Auto Vermögen Jobcenter?

4 Antworten

Hier gibst Du noch an, das Fahrzeug geschenkt bekommen zu haben:

https://www.gutefrage.net/frage/wert-auto-jobcenter

Wie ich bereits auf obige Frage antwortete, sind Sachzuwendungen nach meiner Kenntnis anrechnungsfrei.

Das spielt aber bei einem Auto keine Rolle, da Du zum Antragszeitpunkt ein Fahrzeug im Zeitwert von bis zu 7.500 € besitzen darfst.

Eigentümer des Fahrzeugs ist nach meiner Kenntnis der Inhaber des Fahrzeugbriefs bzw. der Zulassungsbescheinigung, Teil II.

Du solltest Dich mit Deiner Gesamtproblematik an eine Beratungsstelle vor Ort wenden, statt hier ständig Aussagen von mutmaßlichen Laien zu bekommen.

Fragen ins Handy einzutippen ist zwar bequem, führt aber nicht immer zur gewünschten Problemlösung.


PatrickLassan  05.11.2021, 17:30
Eigentümer des Fahrzeugs ist nach meiner Kenntnis der Inhaber des Fahrzeugbriefs bzw. der Zulassungsbescheinigung, Teil II.

Nein, und das steht sogar auf der Zulassungsbescheinigung Teil II.

In der Bundesrepublik Deutschland stellt die Zulassungsbescheinigung Teil II keinen Eigentumsnachweis dar. Im Feld C.4c ist vermerkt: „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.“ In anderen EU-Ländern kann dies anders sein.

https://de.wikipedia.org/wiki/Zulassungsbescheinigung#Eigentumsschutz

0

Gestern wars noch geschenkt ^^

Du darfst nicht eigentümer sein durch geschenk.

Das ist alles.

Besitz und nutzen ist erlaubt (bis zu einem bestimmten grad)

Wenn es dir nicht gehört, gibst du es nicht an.

ps: als halter (eingetragen etc.) kann es schon zu problemen kommen, muss aber nicht

es gab Urteile des Bundessozialgerichts, daß Autos 7500 € wert sein dürfen.

https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessenes-kraftfahrzeug/

Es gab mal einen Fall, wo ein H 4 Empfänger mal ein 2. Auto zulassen wollte, das wurde mit einem Datenabgleich zwischen Zulassungsstelle und Jobcenter natürlich bemerkt

Dann hast Du ein Schonvermögen von 750 € pro Lebensjahr


Agamemnon712  05.11.2021, 10:34
Dann hast Du ein Schonvermögen von 750 € pro Lebensjahr

Die Aussage ist falsch. Es sind 150 € pro Lebensjahr!

0

Selbst wen du der Eigentümer Des autos wärst must du das nicht abgeben oder gegen eine Schrot karre eintauschen die zeiten hat das Gericht per Grundsatz urteil Beendes! Wen du nur der halter bist ist das nicht dein Eigentum!