Aufladepflicht bei o2 Prepaidkarten trotz reichlich Guthaben?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Reine Panikmache. Dabei sind gerade O2-Prepaidkarten einmalig: auch durch regelmäßige Einzahlung von Minimalbeträgen kann die Karte aktiv gehalten werden. Ich habe selbst so eine, die ich für die gleichen Zwecke wie Du benutze. Die hat auch rund 5 Euro Guthaben, und mittels Dauerauftrag überweise ich in 4-wöchigen Abständen jeweils 5 Cent. Siehe hier:

http://www.prepaid-wiki.de/index.php5?title=%C3%9Cberweisung_O2

Hallo.

In den AGB findet man diese Regelung bei vielen Anbietern. Das hat nichts mit dem Verbot zu tun, dass das Guthaben verfällt denn das Guthaben verfällt nicht da du dir das Guthaben dann zurückfordern kannst. Damit wird ein schwebendes Urteil umgangen denn:

Zitat: Völlig zu Unrecht, wie nun die 12. Zivilkammer des Landgerichts München am 26. Januar 2006 urteilte (Az.:12 0 16098/05)Das Gericht gab dabei der klagenden Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Recht, die gegen den Münchner Netzbetreiber O2 zu Felde zog. Ein Mobilfunkunternehmen darf das Guthaben seiner Kunden nach Ablauf einer bestimmten Frist - in diesem Fall 12 Monate - nicht einfach verfallen lassen, Vertragsklauseln, die einen solchen Verfall festlegen seien ungültig, so die verbraucherfreundlichen Richter. Die Einzahlung des Kunden sei eine Vorleistung und da auch größere Guthaben über 100 Euro auf diese Weise verfallen könnten, sei das eine unangemessene Benachteiligung des Kunden. Stattdessen müsse das Guthaben an den Inhaber des Handys zurückgezahlt werden, dass sei für das Mobilfunkunternehmen kein unzumutbarer Verwaltungsaufwand. Auch die Klausel, wobei nach Kündigung des Vertrages ein etwaiges Restguthaben auf dem Guthabenkonto verfällt und der Verbraucher selbst bei großem Telefon-Guthaben in die Röhre guckt, sei nicht rechtens. Für Kunden werde so die Kündigung - insbesondere bei hohen Guthaben - unnötig schwer gemacht. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, angesichts der enormen Tragweite, die die Entscheidung aber für den Mobilfunkanbieter und Millionen Verbraucher hat, kann davon ausgegangen werden,dass O2 das Urteil nicht klaglos hinnehmen wird und stattdessen in die Berufung geht.

Quelle Zitat: http://www.geizkragen.de/magazin/aktuelle-urteile/urteil-guthaben-auf-prepaidkarten-darf-nicht-verfallen/5145.html

Liebe Grüße FD

Abschalten ohne Aufladung ist korrekt! Guthaben einbehalten nein!

Lad am besten immer nur Kleinbeträge auf, dann hast du da zumindest kein zweites Sparbuch. Und ja, ich persönlich finde es absolut in Ordnung, schliesslich versorgen Sie dich mit der entsprechenden Netzverfügbarkeit, ohne das du was zahlst.... und auch weil der Rufnummernpool einfach überlastet ist... Nicht umsonst gibts jetzt schon diese elendlangen Rufnummern mit unmerkbaren Vorwahlen, die auch solchen Leuten geschuldet sind, die die Rufnummern nur so als Notfallhandy nutzen wollen, ohne sie aufzuladen und sich dann darüber beschweren, warum man dann für eine erbrachte Leistung etwas aufladen, nicht mal bezahlen sollen!

noname68 
Fragesteller
 05.12.2014, 10:31

Oh je, die armen Telefongesellschaften. Die werden noch durch solche schlechten Kunden wie mich so arm, dass sie nur noch abgehalfterte Konkurrenten aus dem Ostblock übernehmen können und sich den Kauf der Telekom aus dem Kopf schlagen können.

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Zirch84  05.12.2014, 10:38
@noname68

Glaubs mir... in den nächsten 100 Jahren wird es kein Monopol im Mobilfunkbereich geben. Fakt ist, geben ist besser als nehmen und haben ist besser als brauchen, ich weiss... Wenn man beide kombiniert, dann solltest du nochmal in Dich kehren und fragen, ob man sich deshalb über Mobilfunkprovider aufregen oder nach den Gesetzesregelungen fragen sollte!

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blödsinn. diese "abschaltungs-drohungen" gelten nicht mehr. Das war früher so, aber laut gesetz dürfen die das Guthaben nicht verfallen lassen.

Die können nur bspw. sagen, dass sie deinen vertrag kündigen, weil sie in dir keinen lohnenswerten kunden sehen. das nennt sich dann einseitige kündigung und dann verlierst du deine nummer, bekommst aber dein geld auf der karte wieder zurück.

noname68 
Fragesteller
 05.12.2014, 09:40

Dass ein Guthaben nicht verfallen darf und bei Kündigung oder Beendigung ausgezahlt wird, ist bekannt. Heute morgen gab es schon wieder eine SMS von o2, offenbar prüfen die nur, wann zuletzt aufgeladen wurde.

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Jewi14  05.12.2014, 09:50

In der Frage steht nur Abschaltung, nicht Verfall des Guthaben! Das Guthaben kann nach Abschaltung selbstverständlich ausbezahlt werden und macht O2 auch.

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Ja, ist rechtens. So soll verhindert werden, dass viele nicht mehr benutzte Rufnummer nicht neu vergeben können.

Bei O2 kannst du auch nur 10 Cent aufladen um die Frist zu verlängern und zuviel Guthaben auszahlen lassen,