Bußgeldverfahren - Blitzer - Fahrtenbuch?

4 Antworten

Wenn es der erste Verstoß mit diesem Kennzeichen ist, wird vermutlich nicht viel passieren, wenn Du angibst, dass Du nicht gefahren bist, aber ein naher Angehöriger. Dass Du es nicht sein kannst wird man am Bild erkennen.

Alternativ muss Vatter eben blechen.


Jonas1298 
Fragesteller
 14.05.2024, 20:20

Wie gesagt, die reine Geldbuße wäre ihm bzw. mir recht egal. Das die bezahlt wird ist ja klar. Mir ging es nur darum, dass ich bei Verweigern der Aussage a) nicht den Punkt selbst bekomme und b) nicht plötzlich angeordnet werde ein Fahrtenbuch zu führen.

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superseegers  14.05.2024, 20:25
@Jonas1298

Den Punkt kann nur der tatsächliche Fahrer bekommen.

Und wenn es der erste Verstoß mit diesem Auto ist, ist es eher unwahrscheinlich, dass diese Auflage kommt, glaube ich.

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Das Du nicht gefahren bist dürfte ja klar ersichtlich sein. Du kannst die Angabe des Fahrers verweigern und musst das nicht mal begründen. Eine Fahrtenbuchauflage ist beim erstenmal nicht zu erwarten, eine entsprechende Androhung für das nächstemal könnte kommen.

Du musst ihn hinschreiben, weil du sonst erstens Falschangaben machst und 2 du den Punkt automatisch bekommst, bringt also nix.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Artus01  14.05.2024, 20:03

Kompletter Unsinn.

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Mbundxy  14.05.2024, 20:10

Sry war gerade auf der falschen frage hier, ist natürlich alles falsch, was ich hier geschrieben hab nochmals sorry, hatte 2 Browser offen.

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Da kann gar nichts passieren. Den Zeugenfragebogen kannst Du ignorieren. Die werden sehr wahrscheinlich über das EMA und die dort hinterlegten Passfotos Deinen Vater ohnehin ermitteln. Wenn nicht, Glück gehabt. Die Verjährungsfrist beträgt drei Monate (plus zwei Wochen Zustellungsfrist).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht