Zwei 450 Euro Jobs/Midijob und Minijob kombinieren?

3 Antworten

2 Minijobs deren Gesamteinkommen über 450 Euro liegen werden so beide zu sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtigen Jobs. Sozialabgaben liegen bei 20 % (keine Abrechnung auf Midijob mit reduzierten Sozialabgaben ) + ca. 55 Euro Lohnsteuer ( Klasse VI bei einem der Minjobs )

Wohingegen ein Midijob + ein Minijob nebeneinander möglich sind.


oguen97 
Fragesteller
 10.03.2020, 06:16

Wieviel wäre das dann Netto was für mich übrig bleibt bei 2x450?

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Was ist denn momentan deine Hauptbeschäftigung???

Infos findest du bei der minijob-zentrale.de unter 450-Euro-Minijob: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/04_mehrere_beschaeftigungen/node.html

wie z.B.: Hat Ihr Minijobber keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er mehrere 450-Euro-Minijobs nebeneinander ausführen, wenn er insgesamt nicht mehr als 450 Euro monatlich verdient. Überschreitet er die Verdienstgrenze insgesamt, sind alle Jobs versicherungspflichtig – und damit keine Minijobs!!!

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/01_grundlagen/04_mehr_als_450/basepage.html

wie z.B.: Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig 450,01 bis 1.300 Euro monatlich, befindet er sich im sogenannten Übergangsbereich. Damit ist seine Beschäftigung ein Midijob.

Günstige Sozialversicherung für Midijobber
Ein Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgesichert. Sein Beitragsanteil richtet sich innerhalb des Übergangsbereichs nach einem fiktiven Wert, der über eine Formel ermittelt wird.

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Besteht keine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung können mehrere 450-Euro-Minijobs nebeneinander ausgeübt werden. Der gesamte monatliche Verdienst darf jedoch durchschnittlich 450 Euro nicht überschreiten. Liegt der Verdienst insgesamt über als 450 Euro im Monat, sind alle Beschäftigungen versicherungspflichtig zur Krankenkasse zu melden.

Auch die Versteuerung der Einkommen kann im Fall der Überschreitung der Verdienstgrenze nicht mehr pauschal mit 2 Prozent wie im Minijob erfolgen. Vielmehr wird das Einkommen nach den individuellen Lohnsteuermerkmalen vorgenommen. Alternativ kann eine pauschale Lohnsteuer von 20 Prozent gewählt werden. Hierzu berät das zuständige Finanzamt.

Wird hingegen wie unter 2. angeführt, in einem Job der regelmäßige Monatsbetrag in Höhe von 450 Euro und somit auch die 5.400 Euro im Jahr überschritten, liegt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Übergangsbereich (450,01 Euro bis 1.300 Euro), dem sogenannten Midijob vor.

Midijobber müssen nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, sie sind aber dennoch in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgesichert. Ihre Beitragsanteile richten sich innerhalb des Übergangsbereichs nach einem fiktiven Wert. Die Berechnung der Abgaben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer können mit dem Übergangsbereichsrechner vorgenommen werden.

Neben einem versicherungspflichtigen Midijob kann ein 450-Euro-Minijob ausgeübt werden.

Viele Grüße, Ihr Team der Minijob-Zentrale