Darf Vermieter kündigen, um Wohnung zu vergrößern?

5 Antworten

Ich würde Dir zunächst einmal empfehlen, zum Mieterschutzbund oder einem Anwalt zu gehen. Solche Kündigungen sind meist nicht rechtens, weil es Fristen gibt, die nicht immer eingehalten werden.

Alles andere musst Du mit Deinem Vermieter klären.


marianne3214 
Fragesteller
 08.05.2024, 16:04

Beim Mieterschutzbund war ich kürzlich. Der Anwalt konnte mir dort meine Frage auch nicht beantworten, ob ich ein Recht darauf habe, die dann neu gestaltete Wohnung für mehr Geld zu mieten.

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Seeheldin  08.05.2024, 16:10
@marianne3214

Ein Recht darauf hast Du nicht. Vertragsfreiheit gilt für beide Seiten, der Vermieter kann sich seinen Mieter aussuchen.

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marianne3214 
Fragesteller
 08.05.2024, 16:15
@Seeheldin

Interessant. Also kann dann praktisch jeder Vermieter einem Mieter kündigen, indem man die Wohnfläche vergrößert?

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bwhoch2  08.05.2024, 16:44
@marianne3214

Nein, definitiv nicht. Würde er Eigenbedarf an beiden Wohnungen geltend machen, weil er mit seiner Familie selbst einziehen will und eine dementsprechend große Wohnung benötigt, wäre eine Kündigung rechtens. Aber nur, um aus zwei einzelnen Wohnungen eine große zu machen, um insgesamt mehr Miete zu bekommen, das geht nicht.

Es gibt noch den §573 Satz 3 im BGB:

Danach wäre der Vermieter zur Kündigung berechtigt, wenn

der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde; 

In Deinem Fall handelt es sich aber bereits um zwei Wohnungen, die vermietet werden können, was eine angemessene wirtschaftliche Verwertung ermöglicht. Wäre eine der beiden Wohnungen so klein und so schlecht geschnitten oder ausgestattet, dass sie allein einfach nicht mehr vermietet werden kann, aber die Zusammenlegung würde eine ordentlich große Wohnung ergeben, die dann wiederum wirtschaftlich ist, könnte es anderes aussehen. Aber ich vermute mal, so ist es bei Euch nicht.

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Dein Vermieter zielt vermutlich auf den § 573 (2) 3. BGB. Dieser Kündigung solltest widersprechen, denn der einschlägige § ist da vermutlich nicht zuständig, was du durch eine Feststellungsklage dir vorm Amtgericht erstreiten kannst.

Du musst der Kündigung nicht zustimmen aber das Mietende durch Verlassen der Wohnung wahrnehmen oder drin bleiben um dir eine Räumungsklage einzuhandeln, die dann vom Gericht abgewiesen werden könnte. Alles sehr vage ! Der Anwalt vom Mieterbund scheint da auch nicht so richtig durchzusehen.

Nun könnte der Vermieter sich auf § 555b BB berufen um die Wohnung zusammen mit der danebenliegenden Wohnung zu modernisieren. Ist die Nachbarwohnung denn leer? Im Modernisierungsfall ist aber eine Kündigung durch den Vermieter ausgeschlossen. U.U. müsste der Vermieter dir einen Ersatzwohnraum stellen.


marianne3214 
Fragesteller
 09.05.2024, 02:13

Hallo, die Person in der Nachbarwohnung hat ebenfalls eine Kündigung erhalten und ist schon draußen, da sie nur 3 Jahre dort wohnte, während bei mir die Kündigungsfrist länger ist.

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Gerhart  09.05.2024, 06:12
@marianne3214

Aha, da hast du den Plan des Vermieters. Er kündigt um eine höhere Mietennahme zu erzielen, und das ist auch im § 573 (2) 3. nicht erlaubt. Die sogenannte Verwertungskündigung wäre also nichtig.

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Von Experte bwhoch2 bestätigt
BGB § 573Ordentliche Kündigung des Vermieters

(1)1Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. 2Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen.

https://dejure.org/gesetze/BGB/573.html


marianne3214 
Fragesteller
 08.05.2024, 16:13

Also Punkt 3. hört sich evtl. so an, wie es bei mir ist: Der Vermieter würde daran gehindert sein, die Wohnung teurer zu vermieten, wenn er sie nicht sanieren würde. Momentan ist die Wohnung ziemlich günstig, da sie nicht modern ist.

In Kündigung steht u.a., dass die Wände verdickt werden, da sie jetzt so dünn sind.

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ist das in dem Falle nicht Kündigung bei Eigenbedarf? Das ist dem Mieter erlaubt, sofern er die Kündigungsfrist einhält.


Lmorg  08.05.2024, 15:53

Wo besteht denn Eigenbedarf, wenn die Wohnung am Ende doch nur wieder vermietet werden soll?

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Stellwerk  08.05.2024, 15:55

Reine Gewinnerzielungsabsicht ist kein Eigenbedarf.

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marianne3214 
Fragesteller
 08.05.2024, 16:01

Es ist kein Eigenbedarf.

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anitari  08.05.2024, 16:02

Wie kommst Du auf Eigenbedarf?

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"Oder kann der Vermieter mir einfach kündigen ?"

Nope. Er kann das nur machen, wenn er die Wohnung zum Eigenbedarf braucht.

Er kann auch Deine Wohnung in gewissem Rahmen sanieren und aufwerten und entsprechend die Miete erhöhen.

Grundsätzlich gilt aber Dein bisheriger Mietvertrag.


marianne3214 
Fragesteller
 08.05.2024, 16:02

Ja, aber die Nachbarwohnung wird ja noch angeschlossen.

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