Cybergrooming?

2 Antworten

"Cybergrooming ist die Anbahnung sexueller Kontakte durch Erwachsene, die sich als Gleichaltrige ausgebent"

Strafbar gem. § 176a StGB
(Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind)

Da du aber (deinen alten Fragen nach) 16 bist, fällt das nicht unter o.g. Paragrafen.
Hier wäre eher der § 184 StGB (Verbreitung pornographischer Schriften) anzuwenden.

Da du aber 16 bist, ist (per Definition) das Wort "Pädophil" aber falsch, da diese auf Kinder VOR Eintritt in die Pubertät stehen.

Nein, also Cybergrooming ist das denke ich noch nicht

Woher ich das weiß:Recherche