Ab wann kann ich eine Ausbildung als Rettungssanitäter machen?

6 Antworten

Von Experte iwaniwanowitsch bestätigt

Der Rettungssanitäter stellt in Deutschland (bislang) keine anerkannte Berufsausbildung im rechtlichen Sinne dar sondern ist eine Qualifikation, welche nach den Rettungsdienstgesetzen (RDG) der Bundesländer zur Wahrnehmung von bestimmten Aufgaben im Rettungsdienst berechtigt. Die Qualifikation dauert lediglich insgesamt mindestens 520 Stunden, kann in Vollzeitform also bereits in circa dreieinhalb Monaten erworben werden, zumeist als Selbstzahler. Ausbildungsvergütung gibt es bei der kurzen Dauer keine, man bezahlt im Gegensatz dafür. Ja, aufgrund der Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes, ist die Volljährigkeit eine der Voraussetzungen. Der Grundlehrgang, darf zum Teil mit 17 Jahren absolviert werden, für die notwendigen Praktika in Krankenhaus und im Rettungsdienst an einer genehmigten Lehrrettungswache sowie für den Abschlusslehrgang mit der Abschlussprüfung, muss man jedoch zwingendermaßen volljährig sein. Es würde auch gar nicht's bringen, wenn man als Minderjähriger bereits die Qualifikation erwerben könnte, da ein Einsatz im Rettungsdienst sowieso erst mit der Volljährigkeit möglich ist, auch wegen der Erfordernis einer Fahrerlaubnis, sogar einer Fahrerlaubnis der Klasse C1.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.
SaniOnTheRoad  27.01.2023, 18:09
Der Rettungssanitäter stellt in Deutschland (bislang) keine anerkannte Berufsausbildung im rechtlichen Sinne dar

Ich glaube auch nicht, dass sich das tatsächlich ändern wird - auch wenn dieses Gespenst immer wieder mal auftaucht.

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iwaniwanowitsch  27.01.2023, 18:55

Da muss ich dem Kollegen SaniOnTheRoad Recht geben. Das kann ich mir nicht vorstellen. Begründet auch durch die Kürze der Ausbildung. Hast du da was anders lautendes gehört?

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SaniOnTheRoad  27.01.2023, 22:07
@iwaniwanowitsch

Naja, im derzeitigen Koalitionsvertrag findet man tatsächlich die Rettungssanitäter - eine "Aufwertung" im Sinne einer Berufsausbildung ist da aber viel reininterpretiert.

"Wir harmonisieren die Ausbildungen u. a. durch bundeseinheitliche Berufsgesetze für Pflegeassistenz, Hebammenassistenz und Rettungssanitärer und sorgen für eine gemeinsame Finanzierung von Bund und Ländern." - S. 64 des Koalitionsvertrags

Ziel ist in erster Linie die Harmonisierung der Ausbildung - das bedeutet in der Praxis wohl am ehesten: die "Muster-APrV" des Ausschusses Rettungswesen wird zu einer bundesweit unmittelbar gültigen RettSan-APrV.

That's it. Und mehr wird da meines Erachtens auch nicht passieren.

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Hi,

Ab wann kann ich eine Ausbildung als Rettungssanitäter machen?

Der Rettungssanitäter ist - wie schon erwähnt wurde - keine Berufsausbildung, sondern lediglich ein 520-h-Lehrgang.

Die Voraussetzungen sind bundeslandabhängig - teilweise gibt es keine gesetzlichen Regelungen zum Mindestalter, teilweise schon.

Der Fachlehrgang setzt in letzterem Fall i.d.R. ein Mindestalter von 17 Jahren voraus, der Abschlusslehrgang 18 Jahre. Soweit die Theorie.

In der Praxis wird man als Minderjähriger jedoch kaum eine Chance haben - das Wachenpraktikum setzt aufgrund der Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes meist die Volljährigkeit voraus; Arbeitgeber im Rettungsdienst erwarten in aller Regel einen Führerschein Klasse C1.

"Chancen" hat man als Minderjähriger hier de facto nicht.

Die Praxis lässt sich ohne weiteres auch auf die dreijährige Ausbildung zum Notfallsanitäter anwenden.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäter, Blogger, Medizinstudent

Der Rettungssanitäter (RS) ist kein Ausbildungsberuf, sondern eine Qualifikation die nur mindestens 520h umfasst. Du musst mindestens 18 sein, vorher geht es aufgrund des Jugendarbeitsschutzgesetzes nicht.

Woher ich das weiß:Hobby

Es gibt auch einen "Erste Hilfe"-Schein, teils für Ehrenamtliche sinnvoll, denn Defibrilator sind auch draussen verfügbar unabhängig ob Vernetzte nun versichert sind oder nicht.

Auch könnte in einm Job sein dass es Zuschüsse für Ausbildungen gibt zB für Führerschein, etc. die du zuvor sonst alleine als Kosten hättest.

Optional bei Johanniter, Rotes Kreuz und weitere frage ob sie denn Platz im Team hätten (müsste auch mit Gehalt planbar sein) oder es Richtung voluntär zu Vereine, besser klingt: mit Haftpflicht- und Unfallversicherung, gehaltsfrei ohne Urlaub hingegen mehr Teams zur Auswahl zB wärst du für Tiere oder Menschen, macht vlt noch einen Unterschied?

Von Experte Rollerfreake bestätigt

Jede Tätigkeit im Rettungsdienst ist erst mit der Volljährigkeit möglich (unter anderem, weil ein Führerschein benötigt wird...). Einzig der schulische Teil der RS Ausbildung kann mit 17 begonnen werde. Das warst dann auch schon, beide Praktika und die Abschlussprüfung kann man erst volljährig absolvieren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung