Bin ich gezwungen meinen behinderten Bruder bei mir wohnen zu lassen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, dazu kann dich niemand zwingen.

Außerdem brauchen behinderte Menschen oft erhöhten Betreuungsaufwand - den wirst du als Privatperson kaum erbringen können.

Vermutlich hat dein Bruder einen gesetzlichen Betreuer. Der ist zuständig wenn sein Aufgabenbereich die "Aufenthaltsbestimmung" einschließt. Die Kosten der Unterbringung trägt das Sozialamt/der Bezirk.


Bidie 
Fragesteller
 22.08.2022, 11:00

Hallo.

Vielen Dank für die Antwort. Da bin ich doch mal ein Stückchen schlauer 😊

1

Hallo

Nein, natürlich nicht.

Oder hast du die Sorgepflicht?

Die Eltern müssten ihn vielleicht aufnehmen oder Geld dafür zahlen, dass jemand ihn aufnimmt. Du bist bloss die Schwester. Aus moralischer Sicht hingegen kann man darüber diskutieren

Gesetzlich verpflichtet bist du nicht

Lg


Bidie 
Fragesteller
 22.08.2022, 10:57

Hallo.

Unsere Eltern sind verstorben und er ist noch 100 % geschäftsfähig. Er hat zzt noch keinen Betreuer. Wir haben es nur notariell beurkundet, dass ich ihn vertreten darf, bei Ärzten Infos erhalten darf usw. Ich bin allerdings kein vom Gericht bestellter Betreuer.

Da ich aber evtl. Umziehen muss stellte sich halt mir die Frage, ob ich jetzt nach einer eigentlich mir zu großen Wohnung gucken muss, um ihn ggf. wieder aufnehmen zu können/müssen.

1
Satiharu  22.08.2022, 21:37
@Bidie

Falls du ihn schonmal aufgenommen hast, wird das vielleicht wieder zum Thema werden, aber müssen wirst du nicht. Du bist nicht dafür verantwortlich.

1

Nein, Du musst ihn nicht bei dir wohnen lassen. Aber Du musst dich eventuell am Unterhalt für deinen Bruder beteiligen, falls eure Eltern nicht mehr leben.


satian  22.08.2022, 17:20
  • eventuell am Unterhalt für deinen Bruder beteiligen

kommt inzwischen nur noch bei sehr hohem Einkommen (ca. 100.000 € p.a.) vor.

"Zum Schluss" langt das Sozialamt aber doch noch zu: Bestattungskosten dürfen/müssen die hinterbliebenen Angehörigen tragen.

1

Nein. Bist du nicht.

Dein Bruder hat Erziehungsberechtigte oder einen Betreuer. Diese sind fürsorgepflichtig.

Du kannst uU auch die Betreuung übernehmen, wenn das mal erforderlich ist. Dannmusst du Sorge tragen, dass er gut wohnt. Das muss keinesfalls bei dir sein!