Darf eine Lehrerin einem Autisten(Schüler) eine schlechte Note in einer Arbeit über Kommunikation geben?

8 Antworten

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Ich würde sagen: ja.....

wie und ob diese Note gewertet würde, könnte ganz vielleicht davon abhängig gemacht werden, ob der SchülerIn sich im Vorfeld vorbereitet hat. Ob überhaupt versucht wurde zu verstehen/begreifen. Oder ob sich auf der Diagnose 'ausgeruht' wurde und gesagt "ich bin Autist, ich begreife es eh nie".

Denn vor allem bei schriftlichen Arbeiten kann es besser abgeschätzt werden. Es werden auch wohl eher "Gesetze" nachgefragt (ich denke hier an das 4-Ohrenmodell von Thun oder auch ähnliches). Was im Grunde auch eine "Merkarbeit" ist. Wenn tatsächlich Mimik gedeutet werden muss, dann hoffentlich auf Bildern und nicht vom Lehrer selbst. Weil Bilder verändern nicht ihre Gesichtszüge. Wie es beim "lebenden Menschen" vorkommen kann. Und diese Bilder wurden dann wohl auch bereits im Vorfeld unterrichtet.

Wenn hingegen eine Frage kommen sollte: wie würde er/sie sich in dem Fall verhalten!? - Dann ist es eher eine "kreativ-Aufgabe". Das heißt: es kann gar keine richtige Antwort geben, weil dieser Aufgabenverlauf reine Fiktion ist. Und vielleicht ist der Mensch in dieser Geschichte (die man vervollständigen muss) auch Autist oder ADHS'ler oder hat andere markante Verhaltensweisen!? Das weiß niemand. Es kann keine richtige Antwort geben. Aber solang die Antworten Sinn machen, kann es auch als gute Note gewertet werden. Wenn nicht, dann sollte hier nachgefragt werden. Weil vielleicht macht es für diesen Schüler doch Sinn. Und wenn nicht, dann kann vielleicht dazugelernt werden.

Vielleicht kommt auch eine ganz andere Aufgabe dran. Dann ist auch das individuell abwägbar.

Auch Menschen mit Autismus können lernen, sich entwickeln. Das ist die Chance. Aber auch die Herausforderung.


verquert  12.12.2016, 17:08

Habe den Watzlawick übersehen..... die 5 Axiome...
ich glaube, das ist ähnlich, wie das 4-Ohren-Modell von dem Thun. Nur etwas komplexer. Glaube ich. Aber im Unterricht wurde dies dann gewiss auch thematisiert. Kam dieser Schüler denn da gar nicht mit? Woran lag es? Vielleicht braucht es eine andere Sichtweise auf diese Dinge.

Vor allem aber so Aussagen der Modelle können rationalisiert werden. Das ist ein Vorteil. Gut, die Anwendung dessen wird schwieriger sein. Aber von vornherein sich dieser Herausforderung gar nicht stellen,...... irgendwie doof.

Gut, als wir dieses Thema gehabt haben (allerdings mit dem Herrn Thun), war ich auch sehr verzweifelt. Weil ich nicht einmal Ansatzweise wusste, was da erwartet wird. Aber wie ich feststellen musste, die Hälfte der Klasse auch nicht. Es gab Förderunterricht. Wo die Einzelheiten näher erklärt wurden. Und ja,.... es hilft mir noch heute. Und ich bin sehr dankbar für diese Unterstützung.

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Mir fällt da das Stichwort "Nachteilsausgleich" ein:

http://www.brd.nrw.de/schule/grundschule_foerderschule/Nachteilsausgleich_an_Schulen.html

(...)
Modifizierte Aufgabenstellungen für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, Sehen oder Sprache(Die Schulen werden hierzu per zentraler Schulmail durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung informiert. So werden z. B. im Fach Englisch für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation anstelle von Hörverstehensaufgaben vergleichbare Aufgaben bereitgestellt.)
(...)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ASS-Diagnose mit 50 / über 20 Jahren im Thema

Ich bin Asperger-Autistin und ich hatte die Diagnose noch nicht, als ich zur schule ging. Das Thema hatten wir damals auch. Ich hatte eine gute Note, 1 oder 2. Wenn man lernt, kann es kaum eine schlechtere Note werden. Das Meiste- wenn nicht alles war damals bei uns Theorie- also all das, was Du im Schulbuch und im Heft dazu stehen hast. Kommunikationsregeln, was Kommunikation ist usw. und so ein Kram war das damals bei uns, wenn ich mich richtig erinnere.

Du musst keinen ansehen, dem beim Reden zuhören und dahingehend erahnen, wie etwas gemeint ist, also ist es auch für einen normal-intelligenten Autisten möglich, bei so einer Klassenarbeit eine gute Note zu bekommen.

Gibt es dann doch eine schlechte Note, kann man die Fehler bei der Auswertung mit dem Lehrer analysieren- waren sie bei Kommunikationsregeln, bei Merksätzen usw., ist es kein Grund, die Note zu ändern, waren die Fehler vielleicht in Bereichen, bei denen Du durch Deinen Autismus nachweislich (bestmöglich mit Attest vom Diagnostiker) Probleme hast, kannst Du versuchen, mit dem Lehrer über eine Lösung des Problems zu sprechen. Dass Autisten Probleme bei der Kommunikation und sozialen Interaktion heben, bedeutet aber nicht, dass man zwangsläufig nicht in der Lage ist, für einen Schultest zu lernen. Versuche es doch erstmal, bevor Du Dich gleich hinter der Diagnose versteckst. Sprich mit dem Lehrer darüber- vorab und sage, dass Du Dich sorgst oder Angst hast. Vielleicht bekommst Du eine "Extra-Wurst" (Redewendung) und er erstellt Dir eine Klassenarbeit nur mit der Theorie zum Thema- also alles, was man auswendig lernen kann. Biete das dem Lehrer aber von Dir aus an, das zeigt, dass Du Dich nicht drücken willst, hinter der Behinderung verstecken willst, aber befürchtest, im Nachteil dadurch zu sein.

Das muss im Einzelfall entschieden werden wie damit umzugehen ist.Grundsätzlich hat er ein Recht auf Nachteilsausgleich wenn er aufgrund seiner Behinderung in Dingen beeinträchtigt ist wie dieser auszugestalten ist entscheiden Eltern,Lehrer und je nachdem wie stark die Behinderung ist auch er selbst.

Du kannst schon vor Überprüfung deiner Leistungen einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen. Dieser muss sich auf die Bereiche beziehen, in denen du behinderungsbedingt nicht so leistungsfähig wie NTs bist. Der Nachteilsausgleich wird dann einmal festgehalten und muss nicht vor jeder Prüfung neu gestellt werden. So kurz vor der Arbeit durch einfaches Ansprechen der Probleme funktioniert das aber nicht. Das ist ein offizieller Antrag an die Schule, der an das Schulamt weitergeleitet werden sollte und dann auch für Zentrale Abschlussprüfungen Gültigkeit hat.