Jobcenter berechnet mich und meinen Partner als Bedarfsgemeinschaft unter einem Jahr zusammenwohnen?
Guten Tag,
ich lebe seit November 2022 mit meiner Tochter in einer WG.
Seit Mai 2023 sind Ich und mein WG Mitglied ein Paar. Ich habe zu diesem Zeitpunkt auch erfahren das ich von Ihm schwanger bin.
Nun hat das Jobcenter alle Leistungen abgebrochen, da mein Partner jetzt für mein 1.Kind aufkommen soll und wir anscheinend eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Soweit ich gelesen habe, hat man doch ein Jahr Probezeit bevor das Jobcenter den Verdienst meines Partners anrechnet. Ich und mein Partner diskutieren nun sehr häufig, da er wie auch für mich verständlich nicht alle kosten für uns tragen will/kann. Klar würde er es irgendwo machen aber auch für mich ist es total unangenehm direkt nach dem zusammen kommen sein Geld zu benötigen..
Mir ist natürlich klar das dies alles anders aussieht wenn das 2. Kind da ist, aber bis dahin hat er doch eigentlich nichts mit den Kosten von mir uns meiner Tochter zutun oder?
Ich bitte dringend um Hilfe!
11 Antworten
Der Grund ist die Schwangerschaft, da wird es kein Jahr auf Probe geben.
Dir bleiben ja die üblichen Rechtsmittel, Widerspruch und Klage vor dem Sozialgericht, die Hilfe eines Anwalts für Sozialrecht wäre vermutlich auch nicht verkehrt.
Da Du von ihm schwanger bist, wirst Du dem Jobcenter kaum glaubhaft machen können, dass Ihr weder füreinander einsieht noch gegenseitig Verantwortung übernehmt. Die Berücksichtigung als Bedarfsgemeinschaft ist daher durchaus korrekt.
ihr seit eine bedarfsgemeinschaft und wenn er über genügend einkommen verfügt, trägt er die kosten der bg. wenn er das nicht möchte, steht es ihm frei sich von dir zu trennen und auszuziehen. dann wird er unterhaltspflichtig für dich und das zweite kind
Dieses Jahr ist nicht als Probezeit zu beurteilen, sondern in diesem Jahr wird einfach geglaubt, wenn man angibt, keine Bedarfsgemeinschaft zu bilden. Sollte sich aber der begründete Verdacht auftun, dass das nicht stimmt (in diesem Fall durch die Schwangerschaft), dann wird eben von einer BG ausgegangen, bis ihr ihnen glaubhaft das Gegenteil beweisen könnt.
Eine Beziehung ist eine Bedarfsgemeinschaft, mit oder ohne Kind 🤷🏻♀️
Es wird automatisch davon ausgegangen, dass man in einer Beziehung die gegenseitige Verantwortung übernimmt, also seid ihr dadurch zur Bedarfsgemeinschaft geworden. Durch die Schwangerschaft wird von einer Beziehung ausgegangen.
Man darf eine Beziehung haben und zählt erst ab der Geburt als eheänhliche gemeinschaft!
Man darf sowieso eine Beziehung haben. Es geht um den Willen der gegenseitigen Verantwortung. Dieser wird automatisch vorausgesetzt bei einer Schwangerschaft. Macht ja auch Sinn.
Und was genau davon soll jetzt deine Annahme untermauern? Das Zusammenleben mit einem gemeinsamen Kind? Das sind Indizien für gegenseitigen Einstandswillen (genauso wie die Schwangerschaft - bei einer Abtreibung könnte man diese Beurteilung sicherlich anfechten) und bestätigen somit meine Kommentare oben.
https://hartz4widerspruch.de/news/hartz-iv-und-bedarfsgemeinschaft-paare-erhalten-ein-probejahr/
Du redest Unsinn daher!
Gut, damit hast du meine Aussage, dass jede Beziehung eine Bedarfsgemeinschaft ist, widerlegt. Diese Änderung entging mir tatsächlich. Sagt aber immer noch nichts darüber aus, wieso in deine Augen eine Schwangerschaft kein Anzeichen eines gegenseitigen Einstandswillens sein soll. Man kann diese Spekulation sogar noch weiter an die Spitze treiben. Das gemeinsame Kind ist doch schon im gemeinsamen Haushalt. Halt noch im Bauch, aber das Kind ist da 🤷🏻♀️😅 Egal, ich diskutiere da nicht weiter. Ich muss dich nicht überzeugen, um meinen Frieden zu haben 😉
Ich danke euch beiden fürs Informieren! Nun fühle ich mich mit meinem Gedanken wenigstens nicht mehr verloren. Ich denke, ich werde mir Beratung bei einem Sozial Anwalt o.ä holen und schauen was nun richtig ist.
ihr bildet von anfang an eine bg. dein partner wird zu garnichts gezwungen. es steht dir frei arbeiten zu gehen und für dich selbst zu sorgen.
das kannst du steckenlassen. du bist eine bg da du eine partnerschaft führst in einem gemeinsamen haushalt. da kann auch ein anwalt nix dran ändern.
Ich gehe arbeiten!!!! Ich verdiene in Ausbildung nur leider sehr wenig. Mit Meinem Gehalt ist gerade mal der Kindergarten und die hälfte der Miete abgedeckt.
na sicher doch. die kita richtet sich nach der höhe des gehalts. du kannst hier einen antrag auf freistellung beim jugendamt beantragen. weiterhin bekommst du unterhalt oder unterhaltsvorschuss für dein kind. wenn du dir die miete nicht leisten kannst zieh in eine günstigere wohnung.
Bei uns richtet sich die Kita nicht nach der höhe des Gehaltes. Warum gehst du denn von eurer Stadt bzw eurem Bundesland aus. Die Freistellung bekomme ich nur sofern ich Gelder vom Jobcenter bekomme. Und mit Wohnungssuche brauchen wir ja nicht mal anzufangen!
doch das solltest du sogar. kitabeitrag richtet sich immer nach höhe des gehalts. du kannst zuschüsse oder wie in deinem fall freistellung beantragen. wende dich ans jugendamt. die helfen dir.
wenn dir keine zuschüsse vom jobcenter mehr zustehen dann wird dein partner dafür aufkommen oder du wirfst ihn raus.
Spätestens ab Wochen vor der Geburt muss er für dich aufkommen, denn dann ist er zum Betreuungsunterhalt verpflichtet, was vielen nicht bekannt ist. Spätestens/ frühestens ab dann kann das Jobcenter die Leistungen für dich einstellen. Unterhalt für dein 1. Kind und das Kindergeld für dieses werden auf den Bedarf deines 1. Kindes angerechnet und wenn beides über dem Bedarf liegt, dann seid ihr beide aus dem Bezug raus.
Bedeutet auch, dass du deinen Krankenversicherungsbeitrag selbst zahlen darfst.
Aber ab wann bilden wir denn eine Bedarfsgemeinschaft?
Wir sind frisch zusammen uns haben uns bisher auch nichts an kosten geteilt bis auf die Sachen für das ungeborene Kind..
Wird mein Partner echt "gezwungen" für mich und mein Kind zu zahlen ab dem Zeitpunkt an dem wir zusammen sind. Im Prinzip hat er ja erst mal nichts mit meiner Tochter zutun bis er von sich aus entscheidet das er für sie kosten übernehmen möchte und das gleiche gilt doch auch für mich oder?