Sind 10k Lotto Gewinn Vermögen das man dem Amt melden muss, wenn man leistungsbezieher ist?

5 Antworten

Man muß jeden Geldzufluß melden.

Aktuell darf man bei Antragstellung ein Schonvermögen von bis zu 60.000 € besitzen als Einzelperson.

Bei einem Spielgewinn von "10K" werden die Leistungen sehr wahrscheinlich eingestellt. Dies hängt davon ab, wieviel Geld man als Bedarfsgemeinschaft mtl. vom Jobcenter bekommt.

Du bringst hier Vermögen mit Einkommen durcheinander !

Das wäre nämlich Einkommen und kein Vermögen und zwar einmaliges Einkommen und Veränderungen in den wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen sind unaufgefordert zu melden und nachzuweisen, nennt sich deshalb auch Mitwirkungspflicht.

Wenn Du den Gewinn schon min. im Monat vor der Antragstellung beim Jobcenter auf dem Konto haben würdest, dann würde es Vermögen sein und das wird dann im Normalfall bis zum ALG - 2 Schonvermögen nicht angerechnet, bedingt durch Corona liegt die Grenze derzeit bei max. 60 000 € und für jede weitere zum Haushalt gehörende Person max. weitere 30 000 €, die dann nicht auf den Leistungsanspruch angerechnet würden.

Fließt dir also im Leistungsbezug oder im Monat der Antragstellung etwas zu, muss das dem Jobcenter gemeldet und nachgewiesen werden, eine Ausnahme würde es bei einem Guthaben geben, welches aus der Abrechnung für normalen Haushaltsstrom stammt, denn der Abschlag dafür muss man aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt bzw. eigenem Einkommen selber zahlen.

Deshalb kommt es bei einem Guthaben auch nicht zu einer Veränderung der Finanzen und ist somit auch nicht meldepflichtig.

Würdest Du also als Single 10 000 € im Lotto gewinnen und das im Leistungsbezug, würdest Du mit Sicherheit aus dem Leistungsbezug fallen und das für die nächsten 6 Monate.

Denn wenn Du im Leistungsbezug Einkommen erzielst, welches bei einmaliger Anrechnung im Monat des Zuflusses zum Leistungsausschluss führen würde, muss dieses Einkommen zwingend auf 6 Monate Leistungsanspruch verteilt angerechnet werden.

Angenommen Du als Single hast einen Bedarf von derzeit 449 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt + 451 € KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom, dann würde dein Bedarf bei monatlich 900 € liegen.

Die 10 000 € Gewinn müsste man zunächst einmal bereinigen, wenn Du sonst kein Einkommen hast, auf das schon Freibeträge berücksichtigt würden, könntest Du für jeden der 6 Monate min. 30 € Versicherungspauschale absetzen, also min. 180 € für diese 6 Monate.

Dazu kann man noch nachweisbare Aufwendungen absetzen, die zur Erzielung des Gewinns eingesetzt worden sind, also nicht alles zusammen, sondern nur für diesen Gewinn.

Angenommen das waren 20 €, dann käme man auf min. 200 € die abgesetzt werden könnten.

Dann käme dein Bedarf für die nächsten 6 Monate von angenommen 900 € dazu, würde dann min. 5600 € ergeben, dazu käme dann min. noch der dann selber zu zahlende KK - Beitrag von um die 200 € pro Monat.

Man käme dann auf angenommen min. 6800 € für diese 6 Monat und damit würde dein Gewinn immer noch höher als dein Bedarf sein und Du würdest im Normalfall für die nächsten 6 Monate keinen Leistungsanspruch mehr haben, müsstest dann also deinen Lebensunterhalt und deinen KK - Beitrag erst einmal selber bestreiten und finanzieren.

Nach diesen 6 Monaten könntest Du wieder einen Antrag stellen, wenn Du dann von deinem Gewinn noch etwas übrig haben solltest, würde aus dem vorerst anrechenbarem Einkommen Vermögen und das wäre dann wie gesagt im Normalfall bis zum ALG - 2 Schonvermögen nicht mehr auf den Bedarf anrechenbar.

