wer hilft, wenn geistig behinderte Frau immer wieder das Kfz. einer Mitarbeiterin beschädigt?

1 Antwort

In ruhigen Minuten erstmal versuchen mit ihr zu sprechen (kenne natürlich den kognitiven Zustand nicht und weiß nicht inwieweit sie Erklärungen oder Bitten verstehen würde).

Ansonsten bitte an die gesetzliche Betreuung wenden und vom Betreuungsgericht prüfen lassen, ob sie ihre Einwilligung zu freiheitsentziehenden Maßnahmen geben.

Bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung geht es zwar auch ohne richterlichen Beschluss, aber dies ist so weit ich weiß nicht auf Sachgegenstände bezogen. In einem Erregungszustand kann dann im Notfall eine Maßnahme ergriffen werden, die verhindert, dass sie überhaupt nach draußen ans Auto kommt. Das aber vorher unbedingt abklären, damit ihr euch als Mitarbeiter*innen nicht strafbar macht!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

KerstinK7 
Fragesteller
 23.11.2021, 19:33

Nein bei Sachgegenständen zieht das nicht....nicht mal bei Fremdgefährdung. Es zieht nur noch die Eigengefährdung... Auch ist sie kognitiv nicht in der Lage, die Folgen zu realisieren. Sie macht diese Dinge auch heimlich, da hat man sie im Dienst noch nicht mal gesehen, weil sie viel in der Umgebung unterwegs ist....

Ich hab nur einfach die Faxen dicke, wenn im Jahr 3500€ Schaden entstehen und man hat keine Handhabe...

Ich werde der gesetzlichen Betreuerin maximal auf die Nerven fallen müssen...

Vielen Dank Selkiade

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Selkiade  23.11.2021, 20:26
@KerstinK7

Ach das ist ja interessant. Hatte das Thema gestern noch im Unterricht und die Erklärung des Lehrers war genauso wie ich es dir geschrieben habe... Da werde ich bei meinem Lehrer noch mal nachhaken.

Das glaube ich, dass du keinen Bock mehr darauf hast. Wir hatten das Thema ebenfalls, bei uns wurden aber Reifen zerstochen und die Bewohnerin kann Folgen realisieren. Das ging dann ans Gericht und da ist dann zumindest ein wenig Handhabe.

Ich hoffe, dass ihr was erreicht. Drücke euch die Daumen!

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