Darf meine Untervermieterin mir verbieten, Besuch zu empfangen?
Hallo,
Ich wohne seit 3 Jahren in einer 2-er WG mit einer 70-Jährigen Dame. 3 Jahre lang hatte ich keinen Besuch bei mir. Aber seit paar Monaten bin ich in einer Beziehung und ab und zu war meine Freundin bei mir zum Übernachten. Die Dame hat mich paar mal darauf angesprochen, warum meine Freundin bei mir übernachtet und ich nicht bei ihr. Meine Antwort lautete "weil sie mit der Familie wohnt und ich finde bei mir ist es angenehmer". Aber vom ihrem Verhalten und Reaktion merkte ich, dass sie es nicht möchte, wenn ich Besuch habe.
Und vor zwei Wochen hat sie mir erzählt, dass sie vermutlich Krebs hat und ihr Immunsystem ist sehr schwach, und sie möchte nicht krank werden. Sie geht nicht mehr raus. Eine Person geht für sie einkaufen usw. Also sie darf keinen Kontakt zu den anderen haben. Deshalb hat sie gesagt, dass ich keinen Besuch mehr in unsere WG empfangen darf. Ich habe ungern "ok" gesagt. Aber dann habe ich sie mehrmals auf ihrem Behindertenauto beim Einkaufen gesehen.
Als ich sie dann später zuhause gefragt habe, warum sie trotz Krankheit noch rausgeht aber dafür mir verbietet, Besuch zu haben, sagte sie "ja draußen in der frischen Luft ist nicht schlimm, aber in der Wohnung ist die Ansteckungsgefahr hoch und somit gefährlich für mich". Ich habe gefragt, was wenn meine Freundin mit einer Maske die Wohnung betritt und erst in meinem Zimmer die Maske absetzt. Sie meinte "nein das geht auch nicht".
Könnt ihr mir sagen, was ihr an meiner Stelle machen würdet? Ist das grundsätzlich erlaubt, dass sie mir wegen ihrer Krankheit verbietet, Besuch zu empfangen?
Außerdem ich habe hier schon gekündigt (3 Monaten Kündigungsfrist), also erst in zweieinhalb Monaten 31.08.2023 werde ich ausziehen.
Vielen Dank im Voraus.
Wenn ich meine Freundin trotzdem irgendwann in die Wohnung lasse, kann sein, dass sie dann die Polizei einschaltet und mich anzeigt?
4 Antworten
Rein rechtlich hast du Anspruch darauf, in deinem gemieteten Zimmer Besuch zu empfangen.
Nein, rein rechtlich gesehen ist das ihr Problem und sie müsste sich dann in ihrem Teil der Wohnung isolieren. Das ist halt das Risiko, wenn man in einer WG lebt. Auch wenn jemand Migräne hat, kann er nicht verlangen, das der andere auf Zehenspitzen durch die Wohnung schleicht. Du hast alle Rechte, egal, wie es dem anderen damit geht. Soweit die rechtliche Seite. Was du zwischenmenschlich daraus machst, ist deine Entscheidung
Du hast alle Rechte dieser Welt Besuch übernachten zu lassen. sogar 6 Wochen am stück..
Aber in dem Fall, ist meine Untervermieterin bzw. Mitbewohnerin krank und gehört zur Risikogruppe. Kann es dann für mich nicht problematisch werden, wenn ich trotzdem besuch empfange?
Krebs ist nicht ansteckend, Also ist die Argumentation irrelevant. Selbstverständlich darfst du Besuch empfangen.
Dass man Rücksicht nimmt auf Leute, die im Haus oder sogar in der Wohnung leben, ist klar.
Aber sie hat kein Recht, dir Besuch zu verbieten, über dein Leben und deine Liebe (mit) zu bestimmen..
Auch medizinisch scheint das unsinnig zu sein, du könntest ja auch Krankheiten mitbringen. Also könnte sie auf die Idee kommen, dir vorzuschreiben, wen du außerhalb der Wohnung kontaktieren darfst. Und wenn ihre Gesundheit an einem seidenen Faden hängt, gehört sie in Quarantäne und nicht in ein Wohnhaus.
Ist das Krebsleiden womöglich nur vorgetäuscht?
Wenn ihrer Meinung nach die frische Luft steril ist, dann möge sie jederzeit lüften. Im Sommer doch gar kein Problem bis zu deinem Auszug.
Aber in dem Fall, ist meine Untervermieterin bzw. Mitbewohnerin krank und gehört zur Risikogruppe. Kann es dann für mich nicht problematisch werden, wenn ich trotzdem besuch empfange?