Wie die Nutzung eines Garten regeln bei zwei Besitzern?

3 Antworten

Der Mieter darf, wenn es ihm der Vermieter erlaubt.

Der Vermieter (Teileigentümer) darf erlauben, was in der Teilungserklärung festgeschrieben ist.

Ich halte es für unwahrscheinlich dass es für ein Mehrfamilienhaus mit mehreren Eigentümern keine Teilungserklärung gibt. Sollte das der Fall sein, und alle Wohnungen gehören beiden Eigentümern zu 50% z.B. als Erbengemeinschaft ... dann ... viel Spass wenn man sich nicht untereinander einigen kann. Dann wird kein Gericht entscheiden. Wenn die einvernehmliche gemeinsame Regelung zur Nutzung nicht auszuhandeln ist, dann bleibt nur der Verkauf, die Auflösung der Erbengemeinschaft.


Achilles215 
Fragesteller
 07.03.2021, 17:19

Der Vermieter kann ja nicht einfach ohne Rücksprache seinen Mietern die Nutzung und Gestaltung eines Grundstücks erlauben, dass ihm nur zur Hälfte gehört...

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Das müssen die Besitzer miteinander Klären. Und dann in den Mietverträgen klären. Heißt B muss seinem Vermieter informieren das der sich zu kümmern hat.


Achilles215 
Fragesteller
 07.03.2021, 17:17

Welchen Vermieter? Person B ist der (Mit-)Besitzer.

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MarSusMar  07.03.2021, 17:33
@Achilles215
Das müssen die Besitzer miteinander Klären. Und dann in den Mietverträgen klären.

Heißt im Mietvertrag steht ob alle Personen gleiches Recht haben oder die Flächen geteilt werden. Ist das nicht so muss das Probleme geben.

Ob da beide Besitzer drin selbst wohnen oder Mieter. Gewöhnlich passiert das aber nur, wenn es mehrere Mieter gibt. Davon bin ich ausgegangen, denn das ein Mieter sich so breit macht, wenn ein Hausbesitzer da wohnt ist schon Heftig.

Bzw zeigt warum B nicht gefragt wurde, dem ist es ja offensichtlich egal.

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Achilles215 
Fragesteller
 07.03.2021, 17:44
@MarSusMar

Person B ist es nicht egal und ihm gehört immerhin die Hälfte des Grundstücks. Die Frage ist was er tun kann, wenn die Mieter von Person A das Grundstück so rücksichtslos überbeanspruchen? Eigentlich sollte das Grundstück fair für alle Hausbewohner nutzbar sein.

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MarSusMar  07.03.2021, 18:14
@Achilles215

Das ist nicht mehr so einfach. Da er es ja stillschweigend hingenommen hat

DENN SONST wäre das nie passiert. Würdest du gar nicht fragen

Was man jetzt machen kann Miteinander reden. Oder halt neue Mietverträge aufsetzen.

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Achilles215 
Fragesteller
 07.03.2021, 18:34
@MarSusMar

Naja was heißt hingenommen. Es wurde mehrfach betont, dass das nicht ihr Privatgrundstück ist. Nur weil sie sich letzten Sommer rücksichtslos verhalten haben heißt das doch nicht dass man das in Zukunft jetzt für immer so hinnehmen muss. Problem ist, dass es alleinige Mieter von Person A sind. Und Person A kann ja schlecht die Nutzung eines Grundstücks erlauben, dass ihr nur zur Hälfte gehört. Genau genommen steht das auch überhaupt nicht im Mietvertrag. Person A hat es einfach so erlaubt.

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Die Gartennutzung hätte im Vorfeld geklärt werden müssen, wenn es zu "beiden Häusern" gehört. Wenn sich die Eigentümer nicht einig sind, hilft ein Anwalt weiter.