Darf das jobcenter ausbildungsgeld und fahrgeld (Für den bus) als einkommen anrechnen?

4 Antworten

die 117 € sind einkommen - du verdienst ja Geld für deine Arbeit (egal ob viel oder wenig).

Die Fahrtkosten haben damit nichts zu tun. Du könntest ja auch kostenlos in die Arbeit kommen z.b. mit deinem Fahrrad, Papa fährt dich dahin etc in die Arbeit kommen


Ganon 
Fragesteller
 30.01.2020, 12:29

Ja, man hat aber einen freibetrag von 100 euro was bedeutet das nur 17 euro angerechnet werden dürfen.

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Bekommst du denn tatsächlich Leistungen nach dem SGB - ll ( ALG - 2 oder besser Hartz -lV ) vom Jobcenter oder verwechselst du es mit Leistungen nach dem SGB - Xll vom Sozialamt ?

Sollte es tatsächlich ALG - 2 sein, dann wird dir sicher nicht dein komplettes Fahrgeld als Einkommen angerechnet, falls doch, dann musst du ihnen nachweisen was du tatsächlich an notwendigen berufsbedingten Aufwendungen hast.

Würde das also nach dem SGB - ll wie Erwerbseinkommen behandelt, dann stünden dir auf deine Vergütung Freibeträge nach § 11 b SGB - ll zu, dass wären zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kämen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

Wenn du also diese 117 € Vergütung Brutto = Netto aufs Konto bekommst, dann läge dein Freibetrag bei 100 € + 3,40 € = 103,40 €.

Es blieben also ca.13,60 € an anrechenbaren Erwerbseinkommen übrig.

Zu diesen 13,60 € käme dein Fahrgeld von 123,50 €, wenn du das zusätzlich gezahlt bekommst, man käme dann auf etwa 137,10 € pro Monat.

Denn in deinen 100 € Grundfreibetrag sind 30 € Versicherungspauschale enthalten, diese kannst du abziehen, es bleiben dann max.70 € übrig, diese musst du aber zunächst selber für notwendige berufsbedingte Aufwendungen einsetzen.

Du kannst dann also auf Nachweis nur den übersteigenden Betrag der über den 70 € liegt zusätzlich geltend machen, dass wären dann von 70 € - 123,50 € = 53,50 € und die könntest du dann von den 137,10 € in Abzug bringen, es blieben dann max.83,60 € an anrechenbarem Einkommen übrig.

Nein einmal hast du einen Freibetrag von 100€ und du bist dort in einer ausbildung aber bei dem geringen verdienst kann das amt Nichtmal fordern das du dein eigenen miet anteil bezahlen musst! Auch dürfen sie dir nicht deine Fahrtkosten als einkommen anrechnen!

auserndem ist das eher ein Taschengeld als eine Ausbildungsvergütung den eine Extrem niedrei Ausbildungsvergütung liegt schon bei 300€

So können dir nichtmal die 17 € angerechnet werden den Ausbidlung und nebenjob sind 2 verschieden sachen aber auch deine fahrkosten können nicht angerechnet werden wen du diese bezahlt bekommst! Wen du schon in so einer Einrichtung arbeiest gibt es doch bestimmt einen an den du dich deswegen wenden kannst!

Wenn Du eine Ausbildungsvergütung erhältst , mußt Du dieses Einkommen grundlegend dem Jobcenter melden. Dieses Einkommen wird dann leider tatsächlich abzüglich eines Freibetrages von 100 Euro auf Deine Sozialleistungen angerechnet .

Wenn Deine Nutzung des ÖPNV allerdings nachweislich mehr als die 100 Euro Freipauschale pro Monat kostet , so lege dem Jobcenter auch die Nachweise über die tatsächlichen Fahrtkosten für den Bus pro Monat bei . Dann muß das JC m.W. die tatsächlichen ÖPNV-Fahrkosten statt lediglich die ersten 100 Euro anrechnungsfrei anerkennen.

Damit hättest Du dann unterm Strich zwar keinen realen Zuverdienst , aber zumindest auch keine ungedeckten Mehrkosten für die nötigen Fahrtwege .