Natürlich muss das ganze dem Amt gemeldet wird. Dort werden deine Leistungen dann dementsprechend gekürzt.

Nein muss man nicht. Lottogewinne gelten laut Grundgesetzt als einmaliges Vermögen. Egal welche Summe du erzielt hast. Ich hatte mal beim Lotto ( WestLotto ) beim Spiel Keno 512 EUR gewonnen. Das Geld wird dann von WestLotto auf meinem Konto überwiesen. Ich selber beziehe ja Grundsicherung trotz Arbeit und so. Hier ein Link von Sat 1 Frühstücksfernseh.

https://www.youtube.com/watch?v=DzFUYNrPN-I

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Olafamstizzle 
Fragesteller
 08.06.2022, 04:15

Und wie ist es mit gewinne aus dem online Poker? Muss ich die melden beim Amt? auszahlen würde ich auf mein konto

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Scubapro38  08.06.2022, 04:21
@Olafamstizzle

Mit Online Poker habe ich leider keine Ahnung von. Aber ich spiele ab und zu mal Online Casinchen Spiele mit Echtgeld. Ich musste mein Gewinn das ich im Online Casinchen erzielt habe, bisher noch nie was melden.

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DameDePique  08.06.2022, 04:22
@Olafamstizzle

Du musst alle Geldgewinne melden, was hier geschrieben wurde ist schlicht Unsinn.

Geldgewinne sind Vermögen und das wird angerechnet. Das heißt die Leistungen werden dir über einen festgelegten Zeitraum um die Höhe des Gewinns gekürzt.

Wenn der Gewinn die Leistung übersteigt, dann fällt sie so lange weg.

Was du aber nach diesem Zeitraum noch übrig kannst du auch behalten und dennoch wieder Leistungen beziehen.

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DameDePique  08.06.2022, 04:24
@Scubapro38
Ich musste mein Gewinn das ich im Online Casinchen erzielt habe, bisher noch nie was melden.

Doch. Du hast es nur nicht getan. Was zu Sanktionen führen kann und wird, wenn es dem Amt bekannt wird.

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Olafamstizzle 
Fragesteller
 08.06.2022, 04:37
@DameDePique

Wie meinst du das genau mit dem was man nachdem Zeitraum noch übrig hat darf man behalten und wieder Leistungen beziehen? Also angenommen ich habe 10k gewonnen aus dem online Poker, habe ich mir aufs Bankkonto ausgezahlt und muss das dann weiter melden dem amt weil ich anscheinend dazu verpflichtet bin, die streichen mir dann ungefähr für 25 Monate mir Arbeitslosengeld 2 weg, ich muss solange von dem Geld leben, das heißt die Miete müsste ich auch bezahlen und nicht mehr das Amt, die 10k wird doch für 25 Monate nicht reichen, was wird da noch übrig bleiben ?? Muss ich denn ernsthaft jeden Cent Euro Gewinn dem Amt melden wenns auf mein Bankkonto ausgezahlt wird?

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DameDePique  08.06.2022, 04:20
Nein muss man nicht.

Selbst der von dir verlinkte Beitrag sagt, dass man das muss. Der Gewinn wird, als einmaliges Vermögen, lediglich auf einen geringeren Zeitraum angerechnet. Die Leistungen entfallen also weniger lange.

Lottogewinne gelten laut Grundgesetzt als einmaliges Vermögen.

Laut Grundgesetz? Das Grundgesetz interessiert sich nicht für Lotto und Geldgewinne.

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Jurafuchs  08.06.2022, 05:05

Selbstverständlich muss es gemeldet werden.

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Du würdest ohne die Hilfe der Steuerzahler keine Wohnung und kein Essen haben. Sobald du nun also, egal wie, zu Geld kommst erwarten die Steuerzahler ZU RECHT, dass du dieses Geld für dich aufwendest. Das ist kein zusätzliches Taschengeld. Es wird selbstverständlich angerechnet.

Such dir Arbeit. Dann kannst du so einen Gewinn künftig behalten.