Darf ein Hartz IV Empfänger den Gewinn aus einem Online-Casinospiel behalten ohne dass das Jobcenter es anrechnet?

7 Antworten

darf das Jobcenter dieses dann einfach anrechnen ?

Das "darf" es nicht nur, das muß es sogar, da deratige Einnahmen auf den Leistungsbezug anzurechnen sind. So will es das Gesetz.

Glaube, dass ein Gewinn aus Glücksspielen zwar ein Einkommen ist, aber zunächst nicht die Höhe des Regelsatzes beeinträchtigt.

Gewinnt man einen größeren Betrag im Glücksspiel, so ist dieser Betrag nicht zu versteuern, sondern nur Erträge, die man damit macht. Z. B. Zinsen oder eben Kapitalerträge. Das kenne ich so, weiss aber nicht ob das auch bei Hartz IV Empfängern so gehandhabt wird.

Kann mir eher vorstellen, das mit einem hohen Gewinn der Anspruch auf den Leistungsbezug entfällt.

Logischerweise nicht ......

https://hartz4widerspruch.de/news/gluecksspiel-und-hartz-iv-werden-gewinne-angerechnet/

Gewinne aus Glücksspiel sind Einkommen

Grundsätzlich gelten Einnahmen aus Glücksspielen als einmaliges, nicht zu versteuerndes Einkommen. Das bedeutet, dass ein großer Gewinn auch dazu führen kann, dass Ansprüche auf Regelsatzleistungen für einen bestimmten Zeitraum gemindert werden oder sogar ganz entfallen.

 darf das Jobcenter dieses dann einfach anrechnen ?
  • Darf es
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Verschweigst du es, droht eine Nachzahlungsaufforderung und weiterer Ärger

Nein, wieso solltest du es auch behalten dürfen? Verluste allerdings gehören ganz dir 😉