2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Führerschein, Fahrerlaubnis, Verkehrsregeln, Führerschein & Fahrschule
Ja, sofern es sich um eine befristete Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a FeV handelt.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Wie sieht die in deinem Fall aus? Falls du konkret von dir sprichst...
Mein Sohn hat sowohl nach seiner T-, als auch nach seiner BF17-Prüfung (2021 + 2022) eine Prüfbescheinigung in Form eines weißen DIN-A5-Zettels bekommen, auf dem ausdrücklich stand, dass dies keine Fahrerlaubnis ist. Mit dem Wisch hätte er also nicht fahren dürfen.