinen. Zu den 1 Prozent kommen noch die Fahrten von zuhause zur Arbeitsstätte . Bei meiner Mutter sind das 450.- netto insgesamt