Die AfD behauptet, ein Deutscher mit einer Durchschnittsrente nach 45 Arbeitsjahren bekäme weniger Geld als ein minderjähriger unbegleiteter Flüchtling?

Das Ergebnis basiert auf 56 Abstimmungen

Nein, weil 64%
Ja, weil 29%
Andere 7%

15 Antworten

Nein, weil

Wer zu wenig Rente bekommt, kann eine grundrentenaufstockung erhalten.

Rentnerinnen und Rentner, die mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten erreicht haben, können den Grundrentenzuschlag erhalten.

Dazu kann der Rentner auch noch Wohngeld beantragen. Sollte er KEINEN Anspruch auf Grundrentenaufstockung haben, kann er aufstockende Grundsicherung beantragen!

Damit hat er definitiv mehr zur Verfügung als die Leistung des AsylBG für einen "minderjährigen unbegleiteten Flüchtling" vorsieht.

Das ist reine Stimmungsmache der AFD!

Denn: Die Möglichkeit einer Grundrentenaufstockung gibt es erst wenige Jahre und hat sich noch nicht im Allgemeinwissen der Bevölkerung verankert.

Außerdem würfeln die Äpfel mit Birnen durcheinander indem sie die Gesamt-Kosten mit der Rentenzahlung vergleichen.

horribiledictu  07.12.2023, 08:08

es geht um die Rente, nicht um sonstige Zahlungen! L E S E N ! ! !

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Nein, weil

Typischer Afd Populismus.

Ein unbegleiteter Jugendlicher mag mehr Kosten verursachen als ein Rentner, mehr Geld bekommt er sicher nicht.

Ich bin mir des Problems bewusst was die geringe differenz von vielen Renten und Arbeitern mit Mindestlohn zu den Sozialleistungen für Geflüchtete darstellt.

Mittlerweile hat wohl auch die Politik den Schuß gehöhrt und versucht zumindest Stimmungsmäßig gegenzusteuern.

Scholz mit konsiquent abschieben, über Merz und Söder brauchen wir nicht zu reden und selbst die Grünen wie Habeck und Baerbock erklären ihrer Basis mittlerweile die Realität.

Hätte man halt früher machen müssen und nicht warten bis die ganze Hütte brennt und die Afd grinsend mit der leeren Streichholzschachtel daneben steht.

Nein, weil

Der unbegleitete Kinderflüchtling in einer Einrichtung der Jugendhilfe bekommt ein Taschengeld von ungefähr 100/150 €. Der Rentner bekommt eine Durchschnittsrente von 1500 €.

Die Kosten gestalten sich natürlich ganz anders: ein Platz in der Jugendhilfe kostet unabhängig von der Herkunft des Jugendlichen oder Kindes deutlich über 2000 €, ebenso kostet ein Platz im Altenheim mit Pflegestufe deutlich über 3000 €. Alte Menschen verursachen allein durch ihre häufigen schweren Krankheiten auch vor der Pflegestufe schon hohe Kosten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Hilfestellung im ökonomischen Fragen
Nein, weil

Wer mind. 33 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat (incl. Kindererziehungs- und Pflegezeiten), bekommt automatisch, wenn seine Rente niedriger ist, einen Zuschuss, damit er auf 933,66 Euro Grundrente kommt. Derzeit erhalten das 1,1 Millionen Rentner. Der Gesamtdurchschnitt aller Zuschüsse liegt bei 86 Euro.

Bei 21,8 Millionen Rentner sind das nur 5 %. Das heißt, das 95 % von ihrer Rente leben können. Ich sage nicht, das viele gut davon leben können. Die Durchschnittsrente liegt bei ca. 1.500 Euro. Im Durchschnitt erlebt ein deutscher Rentner seine Renteneinkünfte über 20 Jahre lang. Mehr als den Durchschnitt bekommen über 35 % der Rentner. Sie können also mehr als gut davon leben.

Flüchtlinge, deren Status erstmal überprüft werden muss, erhalten 410 Euro, wovon 182 Euro ausgezahlt werden (der Rest ist Sachleistung, z.B. für Unterkunft und Verpflegung). Wenn sie nicht wieder weggeschickt werden, sondern der Asylstatus anerkannt wird, bekommt 520 Euro Bürgergeld. Von den 195.297 Anträgen, die bislang in diesem Jahr gestellt wurden, wurden über 88.200 abgelehnt. Diese müssen wieder gehen. Nur in 1.529 Fällen wurde Asyl gewährt, der Rest genießt vorübergehenden Schutz und erhält 502 Euro, wovon aber auch Unterkunft und Verpflegung abgezogen werden. Aber auch die müssen irgendwann wieder gehen, wenn z.B. vor Ort der Krieg vorbei ist.

Nein, weil

In der Jugendhilfe ist das Maximum, dass man bekommen kann: warme Wohnung/WG plus Bürgergeld-Regelsatz (im betreuten Wohnen). Im Heim bekommt man deutlich weniger Bargeld, dafür mehr Sachleistungen. Im Einzelfall können noch einzelne Extra-Leistungen, z.B. Nachhilfe übernommen werden.

Sollte die Rente weniger sein als das Existenzminimum, dann kann ein Rentner aufstockend Leistungen beantragen, z.B. Wohngeld.

Sowohl in der Jugendhilfe als auch bei der Rente wurden die Zuverdienstgrenzen dieses Jahr deutlich erhöht.