Ausziehen Bedarfsgemeinschaft?
Mahlzeit zusammen, meine Mutter bezieht ALG 2 wir sind allerdings nicht die Typische Harzer Familie uns geht es eigentlich Recht gut allerdings bin ich 18 Jahre und möchte Ausziehen auch aus Privaten Gründen.
Soweit ich das richtig verstehe wird das Jobcenter aber nichts bezahlen für mich auch wenn ich Azubi bin, da ich noch bis 25 in der Bedarfsgemeinschaft lebe, richtig?
Kann ich mir sonst unverbindlich Hilfe holen für die Kostenübernahme einer Wohnung?
Muss man diese im Nachgang zurückzahlen?
Mit freundlichen Grüßen
Florian
5 Antworten
Das Jobcenter finanziert Auszüge aus dem Elternhaus bei unter 25-jährigen nur in sog. Härtefällen.
Wenn ein solcher nicht vorliegt, sieht's übel aus.
Wenn Du Azubi bist, kannst Du versuchen, ein Darlehen von einer Bank zu bekommen.
Etwaigenfalls funktioniert auch Wohngeld. Einfach mal danach googeln.
Wenn Du von zu Hause ausziehst, muß der Rest der Bedarfsgemeinschaft schlimmstenfalls auch umziehen.
In der Erstausbildung oder Studium besteht kein Anspruch auf Wohngeld, weil man dann zumindest dem Grunde nach Anspruch auf BAB - oder Bafög - hätte und auch dann vom Wohngeld ausgeschlossen wäre.
Außerdem müsste man vorher schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein und müsste über ein förderfähiges Mindesteinkommen verfügen.
Du wirst keine staatliche Hilfe bekommen für einen Auszug. Deine Eltern sind, in der Theorie, für dich verantwortlich finanziell bis zum Abschluss deiner Erstausbildung.
Und wenn du als Azubi eine Ausbildungsvergütung bekommst, dann reicht es ja ggf. auch zusammen mit dem Kindergeld für eine eigene Wohnung.
als u25 bekommst du keine finanziellen hilfen
Unter 25 würdest Du vom Jobcenter nur eine finanzielle Unterstützung für die Kosten für eigenen angemessenen Wohnraum bekommen können, wenn der Auszug wegen der Ausbildung oder einer normalen Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder einem anderen schwerwiegendem Grund notwendig wäre.
Der dann dem Jobcenter entsprechend nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden müsste.
Nach deinem Auszug steht dir das Kindergeld von derzeit min. 219 € zu, wenn Du von den Eltern nicht min. Unterhalt in dieser Höhe bekommen würdest.
In einer betrieblichen Erstausbildung könntest Du dann bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf BAB - Berufsausbildungsbeihilfe stellen, dazu findest Du einen kostenlosen Rechner im Internet.
Du darfst nur aus wichtigen Grund ausziehen. Du hast Azubigehalt und Kindergeld, dir stehen derzeit 860 Euro zu, 100 Euro Frei Ertrag beim Gehalt , wenn das Geld reicht, kannst du Ausziehen. Evtl kannst du noch Ausbildungsbeihilfe beantragen.
Ansonsten, warte mit dem Ausziehen doch einfach bis zum Ende der Lehre wie andere Jugendliche, die kein ALG2 beziehen, es auch müssen.
Eigener Haushalt und lernen ist nicht einfach.
Deine Mutter muss sich evtl auch eine neue Wohnung suchen, falls ihre zu gross ist für sie alleine