Kann man ein Auto auf sich ummelden wenn man die Papiere hat?

Ich kenne mich mit Ummeldungen nicht gut / gar nicht aus 67%
Ich kenne mich mit Ummeldungen gut / sehr gut aus 33%

6 Stimmen

femblade  25.03.2024, 11:24

Warum ist Person X überhaupt im Besitz beider Dokumente?

jaxston623 
Beitragsersteller
 25.03.2024, 11:29

Das ist bei der Frage wohl unwichtig

8 Antworten

Ich kenne mich mit Ummeldungen gut / sehr gut aus

Der Eigentümer ist derjenige, der die Papiere hat, somit kann er das Fahrzeug auch auf sich ummelden, allerdings werden die Daten gespeichert und somit kann nachverfolgt werden, wer der neue Besitzer ist. Ein Kaufvertrag ist für die Zulassung übrigens nicht nötig, also die Zulassungsbescheinigung Teil 2 nicht aus der Hand geben.


Rasentraktor007  25.03.2024, 11:29
Der Eigentümer ist derjenige, der die Papiere hat...

Nein.

Lies doch bitte mal selbst, was in jedem Fahrzeugbrief, bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II steht:

Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.

Und bevor jetzt der bekannt falsche Allianz-Link kommt:

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/kfz-zulassung/fahrzeugbrief/

https://www.markt.de/ratgeber/fahrzeuge/kaufvertrag-oder-fahrzeugbrief/

https://www.mueggelsee-anwaelte.de/2017/04/05/wem-gehoert-das-auto-eigentumsverhaeltnisse-am-kfz/

Ich kenne mich mit Ummeldungen gut / sehr gut aus

Nun ja...

Hi, ja das geht. Wenn ich ein Auto von privat gekauft hatte, konnte ich es mit den Papieren stets problemlos ummelden.

Einen Kaufvertrag oder eine Vollmacht benötigte ich dazu nicht.

Allerdings könnte es zivilrechtliche Probleme geben, wenn man trotz dem Besitz der Papiere und des Fahrzeugs nicht der Eigentümer ist.

Rechtlich gilt der Fahrzeugbrief nicht als Eigentumsnachweis - steht auch so drauf.

Die Umfrage spare ich mir aber :-)

Zitat: „Wichtig: Der Fahrzeugbrief ist kein "Eigentumsnachweis" für das Fahrzeug. Eigentümer ist derjenige, der das Auto rechtlich erworben hat (z.B. durch Kaufvertrag, Erbschaft etc.). Der Eigentümer kann, muss aber nicht im Fahrzeugbrief eingetragen sein. Den Fahrzeugbrief solltest du sicher zuhause aufbewahren. Nur zur Zulassungsstelle und zum Verkauf musst du beide Teile der Zulassungsbescheinigung mitbringen.“

ich denke aber: habe ich den Brief und den Schein ist das meine Karre 😂


jaxston623 
Beitragsersteller
 25.03.2024, 11:36

Ab wann ist es denn wichtig ob jemand der "Eigentümer" von einem Auto ist? Also nicht der Halter sondern der tatsächliche Eigentümer.

zocker0796  25.03.2024, 12:03
@jaxston623

Wenn du der Eigentümer bist. Kaufvertrag plus Brief - dann kannst du machen, was du willst. Hast du nur den Brief, warum auch immer, aber jemand anderes den Kaufvertrag - dann ist es kritischer . Aber du kannst trotzdem ummelden und zulassen .

Rein aus der Sicht der Zulassungsbehörde geht das. Zusätzlich zur Zulassungsbescheinigung Teil I und II braucht man noch den Nachweis der letzten HU (der sog. TÜV-Bericht). Die Zulassungsbehörde verlangt keinen Kaufvertrag oder ähnliches als Nachweis der Eigentümerschaft.

Wie die Person X dann in den Besitz der Fahrzeugpapiere gelangt und ob das rechtmäßig ist, ist eine andere Nummer. Der "vorherige" Eigentümer ist ja in den Fahrzeugpapieren dokumentiert.


Bloody090  29.04.2024, 11:18

Wie ist das wenn man den tüv Bericht nicht hat Sondern nur den Brief und Fahrzeug schein? Auto ist noch angemeldet und der Fahrzeug schein belegt ja die gültige hu?

Maxima370  01.05.2024, 17:40
@Bloody090

Willst du das Fahrzeug ummelden oder was? Im übrigen muss man im Fahrzeug nur den AU-Bericht mitführen, nicht aber den HU-Bericht. Davon kanntst du ein Duplikat anfordern.

Wenn du ummelden willst, brauchst du den HU-Bericht. Auch davon kannst du ein Duplikat anfordern.

Bloody090  06.05.2024, 12:45
@Maxima370

Wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist brauchst du tatsächlich nur den Brief und Fahrzeug schein weil der tüv Bericht digital vorm vorbesitzer vorliegt im computer....wie es bei einem angemeldeten Fahrzeug aussieht ohne tüv Bericht weiss ich nicht war ja nur eine Ummeldung eines bereits zugelassenes Fahrzeug.

jaxston623 
Beitragsersteller
 25.03.2024, 11:37

Ab wann ist es denn wichtig ob jemand der "Eigentümer" von einem Auto ist? Also nicht der Halter sondern der tatsächliche Eigentümer.

Maxima370  25.03.2024, 11:44
@jaxston623

Anhand von deiner Fragestellung ist das wichtig, weil hier nicht klar ist, wie die Person X in den Besitz der Fahrzeugpapiere gelangt ist. Wenn die Fahrzeugpapiere geklaut wurden, kann Person X nicht der rechtmäßige Eigentümer des Fahrzeugs sein und auch per Zulassung nicht werden.

Der rechtmäßige Eigentümer eines Fahrzeugs darf darüber verfügen wie er möchte, es z. B. verkaufen. Der Halter darf das Fahrzeug nur nutzen in der Form, wie es mit dem Eigentümer vereinbart wurde. Ein Halter, der nicht der Eigentümer ist, darf ein Fahrzeug z. B. nicht verkaufen.

Rasentraktor007  25.03.2024, 11:46
@Maxima370

Ich setze immer auf das Leseverständnis der Fragesteller.

Klappt natürlich nicht immer, aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt. 😉

Ich kenne mich mit Ummeldungen nicht gut / gar nicht aus

Du brauchst einen Kaufvertrag und/oder Vollmacht der Person, die aktuell auf den Papieren eingetragen ist.