Bin ich gezwungen meinen behinderten Bruder bei mir wohnen zu lassen?
Hallo zusammen. Ich habe einen behinderten Bruder, der zzt. in einem Wohnheim für geistig behinderte Menschen lebt. Es stellt sich mir allerdings die Frage, wenn er da vielleicht irgendwann keine Lust mehr hat zu bleiben, bin ich dann gezwungen ihn bei mir aufzunehmen?
Habe leider bisher noch niemanden gefunden, der mir diese Frage beantworten kann.
Vielen Dank
5 Antworten
Nein, dazu kann dich niemand zwingen.
Außerdem brauchen behinderte Menschen oft erhöhten Betreuungsaufwand - den wirst du als Privatperson kaum erbringen können.
Vermutlich hat dein Bruder einen gesetzlichen Betreuer. Der ist zuständig wenn sein Aufgabenbereich die "Aufenthaltsbestimmung" einschließt. Die Kosten der Unterbringung trägt das Sozialamt/der Bezirk.
Hallo.
Vielen Dank für die Antwort. Da bin ich doch mal ein Stückchen schlauer 😊
Hallo
Nein, natürlich nicht.
Oder hast du die Sorgepflicht?
Die Eltern müssten ihn vielleicht aufnehmen oder Geld dafür zahlen, dass jemand ihn aufnimmt. Du bist bloss die Schwester. Aus moralischer Sicht hingegen kann man darüber diskutieren
Gesetzlich verpflichtet bist du nicht
Lg
Nein, Du musst ihn nicht bei dir wohnen lassen. Aber Du musst dich eventuell am Unterhalt für deinen Bruder beteiligen, falls eure Eltern nicht mehr leben.
- eventuell am Unterhalt für deinen Bruder beteiligen
kommt inzwischen nur noch bei sehr hohem Einkommen (ca. 100.000 € p.a.) vor.
"Zum Schluss" langt das Sozialamt aber doch noch zu: Bestattungskosten dürfen/müssen die hinterbliebenen Angehörigen tragen.
Nein. Bist du nicht.
Dein Bruder hat Erziehungsberechtigte oder einen Betreuer. Diese sind fürsorgepflichtig.
Du kannst uU auch die Betreuung übernehmen, wenn das mal erforderlich ist. Dannmusst du Sorge tragen, dass er gut wohnt. Das muss keinesfalls bei dir sein!
Nein, natürlich nicht.
Hallo.
Unsere Eltern sind verstorben und er ist noch 100 % geschäftsfähig. Er hat zzt noch keinen Betreuer. Wir haben es nur notariell beurkundet, dass ich ihn vertreten darf, bei Ärzten Infos erhalten darf usw. Ich bin allerdings kein vom Gericht bestellter Betreuer.
Da ich aber evtl. Umziehen muss stellte sich halt mir die Frage, ob ich jetzt nach einer eigentlich mir zu großen Wohnung gucken muss, um ihn ggf. wieder aufnehmen zu können/müssen.