Darf man das?

4 Antworten

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Normalerweise nicht, öffentlichen Grund darfst du nicht für private Zwecke nutzen.

Außerdem ist der Verkauf von Lebensmitteln an strenge Richtlinien gebunden. Wenn du selbst Kuchen und Torten und Lebensmittel herstellst, dann brauchst du hierfür glaube ich sogar einen Meisterbrief.

Sollten beim Genuss von den Lebensmitteln Probleme auftauchen, dann bist du auch dafür haftbar.

Emjore 
Fragesteller
 02.04.2024, 13:27

ok. dann weiß ich jetzt bescheid

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Nein, das ist gesetzlich nicht erlaubt, da in Deutschland insbesondere Kuchen und Torten nur von gelernten Konditoren mit Meisterprüfung hergestellt und zum Verkauf angeboten werden können.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Denke viel nach.

Nein, darf man nicht. Ohne Gewerbeschein und Prüfung beim Gesundheitsamt läuft beim Speisenverkauf gar nichts.

Papa Staat wollte doch schon den Kuchenverkauf in der Schule besteuern, bei dem die Einnahmen der Klassenkasse zugutekommen sollten. Weiß eigentlich jemand, was daraus geworden ist?

Nein, das wird nichts. Du bist anscheinend 13 Jahre alt und deine Freundin wird auch nicht Volljährig sein. Das wäre also schon mal das erste Hindernis. Dann kommen noch die Hygienischen Ansprüche der Lebensmittelüberwachung.

Wenn du dann alt genug bist, dann kannst du dich informieren:

Du lässt dich am besten von der IHK in deiner Umgebung beraten. Dort bekommst du alle notwendigen Informationen, die du brauchen wirst.